Bestellung per Nachnahme nicht zu Wheinachten geliefert

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
human
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Bestellung per Nachnahme nicht zu Wheinachten geliefert

Hallo,

ich habe im Moment ein kleines Problem. Ich habe am 13.12. per Internet ein Geschenk für meinen Bruder per Nachnahme bestellt.

Der Anbieter ist gewerblich.

Ich rechnete damit dass ich die Sendung bis zum 20.12. erhalte.
Das war nicht der Fall. Danach verreiste ich und werde bis 07.01. nicht da sein.
Der DPD hat angeblich mehrmals versucht die Sendung zuzustellen. Gestern rief mich der Anbieter an (und schrieb eine E-Mail) das die Bestellung zurück ging mit Mehrkosten die über dem Wert der Bestellung liegen. Er habe die Annahme verweigert und sie erneut an mich versendet. Bei Nichtannahme drohte er damit dass die Bestellung ins Inkasso-Verfahren ginge.

Da ich Student bin wird mir die Sache allmählich zu teuer.

Bin ich verpflichtet die Bestellung entgegen zu nehmen mit den aufgelaufenen Mehrkosten oder kann ich erneut die Annhame verweigern da ich die Ware nicht mehr zu Wheinachten verschenken kann?

Über eine Antwort würde ich mich freuen!
MfG human

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Aus deiner Schilderung entnehme ich, daß es sich um eine Ware unter 40€ handelt.
Bei richtiger Belehrung vom Shop ergibt sich daraus, wenn das Widerrufsrecht nicht durch ein Rückgaberecht ersetzt wurde:
1) Ja, du darfst natürlich die Annahme verweigern und die Bestellung widerrufen.
2) Die Rücksendekosten hast du zu übernehmen (also die Mehrkosten durch die Annahmeverweigerung)
3) Der VK hätte das Paket annehmen müssen
4) Ob die ersten Hinsendekosten von dir zu erstatten sind, ist noch umstritten. Wenn es nach mir ginge, dann müßtest du diese auf jeden Fall zahlen.
5) Daß der VK so dumm war das Paket erneut zu versenden braucht dich nicht zu interessieren.

Wenn das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt wurde dann
hast du für alle Kosten aufzukommen.
Das Rückgaberecht tritt erst nach Erhalt der Ware ein. Du hättest diese also annehmen müssen und danach zurücksenden.
Die Kosten der Rücksendung bleiben aber wiederum an dir hängen (evtl. auch die Hinsendekosten)


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
human
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Vor zwei Tagen bekam ich einen Anruf, die Sendung wäre erneut zurückgekommen und die Forderung ins Inkasso gegangen. Auch am Telefon habe ich noch mal deutlich gemacht das ich kein Interesse mehr an der Sendung habe da VK erneut die Annahme verweigern wollte und erneut an mich versenden.
Günstig für mich hat der VK ein Widerrufsrecht, in dem ist allerdings festgelegt das ich die Bestellung nur per Brief innerhalb 14 Tagen rückgängig machen kann.
Die vierzehn Tage konnte ich nicht einhalten, ich habe Anfang Januar eine E-mail geschrieben. ist das auch gültig? Trete ich nicht schon durch Nichtannahme von der Bestellung zurück?
Wie reagiere ich am Besten auf die Zahlungsaufforderung die demnächst eintreffen wird?

MfG human

P.S.: von dem erneuten Zustellungsversuch habe ich nichts mitbekommen. Wer ist hier in der Nachweispflicht? Ich wohne in einer WG. Bin ich auch von der Bestellung zurückgetreten wenn eine andere Person die Annahme verweigert hat? Ist der Zusteller (Deutscher Paketdienst) nicht verpflichtet eine Karte an mich einzuwerfen mit Abholmöglichkeit oder Terminabsprache?

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

in dem ist allerdings festgelegt das ich die Bestellung nur per Brief innerhalb 14 Tagen rückgängig machen kann.

Eine solche Einschränkung ist unzulässig (s.u.). Damit ist die gesamte Klausel unwirksam, somit wurde nicht ausreichend über das Widerrufsrecht belehrt, folglich besteht das Widerrufsrecht grundsätzlich unbegrenzt (!) fort.

§355 I Satz 2 BGB :

'Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. '

(übrigens genügt auch Email oder Fax der Textform, ersteres ist nur immer schwer zu beweisen)

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#4
 Von 
skywalker123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

mir fällt folgender Satz auf:

Ich rechnete damit dass ich die Sendung bis zum 20.12. erhalte.

Nun - rechneten Sie bloß damit oder wurde Ihnen das in irgendeiner Form signalisiert ?

Was sagen die Lieferzeiten / Lieferbedingungen ?

Der Verkäufer kann ausschliessen das ein einfaches Verweigern der Sendung als Widerruf zu werten ist. Ein Widerruf muß schriftlich binnen 14 Tagen nach Bestellungsaufgabe erfolgen. Die Schriftform auf einen Brief zu beschränken ist meines Wissens nach unzulässig. In der heutigen Zeit sind durchaus Fax und eMail möglich. Wichtig ist hierbei nur das Sie zu Ihrem Nachweis eine Widerrufsbestätigung erhalten.

Wenn Sie nach der Widerrufsfrist einfach aus dem Glauben raus >das die Sendung hätte früher da sein müssen weil sie davon ausgegangen sind< die Annahme verweigern, so stellt Ihnen der Verkäufer meiner Meinung nach völlig zu Recht die entstandenen Kosten in Rechnung.
Das Sie nach Annahme der Ware ein Rückgaberecht besitzen steht auf einem anderen Blatt.
Sicherlich ist es nun nicht ihr Problem wenn der Verkäufer Ihnen die Sendung zweimal sendet - jedoch hat er damit den Nachweis Ihnen sogar doppelt Gelegenheit gegeben zu haben Ihren Teil des Kaufvertrages zu erfüllen.

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#5
 Von 
human
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

@skywalker : ich habe nie einen Postboten gesehen oder eine Abholkarte erhalten


Jetzt habe ich weitere Fragen denn die Geschichte geht weiter und hoffe es kann mir jemand antworten.

Anfang Februar sendete ich einen Widerruf der Bestellung per Einschreiben mit der Begründung das die Kundenkommunikation zwar über E-Mail laufe aber keine E-Mail für einen Widerruf (nur Postadresse und Fax) angegeben ist. Also (so habe ich hier gelernt) ich eine zeitlich unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit habe.

Vor drei Wochen kam das Schreiben einer Inkasso- Firma mit einer Forderung von über 80€. (Hauptforderung rund 30€) Ich legte fristgerecht Widerspruch ein und schickte auch eine Kopie des Widerrufs mit Kopie Einschreibebeleg. Ich hatte bis dahin keine Ware geschweige denn eine Rechnung oder Mahnung die ich hätte begleichen können bekommen.

Am 21.03. kam dieselbe Forderung erneut von der Inkassofirma mit der Begründung "Da der Auftraggeber extra für Sie die Bestellung aufgegeben hat und ihm dadurch die Kosten enstanden sind, sind sie zur Zahlung verpflichtet".

Ich war zwei Wochen nicht zu Hause. Am 07.04. kommt ein Schreiben und der geforderte Betrag beläuft sich schon auf fast 100€.

Ist die Forderung gerechtfertigt und wenn ja darf die Inkasso-Firma den ursprünglichen Betrag verdreifachen?Was kann ich tuen? Muss ich zahlen?

MfG Kristian

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sie hättem am 20.12 den Wiederruf erklären müßen. Jetzt wird es nur noch teurer.

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