Bestellung etc. per E-Mail rechtsgültig?

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sturm-lp
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung etc. per E-Mail rechtsgültig?

Ist bestimmt eine immer wiederkehrende Frage, kann aber leider auf Anhieb nichts im Forum hierzu finden...:

Wo finde ich Angaben dazu, was per E-Mail rechtsgültig ist und was nicht???
Beispielsweise eine Bestellung...? Wobei glaube zu unterscheiden ist, ob eine Bestellung (oder auch andere Dokumente wie Mahnung, Kündigung etc.) einfach als Text- oder HTML-Baustein enthalten ist (also direkt in der E-Mail geschrieben) oder als beispielsweise PDF-Dokument angehängt ist...!?!

Da gibt es doch auch Rechtsgrundlagen zum E-Mailformat (Header) habe ich mal gehört... Hat das damit etwas zu tun?

Bedanke mich im Voraus für Hinweise jeglicher Art...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Bei Verträgen, die nicht speziell formbedürftig sind, ist die Form völlig egal. Du kannst die Bestellung also mündlich, per Brief, Fax, E-Mail, Buschtrummeln oder Rauchzeichen abgeben. Wichtig ist nur, dass es sich um eine ernsthafte Willenserklärung handelt, die auf eine bestimmte Rechtsfolge gerichtet ist. Da man einen Kaufvertrag auch mündlich rechtsgültig abschließen kann, geht es erst recht per e-mail.

Daher ist eine Bestellung per E-Mail sehr wohl gültig.

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"justice"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

justice005 hat noch singen und morsen vergessen ;)
Ansonsten ist dem Post vollumfänglich zuzustimmen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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