Besuchsrecht - Kann ich sagen: wenn du die Kinder möchtest musst du sie holen und bringen?

5. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Rincewind
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht - Kann ich sagen: wenn du die Kinder möchtest musst du sie holen und bringen?

Hallo

Ich hoffe mir kann jemand mit meinem Problem weiterhelfen, vorab erst einmal ein paar Fakten:

Seit März 1997 lebe ich mit meinen Kinder von meiner Ex-Frau getrennt. Obwohl die räumlich Entfernung der Wohnorte nur 50 Km betrug (über Autobahn 20 m.) hatte sie in den ersten Jahren kaum Kontakt zu ihren Kindern (1-2x im Jahr).

Im Sommer 1999 zog ich dann mit den Kinder in den selben Ort in dem auch meine Ex-Frau wohnt und ich muß ihr zugestehen das sich der Kontakt zu ihren Kindern ein wenig verbesserte, aber wirklich nicht regelmäßig wahr. Holte die Kinder nicht an Tagen die vereinbart wahren, brachte sie zu unterschiedlichen Zeiten zurück und nahm sie immer auch nur Nachmittags für max. 4 Stunden.

Im Herbst 2000 lernte ich dann eine neue Lebensgefährtin kennen und wir beschlossen vom Rhein-Main-Gebiet zu ihr nach Norddeutschland zu ziehen. Die von mir angeregte Mediation zum Thema Umzug brach meine Ex-Frau nach ein paar Sitzungen ohne Gründe ab. Nach dem ich gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder beantragt hatte, versuchte sie in übelster Weise bei einem gemeinsamen Termin bei dem Jugendamt mich schlecht zu machen und die Kinder gegen mich aufzuhetzen.

Im Sommer 2001 zogen wir dann um und nachdem sie die Polizei wegen Kindesentzug eingeschaltet hatte stimmte sie seltsamerweise bei Gericht doch dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich zu.

Nun hatte sie die Kinder seit dieser Zeit einmal für eine Woche gehabt (um mich nicht falsch zu verstehen, was ich wirklich befürworte) und wir vereinbarten das sie die Kinder hier holt und ich sie bei ihr. Allerdings hielt sie sich wie immer nicht an die abgesprochenen Zeiten und die Kinder konnten erst 4 Stunden später als vereinbart in Empfang genommen werden. Da ich diese Strecke (600 Km) in der Regel mit der Bahn fahre ist solch Zeitdifferenz nicht tragbar.

Nun aber zu meiner Frage: Gibt es irgendwelche Rechtsprechungen die besagen das unter solchen Umständen ein Entgegenkommen in Form von „einer holt / einer bringt die Kinder“ nicht Zumutbar ist. Da sie sich bis dato nie an vereinbarte Zeiten hielt und auch in anderer Art und Weise keinesfalls zum Wohle der Kinder agiert habe ich wirklich keine Lust ihr auch noch entgegenzukommen. Kann ich sagen „wenn du die Kinder möchtest mußt du sie holen und bringen“?

Für Tips dazu vielen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die zwei !!
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

( - editiert von Admin - )

( - @ "die Zwei"

Keine Forumsvermüllung mehr, bitte.
Danke.
Admin - )

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Was bitte bedeutet diese Antwort?

Was ist "ein Urteil anfächern"????

Wie wird das gemacht???

-----------------
"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
So, wie ich dich verstanden habe, ist das eine Vereinbarung zwischen euch beiden !?
also meiner Meinung nach muss sie die Kosten für das Holen und Bringen eh allein tragen. - Die Kosten und natürlich auch den Zeitaufwand.
Es sei denn, in einem Urteil ist was anderes vereinbart worden.
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

erstens: Ein Urteil "anfächern" gibt es nicht! Der Beitragsschreiber meinte wohl eher das Wort "anfechten".

Zweitens: Sollte sich die Kindsmutter nicht an die Regelungen des Urteils halten, so haben Sie die Möglichkeit dieses beim Familiengericht vorzutragen. Dann kämen unter Umständen Zwangsgeldmaßnahmen in Betracht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

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