>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Hallo,
BesteAuktion hat an der Gebührenstruktur nichts geändert, seit 1.1.00 (seit dem ist BesteAuktion online) werden maximal 3 % des Verkaufspreises berechnet. Allerdings gab es auch schon immer die Gebühr für eine Hervorhebung, wie Fettschrift, auf diese zusätzlichen Gebühren für zusätliche Leistungen wurde "vor" Annahme einer Auktion immer hingewiesen.
Es trifft zwar zu, dass in vorgestellter Rechnung die Buchungen verjährt sind und es ist auch korrekt, dass eine Rechnung erst ab einem Minus von (heute) 3,00 Euro versendet wird. Da sich aber die Nutzerkonten im Laufe der Zeit häuften, wo die Minusbeträge der einzelnen Konten unter diesen 3,00 Euro lagen, hat BesteAuktion zum 1. Mal zum Jahreswechsel alle Konten ab einem Minus von 0,50 Euro abgerechnet, bzw. die Rechnungen verschickt.
Seht das mal aus der Sicht von BesteAuktion, wenn es z.B. 2.000 Nutzerkonten gäbe, mit einem Minusbetrag von 1,00 Euro, so ist das doch eine ganze Menge was da zusammenkommt, was wiederum doch in BesteAuktion investiert werden kann, Entwicklung etc. Warum soll BesteAuktion auf die gebuchten Beträge verzichten, die Leistung wurde doch erbracht, auch wenn es bei einigen schon Jahre her ist.
Natürlich kann man sich jetzt auf die Verjährungsfrist berufen, ist durchaus legitim, aber wie hier auch schon angesprochen wurde, kann BesteAuktion daraufhin den Account sperren.
Es wäre nur fair, wenn man die in Anspruch genommene Leistung auch bezahlt, Verjährung hin oder her.
Susanne Luchtenberg
Geschäftsführung von BesteAuktion
von Luchtenberg am 04.01.2006 10:27
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