Eine ETV ist ja eine private Veranstaltung, Nichtöffentlichkeitsprinzip, Besucher dürfen nur bei 100%iger Zustimmung teilnehmen.
Jetzt wurde mir gesagt, dass Besucher wie Kinder, Eltern etc auch zugelassen werden müssen, die alte Regelung soll durch ein BGH Urteil geändert worden sein.
Ich kann aber nichts dazu finden, oder mir fehlen die richtigen Stichworte!?!?!
Besucher auf ETV (Nichtöffentlichkeitsprinzip)
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Zitat:Jetzt wurde mir gesagt,
Durch wen?
Zitat:durch ein BGH Urteil
Dann lass dir doch von dem Behaupter das Aktenzeichen nennen.
er konnte es ja nicht benennen, weil er es auch nur gelesen hatte, deshalb suche ich doch die Schlagworte dafür?
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Dann wird derjenige ja sagen können, wo er es gelesen hat.
ZitatIch kann aber nichts dazu finden, :
Ich auch nicht ...
Da steht nichts davon, dass Besucher zugelassen werden müssen.
Da steht nur, dass die Versammlung beschließen kann, Besucher zuzulassen. Und dafür reicht eine Mehrheit, es muss keine Einstimmigkeit sein. Und selbst das scheint mir nicht so eindeutig, wenn der Kläger denn sinnvolle Argumente gehabt hätte, wieso die Besucher die Versammlung beeinflusst hätten.
Da steht nichts von einem neuen BGH-Urteil.
Das erwähnte ist von 1993 und urteilt anders.
Ansonsten geht es nur um die Frage, ob die Beschlüsse auf einer solchen Versammlung nichtig sind.
Und da ist es wie immer: Auch wenn der Verstoß gegen die Nichtöffenltichkeit ein formaler Fehler ist, hat das nicht automatisch Folgen für die so gefassten Beschlüsse. Der Beschluss zur Zulassung der Gäste selbst wurde nicht durch das Gericht befasst.
Dann gibt es also ein Gesetz, dass die Nichtöffentlichkeit vorschreibt, das aber keinerlei Auswirkung bei Nichtbeachtung hat???
ZitatDann gibt es also ein Gesetz, dass die Nichtöffentlichkeit vorschreibt, das aber keinerlei Auswirkung bei Nichtbeachtung hat??? :
So ist das Leben im Zivilrecht. Die Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Die meisten Vorschriften sind abdingbar. Wenn sich die Beteiligten einig sind, kann es auch vom Gesetz abweichende Regelungen geben.
Die Beteiligten waren sich aber nicht einig: Es gab NEIN Stimmen gegen die Zulassung von Gästen!
ZitatDie Beteiligten waren sich aber nicht einig: Es gab NEIN Stimmen gegen die Zulassung von Gästen! :
Ändert aber nichts an der richtigen Schlussfplgerung von Heike, dass die gefassten Beschlüsse gleichwohl wirksam sind.
Die Betroffenen (Nein Sager) sind aber in der komfortabelen Situation mit relativ hoher Gewissheit die Beschlüsse anfechten zu können, dann wären sie nichtig.
Einen Automatismus, dass sie wegen Formfehler nichtig sind, gibt es zu Recht nicht.
Berry
So hoch ist die Gewissheit eben nicht.
Wenn der Richter meint, dass der angefochtene Beschluss bei Abwesenheit der Gäste ebenso gefasst worden wäre, dann ist die Abweisung det Klage eher wahrscheinlich..
-- Editiert von Heike J am 16.08.2017 15:05
ZitatDie Betroffenen (Nein Sager) sind aber in der komfortabelen Situation mit relativ hoher Gewissheit die Beschlüsse anfechten zu können, dann wären sie nichtig. :
Warum denn?
Bisher konnte man nicht lesen, das die Besucher auf die Abstimmungen der ETV einen Einfluss nahmen.
ZitatZitat (von Sir Berry): :
Die Betroffenen (Nein Sager) sind aber in der komfortabelen Situation mit relativ hoher Gewissheit die Beschlüsse anfechten zu können, dann wären sie nichtig.
Warum denn?
Bisher konnte man nicht lesen, das die Besucher auf die Abstimmungen der ETV einen Einfluss nahmen.
eben, das ist doch ungefähr der Tenor dieses Urteils. Allein das Argument "da waren Gäste" reicht nicht zur Anfechtung. Man muss auch zumindest ansatzweise begründen, wieso es ohne Gäste zu einem anderen Abstimmungsverhalten hätte kommen können.
Was soll dann das Gesetz, dass es nur "EINE VERSAMMLUNG DER EIGENTÜMER" sein soll??
ZitatEINE VERSAMMLUNG DER EIGENTÜMER :
Nun das ist wie bei jeder Mitgliederversammlung, abstimmen dürfen nur Mitglieder. Und es gang und gäbe das man Gäste als Zuschauer zulässt, nur eben dürfen die Gäste auf Beschlüsse keinen Einfluss haben.
ZitatMan muss auch zumindest ansatzweise begründen, wieso es ohne Gäste zu einem anderen Abstimmungsverhalten hätte kommen können. :
Wenn nur Gäste anwesend sind, wird man kaum den Beweis erbringen können, das eine Abstimmung anders verlaufen wäre.
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