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Betreuter Umgang

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Betreuter Umgang

Auf meine Bitte an das Jugendamt ist es freiwillig zum betreuten Umgang gekommen. Grund war eine Anzeige meinerseits wegen Kindesmisshandlung. Er hatte die Kleine sehr stark gebissen und das war nicht im Rahmen eines Spieles.

Es besteht schon eine vorherige Umgangsvereinbarung vom Familiengericht.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich den betreuten Umgang selbst jederzeit so beenden kann, wie ich das auch angefangen habe, da er freiwillig stattfand.
Kann ich darauf bestehen, dass die Umgangsvereinbarung von ihm eingehalten wird, wie vor dem Familiengericht vereinbart? Diese sagt, dass der Vater das Kind, jetzt ein Jahr alt, einmal wöchentlich zu Hause bei der Mutter besuchen kann. Bis die Elternzeit vorbei ist. Danach hatte ich schon daran gedacht, dass er sie auch mitnehmen kann.
Aber er will jetzt den betreuten Umgang weiter führen, weil er da alleine mit dem Kind ist. Auch später will er mit dem Kind alleine sein, das sieht aber unsere Vereinbarung nicht vor.

Einerseits will ich mein Kind schützen, andrerseits habe ich Angst, dass das Jugendamt mir unterstellt, dass ich ihm den Umgang verweigern will.

Ich möchte ab jetzt gern die Umgangsregelung weiter führen, die wir schriftlich vereinbart hatten. Er nicht.
Muss er das nicht?


-- Editiert von Lucia68 am 20.04.2008 11:01:13


von Lucia68 am 20.04.2008 10:59
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>Betreuter Umgang
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von guest123-1663 am 20.04.2008 11:08
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>Betreuter Umgang
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von guest123-1660 am 20.04.2008 11:27
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>Betreuter Umgang
---Warum möchtest Du die Umgangsvereinabrungen nicht ändern?

Vielleicht hat er sich geändert und will zu seiner Verantwortung zum Wohle des Kindes stehen.

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit ihm, egal was der Vater tut oder läßt.

Warum also diese abwehrende Haltung gegenüber dem KV?---

Ich habe gegen ihn keine abwehrende Haltung. Es ist also egal, ob er das Kind beißt oder nicht???
Das finde ich jetzt schon erschreckend, dass du so etwas schreibst.
Natürlich hat er ein Recht auf Umgang, will ich ihm doch nicht nehmen. Aber es gibt eine Vereinbarung vor dem Familiengericht. Er brauchte die schriftlich, um Umgang nachweisen zu können für eine Aufenthaltsgenehmigung und damit verbunden mit einer Arbeitserlaubnis. Er ist Iraker. Nur deshalb kam es zu der Vereinbarung, denn er konnte jederzeit kommen.

Ich möchte jetzt nur, dass es nach dem betreuten Umgang so weiter geht wie vereinbart. Ich möchte den betreuten Umgang abbrechen, weil ich glaube, dass er sie nicht mehr beißen wird.
Wo ist das Problem? Versteh ich jetzt nicht ganz.


von Lucia68 am 20.04.2008 12:08
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>Betreuter Umgang
---Ich habe immer Bauchschmerzen, wenn ich lese, dass Umgang nur im Beisein des anderen Elternteils statt finden soll. So kann keine natürliche Elternteil/Kind-Entwicklung stattfinden. Als Übergangsphase bei Kleinstkindern okay, aber ansonnsten? Spätestens wenn das Kind 1 Jahr ist, es den Umgangselternteil kennt und erkennt, sollte auch anders möglich sein.---
Es gibt eine Vereinbarung vom Familiengericht. An diese haben sich doch beide Elternteile zu halten. Oder nicht?

---Was hier vorgegangen ist, das wissen wir nicht. Ist offensichtlich auch nie geklärt worden. Warum hat es die Mutter nicht geklärt?---
Was soll ich da erklären. Ich lasse ihn mit der Tochter in meiner Wohnung alleine und störe nicht dabei. Ich ziehe mich an den PC zurück, wenn er da ist. Das heißt, dass ich ihn nicht beobachte, das wäre ja auch seltsam. Es gab keinen Streit vorher. Ich vermute aber einen unterschwelligen Hass, weil er kein SR hat. Er dachte, er braucht dies, um in Deutschland bleiben zu können. Inzwischen hat sich das aber geklärt. Er braucht es nicht, das Umgangsrecht reicht aus. Deshalb denke ich ja, dass es keinen Konfliktstoff mehr gibt und betreuter Umgang nicht mehr nötig ist. Dieser wurde vom Jugendamt empfohlen, ist aber freiwillig.

---Was ist aus der Strafanzeige geworden?---
Weiß ich nicht. Ich vermute aber, dass das aus Mangels an Beweisen eingestellt wird.




von Lucia68 am 20.04.2008 12:15
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von guest123-1663 am 20.04.2008 12:22
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>Betreuter Umgang
Hallo Camper

Genau, ich möchte die alte Umgangsvereinbarung ganz normal weiter führen.
lg Lucia


von Lucia68 am 20.04.2008 12:28
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von guest123-1660 am 20.04.2008 13:48
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>Betreuter Umgang
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von guest123-1663 am 20.04.2008 15:10
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>Betreuter Umgang
quote:
Nach der gerichtlichen Vereinbarung darf er das Kind bei der Mutter sehen. In Gegenwart der Mutter. In dieser Zeit muss es zu der Bissverletzung gekommen sein.

Richtig!

quote:
Darauf hin der Antrag der TE auf betreuten Umgang beim Jugendamt. Dort sieht der Vater das Kind seit geraumer Zeit alleine. Mit Wissen und Billigung der Mutter. Eigentlich hat der betreute Umgang ja ein ein anderes Ziel: Nämlich, dass das Kind nicht allein gesehen wird. Aber die Wunde kam ja zustande, als das Kind nicht allein gesehen wurde, nach Aussage der Mutter. Nämlich bei ihr.

Falsch, der betreute Umgang hat eben ein ganz anderes Ziel. Dass das Kind später ohne Mutter gesehen wird. Der Vater will das Kind mitnehmen, obwohl das so nicht vereinbart ist. Ich will den betreuten Umgang abbrechen, weil das Ziel ein anderes ist, als in meiner Vereinbarung steht. Es gilt das vom Familiengericht, nicht das, was das Jugendamt vorschlägt.
So paradox es ist. Ich hätte gar nicht betreuten Umgang anleiern dürfen (trotz Anzeige), weil das Ziel des betreuten Umganges immer unbetreuter Umgang ist, in Abwesenheit der Mutter und genau so lautet die Vereinbarung vor Gericht eben nicht. Da er Moslem ist und mit Entführung drohte, habe ich eben davor Angst.

quote:
Ach ja, auch das Desinteresse am Strafverfahren. Eine Einstellung des Verfahrens ist der TE mit Sicherheit mitgeteilt worden.

Nein, ist mir nicht mitgeteilt worden. Aber die Mitarbeiter vom Ausländeramt erleben das täglich. Ohne Beweise keine Verurteilung.
Mir ist bisher gar nichts mitgeteilt wurden.
quote:
War sie mit der Bisswunde beim Arzt?

Nein, die Polizei hat Fotos gemacht. Diese sind aber nichts geworden. Ergo kein Beweis.

quote:
Wie ist die zustande gekommen, wenn sie beim Umgang doch dabei war?

Weil ich den Vater auch beim Umgang nicht auf Schritt und Tritt in meiner Wohnung verfolge. Würde dir das denn gefallen? Hätte ich ihn jede Sekunde beobachten sollen?

Kann das jetzt echt nicht verstehen. Ich gebe dem Vater die Möglichkeit trotz meiner Gegenwart seine Ruhe mit dem Kind zu haben und wenn etwass passiert, bin ich noch schuld. Jetzt ist mir klar, warum so viele Frauen den Umgang verweigern.

-- Editiert von lucia68 am 21.04.2008 16:33:38


von Lucia68 am 21.04.2008 16:28
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>Betreuter Umgang
Hallo camper,
ich hoffe, du verstehst das jetzt.
Ich werde wohl keine andere Wahl haben und ich habe es auch langsam satt, dass jeder denkt, ich bin die Böse und ich habe es satt, dass ich ständig bezahlen muss.
Ich gebe ihm das Kind jetzt wöchentlich mit und wenn etwas passiert, kann ich auch nichts machen. Irgendwann muss ich es ihm ohnehin alleine mitgeben, ich werde dazu gezwungen. Kann ich es auch gleich tun. Wozu betreuter Umgang, da verhält sich doch jeder so, wie es erwartet wird. Ich weiß wirklich keinen anderen Rat mehr und kann nur hoffen, dass meine Befürchtungen unbegründet sind. Ich will einfach nur in Ruhe leben und das Kind soll seinen Vater sehen, wie jedes andere Kind auch. Vielleicht ist es besser, wenn wir zwei uns nicht sehen und er nur das Kind sieht.

-- Editiert von lucia68 am 21.04.2008 16:43:43


von Lucia68 am 21.04.2008 16:38
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