Beteiligung am Schulgeld für Unterhaltspflichtigen ohne Sorgerecht

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474936-26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beteiligung am Schulgeld für Unterhaltspflichtigen ohne Sorgerecht

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Vater eines 11-jährigen Sohnes, der bei seiner Mutter lebt. Ich besitze kein Sorgerecht und bin unterhaltspflichtig.
Mein Sohn besucht ab diesem Schuljahr eine kostenpflichtige Schule und erhält seit mehreren Jahren Gitarrenunterricht und geht in einen Squash-Verein. Die Mutter meines Sohnes beantragt nun zusätzlich zum Unterhalt, dass ich mich am Schulgeld und an den Kosten für Musikunterricht, Musikinstrument und Squash-Verein beteiligen soll. Ich hatte allein schon aus dem Grund, dass ich kein Sorgerecht habe, keinerlei Mitspracherecht bei den Entscheidungen zum Besuch der Schule und der anderen außerunterrichtlichen kostenpflichtigen Aktivitäten. Die Mutter meines Sohnes hat diese Entscheidungen allein getroffen, ohne meine Meinung dazu zu erfragen und mir lediglich ihre Entscheidung mitgeteilt. Die Bearbeiterin beim Jugendamt teilte mir nun mit, dass ich mich an den Kosten beteiligen muss, da ich nicht ausdrücklich der Kindesmutter mitgeteilt habe, dass ich den Besuch der Privatschule sowie der anderen kostenpflichtigen Aktivitäten nicht wünsche. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen mein Veto einzulegen, da ich ja gar nicht mitentscheiden darf. Die Kindesmutter hat auch niemals um mein Einverständnis gebeten.
Bezüglich der kürzlich erfolgten Schulwahl kann ich noch mitteilen, dass sich in der Umgebung meines Sohnes öffentliche Schulen befinden und ich zumindest mehrere Vorschläge gemacht hatte, die jedoch unbeachtet blieben.
Kann ich tatsächlich zu diesen Mehrkosten herangezogen werden ohne irgendein Vetorecht gehabt zu haben?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich fang mal ganz von vorne an. Schweigen als Zustimmung zu werten, das ist schon sehr gewagt. Das ist nämlich im Gesetz so nicht vorgesehen bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmen und die sind ausdrücklich genannt. Das mit dem Schweigen, das ist schon mal definitiv falsch. Zum anderen hast Du ohne Sorgerecht ja eh keinen Einfluss. Frag doch mal die Mitarbeiterin des JA, wo denn das genau stehe, was sie Dir so verklickert. Ganz genau im Gesetz, auf den Punkt hin.

So, jetzt kommen wir zum 2. Problemkreis. Unabhängig vom Schweigen, aus welchem man eben nichts herleiten kann, kann es sein, dass ein Mehrbedarf neben dem Unterhalt anteilig vom Unterhaltszahler zu tragen ist. Mehrbedarf fällt im Gegensatz zum Sonderbedarf regelmäßig an. Der Klassiker ist Nachhilfeunterricht. Ist erforderlich, dient dem Kindeswohl. Es kann auch ein (!) Hobby sein. Etwa Geigenunterricht bei einem Hochbegabten. Das ist m.E. kein Thema. Aber das, was hier genannt ist, hat damit nach meinem Dafürhalten nichts damit zu tun. Und - Musikinstrument - das kann man wie auch Kosten für Weihnachtsgeschenke, Feiern für Kommunion/Konfirmation durchaus vom Laufenden ansparen.

Sofern Du überhaupt leistungsfähig bist, nicht unter den Selbstbehalt kommst, würde ich Frau Jugendamt vorschlagen (nachdem die Diskussion aus Absatz 1 erledigt ist, aber bitte erst dann), ein Hobby anteilig (geteilt nach Verdiensten von Mutter und Vater) mit zu finanzieren. Allerdings nur, was die Vereinskosten angeht, nicht was Instrumente, Schuhe, Schläger, was weiss ich angeht.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 69x hilfreich)

Das Jugendamt erzählt Blödsinn wenn es meint, man hätte widersprechen müssen. Aber deshalb den Unterhaltsgegner nach der Rechtsgrundlage seiner Forderungen zu fragen ist schonmal ein armseliges Vorgehen. Respekt bekommt er nur, wenn er garnicht erst gefragt wird, sondern ihm gleich gesagt wird, wo es lang geht. Das gilt auch für das Jugendamt.

Um dem Vater hier im Forum die richtige Strategie zu empfehlen, sind zunächst mal Zahlen, Daten, Fakten wichtig.

- Besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt oder warum mischen die sich ein?

- Leistungsfähigkeit von Vater und Mutter, also Einkommensverhältnisse. Erstmal grob.

- Besteht ein vollstreckbarer Titel zum Unterhalt? Höhe?

- Um was für eine Schule handelt es sich? Wie wird der Wechsel begründet? Hintergrund: Gerichte berücksichtigen bei ihrer Entscheidung, ob der Schulwechsel aus therapeutischen oder pädagogischen Gründen notwendig oder zumindest dringend empfehlenswert war.

- Ähnliches gilt beim Gitarrenunterricht. Ist Talent/Begabung beim Kind ersichtlich? Oder liegt das Interesse eher nur bei der Mutter?

- Wie hoch sind die monatlichen Kosten? Bitte einzeln Schulgeld, Gitarrenunterricht und Squash-Verein und wieviel davon soll der Vater jeweils zahlen?

- Erfolgte schon eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung? Von wem?

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen