Betreuter Hund hat anderen Hund verletzt

21. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)
Betreuter Hund hat anderen Hund verletzt

Guten Abend,

meine Partnerin betreut immer wieder die Hunde von Freunden, wenn diese es aus beruflichen oder zeitlichen Gründen nicht können, so auch aktuell. Der derzeit betreute Hund, ein Border-Collie, hat früher schlechte Erfahrungen mit anderen Hunden gemacht und neigt daher zu Aggressivität insbesondere bei männlichen Hunden. Bisher ging es noch immer einigermaßen gut, aber vorhin bei der letzten Runde am heutigen Abend begegnete sie einem anderen Hund, auf den der Betreuungshund sehr impulsiv und gereizt reagierte. Es ging soweit, dass er den anderen Hund biss. Der Halter war leider der deutschen Sprache kaum mächtig sodass er zwar dazwischenging, aber sonst nicht reagierte. Wie schlimm die Verletzung nun war konnte daher auch nicht festgestellt werden.

Die Frage ist nun, ob meine Partnerin (oder ich) hierfür haften und zur Verantwortung gezogen werden können oder wir nicht verantwortlich sind, weil es sich um einen Freundschaftsdienst handelt. Meine Partnerin ist aufgrund eventuell drohender Konsequenzen besorgt, ich hingegen der Meinung, dass man dies dem Halter mitteilen muss und er sich dann mit dem anderen Hundehalter im Zweifel herumschlagen muss.

Wie ist hier die Lage?

Grüße und vielen Dank.

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Der Halter des Hundes (bzw. seine Versicherung) haftet.

Aber Mitschuld könnte ein Thema sein, da hilft dann die Argnumentstion "Freundschaftsdienst" nicht unbedingt weiter.
Da die Agressivität bekannt war, es in eurem Beisein offenbar auch schon entsprechende Vorfälle gab: welche konkreten Vorkehrungen hat man getroffen?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ein solcher Vorfall ereignete sich bisher nicht. Vom Hundehalter wusste meine Partnerin jedoch dass der Hund ein traumatisches Erlebnis in der Vergangenheit hatte und deswegen insbesondere auf männliche Hunde nicht ganz so toll reagiert. Hier und da hat er schon einmal geknurrt aber noch nie gebissen, weswegen sollte man deswegen Vorkehrungen wie beispielsweise dem Anbringen eines Maulkorbes treffen?

Wie sähe die Mithaftung, sofern eine solche infrage kommt, denn aus? Müssten wir für eventuelle Tierarztkosten als Schadensersatz teilweise aufkommen? Ist dies nicht Sache des Hundehalters bzw. dessen Haftpflichtversicherung? Würde unsere Haftpflicht bzw. Tierhaftpflichtversicherung, die auch von uns für unseren eigenen Hund, einen kleinen 1-jährigen Malteser-Jack-Russel-Mischling, abgeschlossen wurde, dafür aufkommen?

Gruß

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ein solcher Vorfall ereignete sich bisher nicht.

Die Formulierung
Zitat (von DerPilz):
Bisher ging es noch immer einigermaßen gut,
deutet darauf hin, das es schon relevante Vorfälle gab die nur mit Glück nicht zu Verletzungen geführt haben.



Zitat (von DerPilz):
Wie sähe die Mithaftung, sofern eine solche infrage kommt, denn aus?

Man bekommt an dem entstandenen Schaden eine Quote.
Bei 1000 EUR Schaden und einer Quote von 10% wäre man dann mit 100 EUR dabei.



Zitat (von DerPilz):
Ist dies nicht Sache des Hundehalters bzw. dessen Haftpflichtversicherung?

Die regulieren gegenüber dem Geschädigten und nehmen dann die Mitverursacher in Regress.



Zitat (von DerPilz):
Würde unsere Haftpflicht bzw. Tierhaftpflichtversicherung, die auch von uns für unseren eigenen Hund, einen kleinen 1-jährigen Malteser-Jack-Russel-Mischling, abgeschlossen wurde, dafür aufkommen?

Könnte sein.
Einfach mal alle vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung lesen, was da so alles versichert ist.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Könnte man uns denn wegen Sachbeschädigung, denn ein Hund ist, soweit ich weiß, eine Sache, zur Verantwortung ziehen und anzeigen oder wie sähe es damit aus?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Natürlich wäre auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung möglich und auch eine Verurteilung.
Zumindest in der Theorie. In der Realität wäre ich doch sehr verwundert, wenn es dazu käme.



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#6
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Bei manchen Versicherern ist in den Privaten Haftpflichtversicherungen (!) neueren Datums das Hüten fremder Hunde mitversichert.
Waren die Hunde angeleint?

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#7
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja selbstverständlich waren die Hunde angeleint. Meine Partnerin war auch mit ihrer Cousine unterwegs, die den Betreuungshund führte. Er hat sich ein wenig losgerissen und ist dann auf den fremden Hund drauf. So wurde mir dies zugetragen.

Weswegen denn Sachbeschädigung? Sie hat den anderen Hund doch nicht gebissen, sondern der Betreuungshund und Hunde sind Sachen, daher kann eine Sache, eine andere Sache doch gar nicht beschädigen, oder habe ich hier einen Denkfehler? Wenn ich den fremden Hund beispielsweise angefahren hätte, wäre dies eine Sachbeschädigung, aber wenn ein von mir betreuter Hund einen anderen Hund beißt, ist das dann ebenfalls eine Sachbeschädigung, die mir zugerechnet werden kann?

Gruß

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
ist das dann ebenfalls eine Sachbeschädigung, die mir zugerechnet werden kann?

Ja, Sachbeschädigung durch Unterlassen könnte da vorliegen.



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