Besuchszeiten

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Besuchszeiten

Hallo zusammen.

Kurze Info über meine Situation: Vater, 1 Tochter (3 Jahre), 1 Sohn (1 1/2 Jahre).
Die Kinder leben bei der Mutter. Wir waren nicht verheiratet und es wurden bis jetzt keine Besuchszeiten vom Jugendamt festgelegt, weil es meines Erachtens nicht nötig war.

Ich darf meine Kinder alle 2 Wochen (Samstags) von 13.00 - 18.00 Uhr zu mir holen. Diese Regelung habe ich mit meiner Ex nach unserer Trennung getroffen.
Nun bat ich sie um eine Verlängerung der Besuchszeit von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr. Dies leht sie wehemend ab.

Die Kinder hätten ihre Schlafplätze bei mir (Tochter bei mir im Bett, Sohn im Reisebettchen). Sie meint ich wäre unfähig die Kinder über Nacht zu bekommen, was absoluter Blödsinn ist. Meinen Unterhalt zahle ich auch pünktlichst am 1. des Monats ohne Probleme.

Meine Frage ist nun: Was steht mir als Vater rechtlich für eine Besuchszeit zu?
Ich habe keine große Lust über einen Anwalt oder das Jugendamt die Angelegenheit klären zu müssen. Falls die Besuchszeit so "gerecht" wäre lt. Gesetz, müsste ich das dann wohl auch akzeptieren.

Über informationsreiche Antworten bedanke ich mich im voraus.

Grüße,
blackash

-- Editiert von blackash am 21.11.2008 16:44


von blackash am 21.11.2008 16:45
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Besuchszeiten
Es gibt keine absolute Vorschrift über Umgangszeiten mit den Kindern. Üblich sind zwei Wochenenden im Monat, aber das ist keine Rechtsgrundlage. Das wird immer im Einzelfall entschieden. Das Jugendamt ist fast immer auf Seite der Mutter. Von dort kannst Du als Vater keine Hilfe erwarten. Eine Klage auf Umgangsrecht ist langwierig und wirkt frontenverhärtend. In aller Regel werden dann die Kinder wenige Minuten vor dem Abholtermin unheilbar krank oder wollen angeblich ihren Papa nie wieder sehen. Da die Kinder noch recht klein sind, werden sie wohl bei einer Verhandlung kaum gefragt werden, und wenn, dann sind sie fast immer wochenlang vorher von der Mama geiimpft worden, was sie zusagen haben " ...und wenn Du sagst, dass du zum Papa willst, habe ich dich nicht mehr lieb und du darfst das Sandmännchen nicht angucken... " oder so ähnlich. Selbst wenn eine Umgangsregelung gerichtlich durchgeklagt und rechtswirksam ist - wie willst Du sie vollstrecken? Jedes Wochenende den Gerichtsvollzieher beauftragen, um die Kinder mit Amtsgewalt zum schönen Wochenende abzuholen?

Also: besser locker bleiben und das Abholen der Kinder gegenüber der Mutter als "Angebot" verkaufen, statt ihr das Gefühl zu geben, sie hätte damit etwas in der Hand, womit sie Dich ärgern kann.

Wenn die Mama einen neuen Macker hat oder die Kids sonstwie im Weg sind, wird sie schon noch auf Dich zukommen. Aber nicht, wenn sie merkt, dass sie Dir damit einen langgehegten Wunsch erfüllt, sondern viel lieber wenn es für Dich eine zusätzliche Belastung ist, die Du nur schwer organisiert bekommst, aber den Kindern zu liebe kannst Du sie ja mal ausser der Reihe ausnahmsweise nehmen ....

PS: Mit dem Töchterchen im eigenen Bett riskierst Du beim JA womöglich noch den vollständigen Umgangsentzug.


von pleindespoir am 21.11.2008 18:00
Status: Senior (119 Beiträge)
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>Besuchszeiten
Vielen Dank für die Zeilen.
Gut, so ähnlich dachte ich mir das schon.

Ist es jetzt auch schon verboten mit meinem eigenen Fleisch und Blut in einem Bett zu schlafen? Ich glaub´s ja nicht...




von blackash am 21.11.2008 18:09
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Besuchszeiten
Ja, das ist wirklich traurig. Es sind schon komische Zeiten angebrochen.
LG
Sunflower


von Sunflower68 am 21.11.2008 18:15
Status: Legende (262 Beiträge)
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