Betreuer Hausverbot erteilen?

18. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
Betreuer Hausverbot erteilen?

Hallo,

ich habe mal in einer Mietwohnung gewohnt. Direkt die gegenüberliegende Wohnung bewohnt immernoch eine angehörige. Diese ist zu 90% geistig behindert und hat ein Kind (4J. alt.)

Ich bin vom Gericht als Betreuer bestellt und das in allen aufgabengebieten, also auch WOHNUNGSANGELEGENHEITEN und Aufenthaltsbestimmung.

Ich musste auch damals den Mietvertrag gegenzeichnen da dieser sonst nicht rechtskräftig wäre.

Nun bin ich dort ausgezogen und habe noch einige Sachen bei meiner angehörigen im Keller. Das Haus wird derzeit Saniert. Es wurden auch Asbestschornsteinverkleidungen entfernt die einfach neben dem Weg zum Hauseingang wochenlang abgelegt wurden. Ich habe es dem Eigentümer mehrmals mitgeteilt das sich dort kleine Kinder aufhalten und die Platten weg müssen.

Als ich eines Tages wieder zu meiner angehörigen fuhr platze mir der Kragen. Das Kind war an den Platten am spielen. Ich rief das Ordnungsamt an. Diese entsorgten unverzüglich die Asbesthaltigen Platten und stellten dem Eigentümer die Rechnung zu. Aufgrund dessen wollte mir der Eigentümer Hausverbot erteilen. Nun war ich gestern wieder im Haus.

Es kamen daraufhin folgende Nachrichten über Whatsapp:

Du ****** lars hier halt doch einfach deine fresse was bist du hier mieter? Du bist hier kein mieter du bist ne schwuchtel hier pack dein ****** raus und geh hier kein auf dem sack und wenn du dann dein müll hier raus hast sprechen wir nochmal über dein hausverbot!

Pass mal auf wenn du dich mit mir nunterhalten möchtest dann mach es persönlich du bist hier gar nichts laut unseren mietvertrãgen und was ich auf meinem privatgut mach ist allein meine sache halt du die füsse still wenn du ein wenig gehirn hast was ich ja nicht glaube dann sei einfach ruhig alleine schon deiner Schwester und deim Vater zu liebe vielleicht kann man das ganze ja friedlich regeln.

Zudem hat der Eigentümer noch ein Pocketbike von mir entsorgt was sich auf dem Grundstück befand.

Meine frage nun, wie soll ich mich nun verhalten? Rechtliche schritte einleiten? Meiner ansicht nach liegen hier die Straftatbestände der Beleidigung sowie der Erpressung vor. Durch das entsorgte Pocketbike noch die Unterschlagung?

Ich bin von gesetzeswegen ja nunmal zur Sicherstellung der Betreuung verpflichtet. Ist da ein Hausverbot überhaupt möglich?

Ich danke euch schonmal für Antworten.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Ich würde zur Polizei gehen, den Sachverhalt klären und die Nachricht zeigen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Ist da ein Hausverbot überhaupt möglich?


Nein. Zumindest greift der angegebene Grund für das Hausverbot nicht.

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#3
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Hallo,
was du machen kannst:
- bezüglich der Nachricht eine Anzeige wegen Beleidigung
- wegen des Bikes eine Anzeige wegen Unterschlagung

Schlechter dürfte es meiner Meinung nach mit dem Hausverbot für dich aussehen, frag aber hier nochmals einen Anwalt. Du bist halt kein Mieter mehr und der VM kann jedem ein Hausverbot erteilen der Ihm nicht passt. Ist schließlich sein Grundstück.
Was deine Angehörige betrifft, so bist du nun eigentlich nur ein Besucher, dass du die Fürsorge hast ist erstmal dein Problem. es wäre dir ja theoretisch zuzumuten einen Pflegedienst zu beschäftigen bzw. deine Bekannte in eine neue Wohnung zu überführen.

Aber wie gesagt, informiere die nochmals bei eigenem Anwalt.



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#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Was deine Angehörige betrifft, so bist du nun eigentlich nur ein Besucher, ...


Aber immerhin, der Mieter kann einladen Wen immer er möchte, der Vermieter kann das nicht verbieten, ausser der "Besucher" greift ihn tätlich an oder beleidigt ihn.

Ob man hier eine "Spirale der Gewalt" durch Strafanzeigen etc. in Gang setzt, muss man selbst wissen. Unterschlagung war das mit dem Bike i.Ü. nicht, Sachbeschädigung ist die richtige Hausnummer.

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#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
der VM kann jedem ein Hausverbot erteilen der Ihm nicht passt. Ist schließlich sein Grundstück.


Nein, der VM kann Besuchern seiner M nicht willkürlich Hausverbot erteilen, diese Beschränkung fließt aus den Mietverträgen (Besuch empfangen ist übliche Nutzung einer Mietwohnung und diese Nutzung hat der VM dem M zu ermöglichen).


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#6
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:
Nein, der VM kann Besuchern seiner M nicht willkürlich Hausverbot erteilen, diese Beschränkung fließt aus den Mietverträgen (Besuch empfangen ist übliche Nutzung einer Mietwohnung und diese Nutzung hat der VM dem M zu ermöglichen).



Aber der VM kann Besuchern ein Hausverbot erteilen, wenn diese durch Ihr Verhalten den Hausfrieden stören bzw. dem VM finanziellen Schaden zufügen. Da hier mit dem Asbestplatten im Garten (sinnig oder nicht) schon was in dieser Richtung interpretiert werden kann, würde ich mich hier nicht zu einer pauschalen Aussage dass das Verbot hinfällig ist hinreißen lassen.

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-- Editiert sunnyboy171981 am 19.09.2013 14:16

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#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Da hier mit dem Asbestplatten im Garten (sinnig oder nicht) schon was in dieser Richtung interpretiert werden kann, würde ich mich hier nicht zu einer pauschalen Aussage dass das Verbot hinfällig ist hinreißen lassen.




Da die zuständige Behörde eine Ersatzvornahme durchgeführt hat, hat auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestanden. Wahrscheinlich Gesundheitsgefahren für die Mieter und/oder eine Gefährdung des Grundwassers.

"Aus Rache" für die Ersatzvornahme ein Hausverbot zu erteilen liegt da sicher nicht im Rahmen der Legalität.
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-- Editiert asap am 19.09.2013 14:36

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

hhhmmm... ok.

Also es ist ja nunmal so das die betreute Person (meine Schwester) nunmal nicht Vertrags- & Geschäftsfähig ist. Ohne meine Unterschrift wäre also der Mietsvertrag nicht zustande gekommen. Genauso wie es mit allen weiteren Vertragsrechtlichen dingen aussieht. Also egal was der Vermieter auch möchte muss er sich mit mir auseinander setzen. Hinzu kommt auch noch das ich eine Bestallungsurkunde für das Kind von meiner Schwester habe. Ich somit der Vormund bin. Das Kind jedoch lebt bei meiner Schwester.

Dadurch das ich den Mietsvertrag unterschrieben habe und auch hafte, sollte ich doch auch "rechte" haben, ähnlich wie bei einer Bürgschaft oder sehe ich da was falsch?

Weiterhin sollte ich gestern dem Vermieter zugang zum Keller gewähren da zurzeit alles auf eine Gaszentralheizung umgebaut wird und auch dort Rohre verlegt werden müssen.

Dabei sah der Vermieter dann meine Sommermotorhaube (ich selbst habe nur einen kleinen Keller), mehrere Spraydosen (etwa 12 stück) dazu noch diverse flüssigkeiten wie Essigsäure (1L gebinde) 250ml gebinde Schwefelsäure. Ich selbst habe einen Sachkundenachweis. Ich lagere die Sachen, wie vorgeschrieben verschlossen und nicht zugänglich. Nun forderte er mich auf diese Sachen unverzüglich zu entfernen.

Als ich noch mit im Haus gewohnt hatte, habe ich dort 2 Kellerräume gehabt. Beruflich, wofür auch die Säuren sind. 1 Büro, eine Werkstatt. Es werden hier keine experimente gemacht. Die säuren werden jedoch teilweise zur herstellung diverser dinge benötigt.

Das ordnungsamt selbst prüfte das ganze auch. Und genehmigte das ganze auch in einem "Wohnhaus".

Kann er nun einfach das ganze UNVERZÜGLICH verlangen? Die Säuren sind ja da auch "gemeldet".

Ich werde noch verrückt.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Kann er nun einfach das ganze UNVERZÜGLICH verlangen? Die Säuren sind ja da auch "gemeldet".



Ja, ich denke schon.

Du bist ja nicht mehr Mieter du kannst da so oft du möchtest Besuche abstatten, aber nicht den Keller als Lager benutzen.

Du hast als Vertreter der Mieterin keine Mieterrechte, weder in der Wohnung, noch sonst wo im Haus. Das Nutzungsrecht hat allein die Mieterin.

Eigentlich hättest du schon bei Ende deines Mietvertrages räumen müssen. Machst du das jetzt nicht, kann der Vermieter auch so eine Art "Ersatzvornahme" auf deine Kosten machen.

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#10
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Nunja, aber wenn ich ja auch vertragsrechtlich hafte, und mir die "Mieterin" erlaubt in IHREM Keller was zu lagern, was SIE bezahlt und SIE angemietet hat und ja auch IHR Wohnrecht greift dann kann er doch nichts machen, oder? Also kann ich mir ja dann selber erlauben.

Ich habe mir nun mal den Mietvertrag durchgesehen. Dort bin ich ebenfalls als Betreuer eingetragen.

Tut das auch rechtlich nichts zur Sache?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Tut das auch rechtlich nichts zur Sache? <hr size=1 noshade>



Also jetzt sag mal selber, wenn du Vermieter wärst und da kommt Einer und will bloß seine Schwefelsäure und sonstige "diverse Flüssigkeiten" bei einem Mieter im Keller lagern.

Du bist nicht Mieter, der Mieter braucht für die Gebrauchsüberlassung an Dritte die Vermietererlaubnis, siehe § 540 BGB . Diese Erlaubnis liegt ja ganz offensichtlich und verständlicherweise nicht vor.

Das mit den Asbestplatten verstehe ich ja, aber dann musst du eben auch in den sauren Apfel beissen.

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