"Besuchshunde" / einseite Änderung der Hausordnung

4. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
automat123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
"Besuchshunde" / einseite Änderung der Hausordnung

Hallo!
Es geht hier um folgendes Problem:

Meine Freundin besucht mich regelmäßig mit ihren beiden Hunden (Mischlinge 40&60cm Stockmaß), beide sind gut erzogen und werden natürlich im Haus an der Leine geführt.
Trozdem war dies dem Hausmeister ein Dorn im Auge woraufhin er ihr gegenüber ausfallend wurde, sie anschrie und beleidigend wurde.
Daraufhin haben wir beschlossen ihre Besuche nur noch auf das Wochenende zu beschränken, da der Hausmeister dann nicht da ist.
Eine Beschwerde über sein Verhalten brachte nix und meine Freundin wollte auch nicht das ich negativ bei der Hausverwaltung auffalle.
Allerdings wurde ich nun darüber informiert das "Besucherhunde" nächste Woche durch Änderung der Hausordnung verboten werden sollen, diese Änderung soll schriftlich erfolgen.
Damit habe ich natürlich ein Problem, da dies meine Beziehung natürlich auch beeinflussen wird und weder ich oder meine Freundin haben Lust darauf uns von einem misegelauntem Blockwart (Mieterbespitzelungen etc.) ankeifen zu lassen, der die kleinen Schoßhündchen der älteren Damen durchaus hofiert...

Aber kommen wir doch erstmal zu den Vertraglich geregelten sachen:

Im Mietvertrag steht folgendes:
§6.2 (Tierhaltung, Meldepflicht etc.)
Die Haltung von Hunden und anderen Tieren, welche Störungen, Unreinlichkeit und Belästigungen anderer Mitbewohner verursachen können (ausgenommen sind Kleintiere), ist nur mit vorheriger Erlaubnis des vermieters gestattet.

In der Hausordnung (als Anlage 04 drangepappt):
steht garnix zu Hunden, allerdings etwas zur Hausordnung selber:

Folgen bei Verstößen gegen die Hausordnung, Änderungsrecht des Vermieters
Der Vermieter darf Die Hausordnung zum ordnungsgemäßer Verwaltung ändern oder ergänzen.
...Arbeiten im Wege der Ersatzvorname etc. ...
Das Recht des Vermieters zur ordentlichen oder fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses bleibt hiervon unberührt.

Sonstige Vereinbarungen,Eigentumswohnunge,Hausordnung
...
4. Die nachstehende Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags. Auf die Verpflichtung zur Beteiligung an den durch die Hausordnung festgelegten allgemeinen Verpflichtungen (Hausreinigung, Gehwegreinigung und Ähnliches) wird besonders hingewiesen. Der Vermieter ist berechtigt, die Hausordnung abzuändern oder zu ergänzen. Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich die vermieteten Räume befinden.

Natürlich habe ich mich schonmal mit dem Thema auseinandergesetzt, von daher weiss ich das niemand meiner Freundin verbieten darf mich mit den Hunden zu besuchen, da es hier immerhin um die unverletzlichkeit der Wohnung geht.
Allerdings gibt es sehrwohl unterschiedliche richterliche Auffassungen davon was ein "Besucherhund" ist.
Von 3 Stunden bis 3 Wochen anwesenheit ist alles dabei...

Und nur aufs Wochenende kann ich mich hier nicht beschränken, da dann auch ein Sicherheitsdienst anwesend ist, und die jungs arbeiten nunmal auch nur nach dem was man ihnen sagt und ehrlich gesagt habe ich auch nicht das bedürfniss über sowas jedesmal zu diskutieren.

Die Hunde wären maximal 3 Nächte pro Woche hier, meistens eher 1-2 und niemals mehr als 2 Nächte in folge. Kurze Besuche in der Woche (Nachmittags) sind zwar selten, aber kommen schon mal vor.
Es geht hier ausdrücklich nicht um die Haltung, die Hunde gehören weder mir, noch sind sie länger als 2 Stunden alleine mit mir.
Sie werden nie ganz allein gelassen und geben auch keinen Ton von sich, wodurch belästigungen anderer Mieter ausgeschlossen sind.

Ich bräuchte ehrlich gesagt ein paar Sicherheiten die ich der Hausverwaltung an den Kopf schmeissen kann um wegen dem Thema endlich ruhe zu haben (am besten mit Nachweis)

mfg

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7 Antworten
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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Kael Pershaw

Bitte um Quellen für Besuche (Hunde und andere Tiere) von 3 Stunden.
Danke

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
automat123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten auch wenn sie jetzt nicht unbedingt weitergeholfen haben :)

Es wäre übrigens auch die Frage ob der Vermieter tatsächlich die Hausordnung einfach so ändern darf bzw. wie es ja hier der fall wäre einfach eine klausel hinzufügt die dementsprechend sogar gegen geltendes Recht verstoßen würde, da Besucherhunde devinitiv erlaubt sind.
Den Gerichten selbst ging es bisher immer nur um die Dauer des besuchs und den kann im Zweifelsfall dann eh niemand zu 100% überwachen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
den kann im Zweifelsfall dann eh niemand zu 100% überwachen...

Da unterschätzt Du engagierte Blockwarte aber gewaltig.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Das ist alles Blödsinn, Besuchshunde wie auch andere " Besuchsmenschen" kann man nicht verbieten.

Vielleicht kommt da ja noch was.

Wie du sagst, Hund im Treppenhaus an der Leine führen, drauf achten, dass sonst hier niemand belästigt wird, ansonsten ist das deine Privatsphäre.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Durch eine Änderung der Hausordnung können keine Dinge verboten werden, welche der Vermieter auch so nicht verbieten kann.

Der Vermieter kann Besuch von der Freundin NICHT verbieten. Wenn die Freundin einen Hund hat, darf der Hund auch mit in die Wohnung. Dabei kann die Freundin auch problemlos mehrere Tage lang zu Besuch sein (zusammen mit dem Hund). Wird die Freundin aber zur Mitbewohnerin – was ein schleichender Prozess sein mag – dann gilt eine mietvertraglich oder in der Hausordnung vereinbartes Verbot der Hundehaltung auch für die neue Mitbewohnerin und der Hund hat in der Wohnung nichts verloren.
Die Abgrenzung was noch häufiger Besuch und was schon mitwohnen ist, ist im Einzelfall schwer zu treffen.

Ein „Besuchshund" ist hingegen etwas anderes als dein „Besucher mit Hund" - vielleicht meint kael pershaw so etwas. Ein „Besuchshund", ist ein Hund, denn der Mieter vorübergehend aufnimmt, ohne das der Halter dabei ist. In dieser Zeit ist der Mieter also selber so eine Art Hundehalter … und Hundehaltung kann mietvertraglich oder in der Hausordnung verboten werden. Die vorübergehende Aufnahme eines „Besuchshundes", etwa weil die befreundete Halterin auf Weltreise ist, wäre daher problematisch. Zu diesen „Besuchshunden" gibt es dann auch die von kael angesprochene Rechtsprechung.

Der Grundgedanke ist: Der Vermieter soll die sozialen Kontakte des Mieters nicht regeln oder kontrollieren. Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Mieter nur mit Personen befreundet ist, die keine Hunde halten. Weil der Mieter das Recht hat, von seinen Freunden besucht zu werden, dürfen die Freunde dann eben auch Hunde mitbringen.
Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass der Mieter Hunde vorübergehend in seine Wohnung aufnimmt. Hier geht es nicht mehr in dem gleichen Maße wie beim vorstehenden Fall um die Regelung und Kontrolle der sozialen Kontakte des Mieters. Das Recht des Mieters, Besucher zu empfangen wird hier gar nicht angetastet.


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
automat123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, da habe ich mich tatsächlich falsch ausgedrückt!
Wenn die Hunde länger allein sind kommen die bei ihrer Schwester unter, damit hab ich dann nix am Hut.

Wie gesagt, sie ist meistens nur am Wochenende hier und selbst dann ist das nicht regelmäßig der Fall, da wir auch mal bei ihr sind etc.

Eine richtige Hundehaltung wäre hier garnicht möglich, bzw. wäre auf dauer gesehen sogar schlecht für die Hunde.

Danke für die Hilfe, dann warte ich mal ab was nächste Woche hier so reinflattert und werde den Vermieter entsprechend drauf hinweisen.

Mal sehen wie einsichtig die sind.

mfg

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