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Betreff: Lichtenhagen - Brief an den Bundeskanzler
Seite 1 - way vom 19.06.2002

Betreff: Lichtenhagen - Brief an den Bundeskanzler

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

in Sorge um das internationale Ansehen des deutschen Volkes richte ich mich heute in einer dringenden Angelegenheit an Sie.

Das deutsche Strafrecht ist dringend reformbedürftig. Der Prozess um die Täter von Rostock-Lichtenhagen offenbart Lücken des Rechtssystems. Sicherlich werden Sie sich an die Vorgänge von vor zehn Jahren erinnern: Damals konnten sich über 100 Bewohner eines Asylantenheimes gerade noch vor Mord durch Brandschatzung retten. Ein aufgeheizter Mob jubelte den Tätern zu, während die Polizei ohnmächtig dem Treiben zusah.

Sie wissen vielleicht, Herr Bundeskanzler, dass der Mensch gerne aus seinem Gedächtnis verdrängt, was ihm unangenehm ist. Während hierzulande viele Bürger beim Thema Lichtenhagen unter dem Phänomen medialer Amnesie leiden, auch "Ausdenmedienausdemsinn-Syndrom" genannt, ist international eine gegenläufige Entwicklung zu verzeichnen. Die Vorgänge damals haben sich tief in die Wahrnehmung über die Deutschen eingebrannt. Die Bilder des Zuschauers im Nationaltrikot mit uringetränkter Hose gingen um die Welt. Die simple Botschaft: So sieht der hässliche Deutsche aus.

Herr Bundeskanzler, betrachten Sie die Geschehnisse aus der betriebswirtschaftlichen Perspektive. Als Kanzler der Wirtschaft werden Sie die folgende Argumentation sicherlich nachvollziehen können. Was die Deutschen, die sich erinnern, als Tragödie und Skandal bezeichnen, nennen Betriebswirte und Werbefachleute nüchtern Imageschaden. Lichtenhagen war ein erheblicher Imageschaden für diese Republik.

Für Imageschäden gibt es in der Betriebswirtschaftslehre Strategien, um den Schaden möglichst gering zu halten: Aufklärung des Problems unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, Abstellen des Problems und Einführung präventiver Maßnahmen für die Zukunft.

Die rechtliche Aufarbeitung von Lichtenhagen kann in diesem Lichte als gescheitert angesehen werden. Mängel und Versäumnisse säumen den Weg des Prozesses. Die aktuellen Urteile verdeutlichen das: Strafen zwischen ein und zwei Jahren für offensichtliche Rädelsführer und Protagonisten, gegen die unterstützenden forcierenden Schaulustigen besteht keine Handhabe. Den Richtern indes ist kein Vorwurf zu machen. Sie richten nach dem Jugendstrafgesetz, ihnen sind die Hände gebunden.

Um die Ursachen von Imageschäden aufzuklären, abzustellen und in Zukunft zu vermeiden, muss das Strafrecht um neue Tatbestände erweitert werden:

  1. Strafhöhe in Abhängigkeit des öffentlichen Schadens:
    § x - Wer Straftaten begeht und/ oder vorbereitet/ und/ oder unterstützt, die geeignet sind den Ruf/ das Image der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig zu schädigen, wird mit Auslandsaufenthalt nicht unter zehn Jahren bestraft.
  2. Gemeinschaftsstrafen für rotzblöde Öffentlichkeit. Den Tätern von Lichtenhagen wurden strafmildernde Umstände aufgrund öffentlicher Unterstützung zugesprochen. Da sich nachträglich der Unterschied von Ursache und Wirkung nicht aufschlüsseln lässt, müssen beide Parteien berücksichtigt werden:
    § x+1 - Wer sich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland an Straftaten nach § x ergötzt und als Schaulustiger auftritt, macht sich ebenfalls in dessen Sinne strafbar. Ausdrücklich eingeschlossen sind Gruppierungen, die der Volksmund als "Mob" oder "Pöbel" bezeichnet. Eine pauschale Gruppenstrafe kommt in Betracht.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler. Sie werden einige Einwände haben, die ich vorab entkräften möchte:

  • Die materielle Bezifferung des öffentlichen Schadens: Ich schlage ein System systematischer Presserecherche vor, welches Dauer und Intesität in- und ausländischer Presseberichte über einen Zeitraum von zwei Jahren erfasst. Zum Prozessbeginn läge dann eine sinnvolle Datenbasis vor.
  • Im Fall 2 sind die Täter vor Ort zu erfassen, um eine seriöse Rechtsprechung zu ermöglichen. Ich präferiere eine polizeiliche Strategie der lokalen Festsetzung, die der Aufnahme der Personalien beim Verlassen des Ortes dient. Die polizeiliche Ankündigung, man werde ab jetzt als Teilnehmer eines Mobvergehens betrachtet, könnte die Dauer der Teilnahme terminieren.
  • Sie mögen auch einwenden, das deutsche Strafrecht sei nicht auf Kollektivstrafe ausgelegt. Richtig, dann wird es höchste Zeit.
  • Strafmaß: Es könnten Probleme entstehen, mehrere tausend Bürger vorübergehend des Landes zu verweisen. In empfehle den Einsatz im Rahmen der Entwicklungshilfe. Der finanzielle Aufwand dürfte angesichts ausstehender deutscher Entwicklungshilfeverpflichtungen zu bewerkstelligen sein.

Ich denke diese Maßnahmen sind geeignet, um in Zukunft derartige Imageschäden von diesem leidgeprüften Land abzuhalten. In der Erwartung einer baldigen Antwort und Bearbeitung

B. Uchhalter

Betriebswirt



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