Betreibsbedingte Kündigung, Nebenabreden, Sperrzeiten etc.

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
formigecko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreibsbedingte Kündigung, Nebenabreden, Sperrzeiten etc.

Kurze Zusammenfassung eines Falles:
im Februar 07, 11 Jahre Mitarbeiterin (seit 5 Jahren Teilzeit), Unternehmen hat für 2006/2007 Sozialplan, aufgrund langer Betriebszugehörigkeit und Familienstatus /verheiratet/Kind eigentlich nach Sozialplan kaum zu kündigen.Nun Auflösung der Abteilung in der Arbeitsplatz angesiedelt war und Umorganisation. Im Dezember Angebot eines Aufhebungsvertrages. Nach anwaltlicher Beratung dem AG Bedingungen zum Aufhebungsvertrag genannt(Einhaltung Kündigungsfrist zur Vermeidung Sperrzeit, "arbeitgeberseitig bedingt" Aufhebungsvertrag um betriebedingter Kündigung vorzugreifen, Abfindungssumme, eventuelle widerrufliche Freistellung). Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Quartal. Es kam Ende des Jahres keine Reaktion mehr, ausser das man prüfe (über Beriebsanwältin), wie man zu einer guten Lösung für beide kommen könnte.
Nun heißt es, dass nach einer für beiden Seiten praktikabelne Lösung gesucht wird und es eventuell doch auf eine betriebsbedingte Kündigung hinausläuft, da so keine Sprerrzeiten befürchten musss. Die Höhe der Abfindung und eine eventuelle Freistellung würde man dann über Nebenabreden regeln, damit man eine Klage ausschliessen könne.(Anmerkung: Die BMitarbeiterin legt keinen Wert auf den Erhalt ihres Arbeitsplatzes,möchte aber einen guten Abgang finden der Raum gibt,und Sicherheit (finanziell) etwas neues zu finden), Wie sähe die Rechtslage in dieser Situation wohl aus.
Hat die Mitarbeiterin dann zu leichtfertig eine Kündigung hingenommen und es kommt doch zu einer Sperrzeit von 3 Monaten?
Wenn die Abfindungssumme, die mir nach Sozialplan zustehende Höhe überschreiten sollte, hat das auch eine Bedeutung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Wie sähe die Rechtslage in dieser Situation wohl aus.


Keine Ahnung. Die Bedingungen der Kündigung sind ja noch nicht bekannt.

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#2
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Zum Thema Abfindung:

Sollte diese den üblichen Satz deutlich übersteigen, könnte sie mit deinem Arbeitslosengeld Anspruch verrechnet werden..

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