Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

BesteAuktion - Forderung rechtens?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1672 Aufrufe
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>BesteAuktion - Forderung rechtens?

Entschuldigung....Aber...

BesteAutkion startet 2000 das Auktionshaus. Die VK können ein Minus von 3 Euro machen, ohne das KTO auszugleichen. Ok!
Das machen 5000 User.
Dann merkt BesteAuktion (nach 5 J) das es vielleicht doch zu viele sind und BA dadurch mittlerweile 15000 Euro aus dem Fenster geworfen hat. Also stellt BA das System um. OK!

Aus Sicht vom Unternehmen kann ich es sehr gut verstehen, das man versucht das Geld, was in den letzten Jahren flöten gegangen ist, irgentwie wieder einzufangen. Auch OK!

Kann ich alles verstehen.

___________________________________

>Legitim ist es sich als User auf die Verjährungsfrist zu berufen, nicht legitim hingegen ist das Recht der Plattform einen User wegen Nichtzahlens oder ich nenne es mal unfairem Verhalten auszuschliessen<

Jetzt frage ich mich allen ernstes, warum wegen nichtzahlung? Ihr wolltet doch gar kein Geld vom User haben. Erst wenn -3Euro überschritten werden. Das hat der User nicht getan. Von daher ist das m.E. quatsch!


Ausserdem gibt es sicherlich noch weitere Plattformen;)

Mal ne andere Frage.... Das Thema ist ja nicht grade sehr alt...wie kommt die Geschäftsleitung in dieses Forum, genau zu dem Zeitpunkt, als das Thema eröffnet wurde?!
Kleinen Tipp bekommen;)


-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

-- Editiert von M.J. am 04.01.2006 15:32:20

-- Editiert von M.J. am 04.01.2006 15:33:03


von M.J. am 04.01.2006 15:30
Status: Unsterblich (1306 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


>BesteAuktion - Forderung rechtens?
@M.J.: Würdest Du Geschäftspartner haben wollen, welche sich Dir gegenüber unfair verhalten? Das glaube ich kaum.


von Luchtenberg am 04.01.2006 15:53
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>BesteAuktion - Forderung rechtens?
--- editiert vom Admin


von guest123-1707 am 04.01.2006 15:54
Status: Unsterblich (903 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Natürlich will niemand Geschäftsführer als Partner, die sich unfair verhalten.
Noch weniger kann man jedoch Geschäftsführer akzeptieren, welche die Spielregeln einfach nach ihrem Gutdünken ändern.

Und genau vor solchen unangenehmen Überraschungen sollen die Verjährungsfristen ja schützen, denke ich.

Interessant übrigens, wieviel Zeit sich Geschäftsführer(innen) heutzutage in Laienforen um die Ohren schlagen. Aber wahrscheinlich machen das auch nur >>Laien<< (oder halt gefakte Geschäftsführer).


-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "


von Klagdichreich am 04.01.2006 16:24
Status: Unsterblich (3240 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 28 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>BesteAuktion - Forderung rechtens?
da bin ich ganz deiner Meinung KDR.

ebay hat auch gleich Gebühren erhoben und ist die größte Autk.Plattform. Die mussten nicht nach 5 Jahren ihr System ändern und KD anmahnen, sondern haben gleich Gebühren erhoben.


@GEschäftsführerin

Wenn ihr sowas macht und damit duch kommt, dann kann es nicht lange dauern, dann hängt eBay sich an seine kunden und fordert für jede getätigte Auktion der letzten 5 Jahre die Gebührendifferenz der preise heute und der damals ein.

Ihr brecht doch die Vertragsbestandteile, in denen, so nehme ich an, damals stand, dass ein VK ab minus 3,01 euro sein KTO erst ausgleichen muss.

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"


von M.J. am 04.01.2006 21:12
Status: Unsterblich (1306 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Ich bin echt erschüttert.....merkt ihr gar nicht, das der "rechtliche Teil" längst geklärt ist. Wir sind bereits beim "menschlichen Teil" angekommen und da habt ihr eine glatte 6 verdient. Jedem seine Meinung, aber was ihr betreibt ist ein Aufhetzen der besonderer Art.

Wenn ich mit jemanden zusammen Arbeite, dann zählt mein Wort, so auch im privaten Bereich, das scheint bei euch nicht der Fall zu sein, ......>>hast du schriftlich das ich mir gestern Abend in der Bar 10 Euro geliehen habe<<<<.... könnte es bei euch im Freundeskreis so zu gehen????

...meine Meinung.

...und wenn sie nun der Meinung ist, nicht zu zahlen, dann ist doch autoimatisch, das sie dort auch nicht mehr >hin geht< b.z.w. nicht willkommen ist.

-- Editiert von Thomas1972 am 04.01.2006 21:47:03

-- Editiert von Thomas1972 am 04.01.2006 21:49:41


von Thomas1972 am 04.01.2006 21:45
Status: Senior (153 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Noch zum Abschluss: Auszug aus den AGB's von BesteAuktion.

Sollte der Nutzer seine Rechnung nicht innerhalb der Fälligkeit zahlen, behält sich BesteAuktion das Recht vor, den Nutzer bis zur vollständigen Zahlung von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

Die Nutzungsbedingungen müssen, wie bei jeder anderen Plattform auch, akzeptiert werden, somit dürfte sich das mit der "Erpressung" geklärt haben.

Im Übrigen steht in den AGB's dass die Rechnungen bei einem Minusbetrag von 3,00 Euro versendet werden. Es steht NICHT geschrieben, dass der Verkäufer erst ab dem Betrag 3,01 Euro sein Nutzerkonto ausgleichen muss. Also sehe ich hier keinen Vertragsbruch.

Ich schliesse mich meinem Vorredner an, es ist zum Rechtlichen alles gesagt. Letzten Endes wird dieses Problem ja nicht mehr auftreten, da jetzt 1 Mal im Jahr auf jeden Fall abgerechnet wird. Aber Eure Äusserungen regen einen als Betreiber an die AGB's in Hinsicht auf die Rechnungen ab einem Minus von 3,00 Euro entsprechend zu ändern, sicher ist sicher

Ich wünsch' Euch was.

-- Editiert von Luchtenberg am 05.01.2006 11:57:21

-- Editiert von Luchtenberg am 05.01.2006 12:00:13


von Luchtenberg am 05.01.2006 11:52
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Die Erpressung hat sich nicht erledigt, da diese Äußerung nicht strafrechtlich sondern moralisch gedacht war. In dem Sinne: Wenn Sie unsere Forderungen nicht akzeptieren, werden Sie schon sehen, was Sie davon haben.

Im übrigen war das hier beste Antiwerbung für BesteAuktion. Sollte diese Plattform jemals an Bedeutung gewinnen, dann jedenfalls ohne einige der hier postenden Mitgleider. Starke Leistung Frau Luchtenberg, die Firma wird es Ihnen danken!


von normi am 05.01.2006 12:04
Status: Tao (6606 Beiträge)
Userwertung:  1,5  (von 81 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>BesteAuktion - Forderung rechtens?
@Frau von Luchtenberg:

Wenn Sie sich der rechtlichen Lage bewußt sind, warum um alles in der Welt schicken Sie dann ausgerechnet am 1.1.06 um 4 Uhr (in diesem Beispiel) die Forderung?

Wäre es dann nicht sinnvoller gewesen, dies mindestens 5 Stunden vorher zu tun, um in der Verjährungsfrist zu bleiben? (mal abgesehen davon, dass eine email eh nicht ausreicht)

Wenn die Geschäftsführung nicht in der Lage ist, sich innerhalb dieser langen Verjährungsfrist mal zu entscheiden, wie sie Ihre Forderungen eintreibt, ist sie selbst schuld. Da muß man nicht im Nachhinein mit irgendwelchen Appellen an die Moral kommen.

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "


von Klagdichreich am 05.01.2006 12:22
Status: Unsterblich (3240 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 28 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.


« Zurück | Seite: 1 2 3 | weiter »
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94201
beantwortete Fragen
17
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt