Besteuerung Gewinnausschüttung GmbH
Hallo zusammen,
ich habe einige steuerrechtliche Fragen in folgendem Zusammenhang:
A hält 25%-Anteile an einer GmbH. Nach familiären Streitigkeiten sind für die Jahre 2007, 2008 und 2009 die Gewinne nicht ausgeschüttet worden, sondern zunächst in die Gewinnrücklagen eingestellt worden. A hat daraufhin versucht durch anwaltliche Hilfe an seinen Anteil zu kommen. Zunächst aber ohne Erfolg.
Nun ist eine Art außergerichtlicher Vergleich geschlossen worden, so dass die Gewinne für die Jahre 2007, 2008 und 2009 entsprechend den Gesellschaftsanteilen doch noch ausgeschüttet werden. Diese werden gegen Ende 2010 ausgeschüttet.
Nun die Fragen:
Werden für A die Zahlungen in Summe im Jahr 2010 einkommenssteuerrechtlich wirksam, oder besteht die Möglichkeit diese „rückwirkend" auf die Jahre 2007,2008,2009 zu verteilen? Des Weiteren, wäre es möglich die dabei angefallenen Anwaltskosten abzusetzen?
Ein weiterer Punkt ist, dass A im Jahr 2008 als mitarbeitender Gesellschafter für ein vereinbartes Gehalt in der GmbH tätig war. Auch dieser vereinbarte Betrag wurde nicht bezahlt. Hier wurde ein gerichtliches Verfahren angestrebt, das ebenfalls mit einem Vergleich und der Zahlung einer bestimmten Summe beendet wurde. Die Zahlung erfolgt ebenfalls gegen Ende 2010.
Hier die ähnlichen Fragen.
Wird diese Zahlung im Jahr 2010 einkommenssteuerrechtlich wirksam, oder besteht die Möglichkeit diese „rückwirkend" in das Jahr 2008 einfließen zu lassen? Des Weiteren, wäre es möglich die dabei angefallenen Anwaltskosten bzw. Gerichtskosten abzusetzen?
Ergänzend ist noch hinzuzufügen, dass A für die betreffenden Jahre nicht verpflichtet war eine Einkommenssteuererklärung abzugeben und dieses bis dato auch noch nicht getan hat.
Ich hoffe, dass mir dabei jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank schon mal im Voraus.
von alonso333 am 05.08.2010 18:22
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