Bestellungen verschwinden im Webshop

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ladyfuture
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bestellungen verschwinden im Webshop

Hallo zusammen,
seit Monaten habe ich das Problem, dass ich einen Webshop über einen Anbieter betreibe, Bestellungen nicht abschließt, meine Kunden einfach rausschmeißt etc.. Ich bekomme davon gar nichts mit, weil die Bestellung nicht angelegt wird, manchmal schreiben mir die Kunden, dass es nicht geklappt hat, sicherlich aber nicht jedes Mal. Der Anbieter kann das auch mit Hilfe der Entwickler des Shopprogramms angeblich nicht rekonstruieren und sagt quasi "Pech gehabt". Ich habe Ihnen heute angedroht nur noch einen prozentualen Teil des Preises zu zahlen (mein Schaden wäre trotzdem weit höher) und daraufhin drohten sie mir mit einem Mahnverfahren. Ich zahle also den vollen Preis für eine mangelhafte Leistung, die zudem noch das Image meines kleinen Geschäfts demoliert.
Wenn mir jemand sagen kann welche Grundlage im Internetrecht gilt bzw. in einem solchen Fall wäre ich demjenigen sehr dankbar. Es ist ein Fass ohne Boden und ich fühle mich wie erpresst - da mein Shop meine Existenz bedeutet, kann ich wenig riskieren. Bei Karstadt wäre es so, dass ich die Ware zurückbringe und mein Geld zurück bekomme oder sie drei Mal nachbessern dürften - was in diesem Fall schon mehrfach der Fall war - ohne Lösung oder neue Erkenntnisse.

Vielen Dank für Ihre Mühe und liebe Grüße,

Ladyfuture

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Ladyfuture):
Wenn mir jemand sagen kann welche Grundlage im Internetrecht gilt bzw. in einem solchen Fall

Die deutsche Gesetzgebung (insbesondere BGB und HGB), sofern der Anbieter seinen Sitz hier in Deutschland hat.


Das Problem ist, das man hier die volle Beweislast trägt. Was angesichts der vielzahl der möglichen Fehlerquellen schon ein großes Problem darstellt.

Man müsst aus wissen was genau an Leistung vereinbart wurde und was genau bei Problemen gilt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Hast du schon mal selbst und/oder Freund, Bekannte, Familie Test Bestellungen getätigt bzw. tätigen lassen?
Idealerweise von verschiedenen System (PC, Tablet, Handy, Windoof, Mac, etc)
Mit dem Ergebnis dann den Shopbetreiber konfrontieren.
Welche weiteren Möglichkeiten es dann gibt, kommt dann halt auf euren Vertrag an.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Und diese Tests penibel dokumentieren, also Screenshots, und alle mit Video aufzeichnen, Windows und Browserversionen, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ladyfuture
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke..! Ich habe es einzeln schon versucht aber ich werde es nochmal mit vielen Bestellungen hintereinander versuchen. Der Fehler tritt willkürlich auf. Ich habe viele Stammkunden, die wahrscheinlich nicht wöchentlich ihre technischen Vorraussetzungen ändern. Ich berichjte, wenn sich etwas Neues ergibt. Was genau im Vertrag steht, weiß ich nicht, ich wüsste auch gar nicht wo ich den finden würde.. Das läuft alles online bei Strato.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Zitat:
Was genau im Vertrag steht, weiß ich nicht, ich wüsste auch gar nicht wo ich den finden würde.. Das läuft alles online bei Strato.

Das ist natürlich schon mal eine gute Basis für eine Geschäftsfrau, die nicht mal die Verträge kennt, die sie unterschreibt ;-)

1x Hilfreiche Antwort

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