Betreuer hält nach dem Tod Unterlagen zurück

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)
Betreuer hält nach dem Tod Unterlagen zurück

Hallo Forengemeinde, erst mal an alle ein gesundes neues Jahr!

Folgender Fall:
Person A steht unter Betreuung, ein gerichtlich eingesetzter Betreuer "kümmert" sich um alles, Vermögenssorge, Gesundheitssorge usw., A lebt in einer eigenen Wohnung, die von einem Pflegedienst betrieben wird.
A verstirbt im Krankenhaus, angeblich können die Angehörigen, die mehrere Hundert Kilometer entfernt wohnen, nicht ausfindig gemacht und benachrichtigt werden.
Das Ordnungsamt organisiert die Bestattung. Lange Zeit passiert nichts.
Auf einmal wird doch ein Angehöriger angeschrieben, der Betreuer möchte ja seine Aufwandsentschädigung haben, diese ist (da A nicht mittellos) aus dem Vermögen von A zu zahlen und so schreibt das Betreuungsgericht einen der Erben an. Auf diese Weise erfahren nun die Erben überhaupt erst einmal vom Ableben und der bereits erfolgten Bestattung der A. Seltsamerweise war nun doch eine Adresse parat.
Nachdem der erste Schock verdaut war, wurden Ordnungsamt, Pflegedienst und Betreuer angerufen. Schließlich gab es einiges zu klären.
Der Betreuer bestand darauf, dass mit dem Tod die Betreuung endet (was ja rechtens ist) und er keine Unterlagen herausgeben dürfe ohne Erbschein, auch nicht gegen Schriftstück, Vollmacht aller Erben oder sonstiges.
Der Hinweis darauf, dass man ja nichts regeln könnte, wenn man nicht wüsste was und wo (Mietvertrag, Energieversorger, Zeitungsabos etc.) ergeben immer nur den stereotypen Spruch: ohne Erbschein keine Unterlagen.
Dieser wurde leider erst 7 Monate nach dem Tod des A erteilt.
Der Betreuer teilte noch Wohngeldstelle etc. mit, dass A verstorben ist, damit es zu keinen Überzahlungen käme, ließ aber von ihm (also vom Betreuuer selbst) eingerichtete Daueraufträge und Lastschrifteinzüge weiterlaufen - ohne Hinweis an die Erben.

Folge des Ganzen: der Mietvertrag konnte erst 3 Monate nach Ableben des A gekündigt werden, der Dauerauftrag für die Miete lief weiter 3 Monate weiter, Forderung an den Vermieter zur Rücküberweisung der überzahlten Miete blieb erfolglos.
Zeitungsabos liefen teilweise (trotz Rückfrage bei Betreuer und Wohneinrichtung!) bis 7 Monate weiter und wurden per Lastschrift bezahlt. Zusammen mit einigen anderen Dingen entstand ein Schaden in Höhe von mindestens 1500 €, weil der Betreuer sich weigerte, wenigstens eine Liste mit den zu erledigenden Aufgaben/Adressen herauszugeben.
Es wurde ja keine Übergabe des Sparbuchs oder der Kontokarte gefordert, es gab nur die Bitte, mit einigen Unterlagen bei der Erledigung der notwendigen Dinge zu helfen.
Haben die Erben eine Chance, dagegen etwas zu unternehmen oder müssen sie zähneknirschend die zuviel gezahlten Beträge abschreiben? Hatte der Betreuer das Recht, auf dem Erbschein zu bestehen?

Gruß kuschelbaerr

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Der Betreuer ist dem Gericht gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Mit dem muss man sich auseinandersetzen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Dem Gericht gegenüber hat der Betreuer Rechenschaft abgelegt bis zum Todestag von A.
Die Unterlagen sind rechnerisch geprüft und zurückgegeben worden, mit dem Hinweis, diese "zu gegebener Zeit an die Erben zu übergeben".
Die Überzahlungen fanden erst nach dem Tod und der Rechenschaftslegung statt, weil eben keine Unterlagen weitergegeben wurden, sondern zuerst auf dem Erbschein bestanden wurde und die Erben vorher keine Informationen über laufende Verträge erhielten. Für die Beantragung des Erbscheins mussten von den Erben sogar die notwendigen Urkunden (Geburts-, Sterbeurkunden) neu beschafft werden, weil auch die sich im Besitz des Betreuers befanden und nicht ausgehändigt wurden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.157 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen