Besteht Anspruch auf Unterhalt?

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Besteht Anspruch auf Unterhalt?

Mein Neffe, gerade 20 geworden, wurde Weihnachten vor zwei Jahren von seinem Stiefvater vor die Tür gesetzt.
Zum damaligen Zeitpunkt ging er noch zur Schule. Eltern seines Freundes haben ihn dann erst mal aufgenommen und dafür gesorgt, dass er den Unterhalt des leiblichen Vaters und das Kindergeld bekam.
Jetzt hat er die Schule abgeschlossen und bewohnt ein Zimmer,welches unmöbliert gemietet ist.
Der Ausbildungsplatz wurde ihm noch in der Probezeit gekündigt. Das Zimmer in Höhe von knapp 300 Euro wird ihm vom Amt bezahlt. Wir wissen allerdings nicht, welches Amt.
Zur Verfügung stehen ihm momentan etwa 150 Euro. Der Vater hat die Unterhaltszahlung mit Aufnahme des Ausbildungsplatzes eingestellt.
Wir machen uns natürlich Sorgen, dass mein Neffe über kurz oder lang abrutscht. Mit dem Geld kommt er nicht allzu weit, da er ja auch noch leben muss.
Steht ihm denn jetzt noch Unterhalt vom Vater, bzw. seiner Eltern zu?
Der Vater arbeitet, die Mutter ist Hausfrau und nicht berufstätig.

Ich hoffe, ich habe die Frage richtig gestellt. Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung.


von Känguruh am 20.11.2008 18:10
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>Besteht Anspruch auf Unterhalt?
In AUSNAHMEFÄLLEN besteht Anspruch auf Unterhalt, aber NICHT wenn er Momentan nichts macht.
Ein Ausnahmefall wäre es wenn er jetzt fleißig Bewerbungen schreibt um wieder einen Ausbidlungsplatz zu bekommen.
Wichtig wäre es aber noch zu wissen warum er seine alte Stelle verloren hat.


von mimi666 am 20.11.2008 18:18
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>Besteht Anspruch auf Unterhalt?
Nun, wir wissen nur seine Version. Aber soviel wir erfahren haben, hatte er wohl letztes Jahr zu viele Fehlstunden in der Schule.

Ich entschuldige es damit, dass ihm die häusliche Umgebung und Aufsicht des Elternhauses fehlte.
Mein Neffe reagiert teilweise wie ein 14 jähriger. Nein, er ist nicht geistig behindert oder so.
Nur hat der Stiefvater, seitdem er mit der leibl. Mutter zusammen ist, sehr viel Druck ausgeübt und den Jungen sehr streng behandelt.
Seine drei Geschwister, welche aus der neuen Ehe abstammen, wurden nicht so streng erzogen. Heute ist es so, dass, wenn er Druck bemerkt, sich abschottet und vollkommen unzugänglich wird.

Was ich eben nicht verstehe, ist folgendes. Bei der Bewerbung musste er doch sein Schulzeugnis vorlegen. Darin stehen doch wohl auch die Fehlzeiten. Und diese hat doch dann auch der Lehrherr gesehen.

Beim Arbeitsamt ist er wohl gemeldet als arbeitssuchend.


von Känguruh am 20.11.2008 18:31
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>Besteht Anspruch auf Unterhalt?
So wie Du diese Situation schilderst, hat er keinen Anspruch auf Unterhalt.


von mimi666 am 20.11.2008 18:36
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>Besteht Anspruch auf Unterhalt?
Ich bedanke mich erstmal für die Antwort.

Wir werden versuchen, im positiven Sinn auf ihn einzuwirken, ohne Druck zu erzeugen. Sonst landet er noch im kriminellen Bereich, weil er total dicht macht. Aber das ist wohl ein Thema für ein anderes Forum. Ein Kind wird fast immer das Produkt seiner Erziehung. Mir tut es nur leid um ihn.



von Känguruh am 20.11.2008 18:44
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>Besteht Anspruch auf Unterhalt?
Hallo Kängoruh,

ein Kind ist vor allem ein Produkt seiner Gene und seiner Entscheidungen. Umwelteinflüsse spielen auch eine Rolle, aber lange nicht die, die man ursprünglich angenommen hatte.

Grüße



von Almah am 20.11.2008 18:51
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>Besteht Anspruch auf Unterhalt?
Ein Kind wie er, der nie Entscheidungen treffen durfte, ist wohl kaum ein Produkt seiner Gene.
Einen Elterteil zu haben, welcher nur Bestrafungen kennt wie Hausarrest, wenn die Geschwister Geburtstag feiern. Als Strafarbeit für einen 8 jährigen eine Kinderbibel abzuschreiben, nur die Sätze zu hören: Du bist doof, faul usw. ist gewiss kein Produkt seiner Gene, sondern die Einflüsse seines Stiefvaters und einer Mutter, die dieses nicht abwehrt.
Aber wie gesagt, dass ist im falschen Forum und hat nichts mit Unterhalt zu tun.

Trotzdem Danke


von Känguruh am 20.11.2008 19:12
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>Besteht Anspruch auf Unterhalt?
Das ist ja auch eine sehr gewagte Aussage: "Das liegt an den Genen"
Das ist doch keinesfalls erwiesen, sondern vielmehr eine Theorie einiger Wissenschaftler.


von mimi666 am 20.11.2008 19:17
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>Besteht Anspruch auf Unterhalt?
@ mimi666
Danke

Ich als Tante würde ihm gern finanziell unter die Arme greifen, was aber nicht geht. Ich habe zwei Haushalte zu finanzieren, da mein Arbeitsplatz gut 150 km vom Wohnort entfernt liegt.
Aber seine Großeltern werden mit ihm Montag noch mal auf " Arbeitsamt" gehen und sehen, was machbar ist.
Das ist gewiss kein Anspruchsdenken, sondern eine Notwendigkeit.
Wer mag, kann mir gern eine PM senden.


von Känguruh am 20.11.2008 19:24
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>Besteht Anspruch auf Unterhalt?
nee nee mimi

Das ist der alte Streit in der Psychologie, welcher Einfluss das Verhalten und Erleben eines Menschen stärker beeinflusst und formt. Sind es die Gene oder die Umfeldfaktoren? Die neueren neuropsychologischen Studien verneinen beinahe gar Erziehungseinflüsse.

Bis zu welchem Lebensalter siehst Du denn die Eltern als den zentralen das Verhalten beeinflussenden Faktor ?

Ein 20jähriger entscheidet, wenn er handelt. Er ist erwachsen.

Oder sind die Eltern auch noch Schuld, wenn der Nachwuchs sich zum Rabauken, Halunken und Totschläger entwickelt? Und wo setzt Du die Grenze an? Mit 60 ?

Grüße


von Almah am 20.11.2008 19:38
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>Besteht Anspruch auf Unterhalt?
Ich sehe das so:

Ich "forme" ein Kind mit meiner Erziehung, da kann ich ihm sehr wohl bei bringen was richtig uns was falsch ist.
Irgendwann "backt" es sich seinen Kuchen aber alleine und packt da vielleicht Zutaten rein die da nicht rein gehören, vielleicht aber auch nicht. Da spielen Umwelteinflüsse m.E. eine große Rolle.
Man könnte jetzt doch mal so Argumentieren wie ein Gericht das einen Straftäter verurteilen müsste (ich habe das tatsächlich schon mal erlebt): "Er hatte eine schwere Kindheit...."
Aber das ist auch ein Thema das
1. Endlos diskutiert werden könnte und man käme trotzdem nicht zu einem Ergebnis
2. Gehört das hier auch nicht hin

LG
mimi



von mimi666 am 20.11.2008 19:49
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