Hallo and das Board,
eine Frage an die Fachkundigen unter euch: Meine Ehefrau (ausländische Staatsangehörige, wohnhaft in Deutschland) möchte im Ausland vorhandenen Grundbesitz (Nicht-EU) verkaufen und den Gelderlös nach Deutschland transferieren (entweder auf ihr oder mein Bankkonto). Sie selber hat im Rahmen einer Schenkung vor Jahren dieser Grundbesitz unentgeldlich bekommen. Ganz nebenbei: Wir reden hier von einem 6-stelligen Euro-Betrag.
Frage: müsste sie hierfür in Deutschland Steuern zahlen ? Wenn ja, welche wären das und wie hoch würden diese ausfallen ?
Welche Informationen müssten im Vorfeld und im Nachhinein an das Finanzamt mitgeteilt werden ?
Idealerweise habt ihr dafür auch Quellenangaben parat
Viele Grüße
Besteuerung im Falle eines Verkaufs von Grundvermögen im Ausland ?
Haben Sie sich versteuert?
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Ein par Fragen :
1. Wann hat der Schenker den Grundbesitz erworben?
2. Wohnte ihre Frau im Zeitpunkt der Schenkung in Deutschland?
Wenn der Schenker den GB vor weniger als 10 Jahren erworben hat, dann noch eine Frage: in welchem Land befindet sich der GB?
-- Editiert von Charlie@098 am 19.11.2016 16:37
-- Editiert von Charlie@098 am 19.11.2016 16:45
Tach auch,
Zu 1) Der Schenker selber muss den Grundbesitz (nach eigener Auskunft) in der ersten Hälfte der siebziger Jahre erworben haben (muss dies denn belegt werden?)
Zu 2) Ja, zum Zeitpunkt der Schenkung war meine Frau hier in Deutschland wohnhaft gemeldet. Der Grundbesitz selbst befindet sich in der Türkei
Viele Grüße
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1. §23 EStG
greift bei Veräußerung offenbar nicht, da länger als 10 Jahre im Eigentum. Ein Nachweis über den Erwerb in den 70ern wäre bestimmt nicht schlecht!
2. Im Zeitpunkt der Schenkung bestand wegen Staatsangehörigkeit Steuerpflicht in der Türkei, und wegen Wohnsitz in Deutschland hinsichtlich der Schenkung! Ein DBA hinsichtlich der Erb-Schenk-Steuer besteht mit der Türkei nicht, so dsss auch wenn in der Türkei Steuern bezahlt wurden in Deutschland ebenfalls die Schenkung anzuzeigen wäre und ggf. eine Steuer anfällt!
taxpert
Zitat1. :§23 EStG greift bei Veräußerung offenbar nicht, da länger als 10 Jahre im Eigentum. Ein Nachweis über den Erwerb in den 70ern wäre bestimmt nicht schlecht!
Sie meinen damit sicherlich die Zeitspanne die vergangen ist seit dem käuflichen Erwerb des Grundvermögens ? Ja das sind deutlich mehr als 10 Jahre. Die Vermögensübertragung auf meine Frau erfolgte hingegen 2013. Eine Besteuerung nach §23 EStG würde demnach greifen wenn meine Frau innerhalb von 10 Jahren vor der Veräußerung das Grundstück käuflich erworben hätte.
Allerdings wurde die Schenkung beim Katasteramt notariell nicht beglaubigt. Somit wird es schwierig werden darzulegen, wann sie die Schenkung erhalten hat (sofern dies gefordert werden sollte). Wann der käufliche Erwerb damals durch den Schenker stattfand, lässt sich jedoch nicht mehr nachweisen. Zumindest köönte das schiweig werden.
2. Im Zeitpunkt der Schenkung bestand wegen Staatsangehörigkeit Steuerpflicht in der Türkei, und wegen Wohnsitz in Deutschland hinsichtlich der Schenkung! Ein DBA hinsichtlich der Erb-Schenk-Steuer besteht mit der Türkei nicht, so dsss auch wenn in der Türkei Steuern bezahlt wurden in Deutschland ebenfalls die Schenkung anzuzeigen wäre und ggf. eine Steuer anfällt!
Eine Schenkungssteuer würde wohl niiht anfallen, da meine Frau durch ihren eignene Vatre beschenkt worden ist. Hier liegt der steuerliche Freibetrag bei 400000 € innerhalb von 10 Jahren. Der Verkaufserlös liegt bei unter 400000 €.
taxpert
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