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BesteAuktion - Forderung rechtens?

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>BesteAuktion - Forderung rechtens?

Auch wenn ich mit meiner Meinung hier offensichtlich alleine stehe:

Ich würde mich schämen!

Da wird hier eine Riesendiskussion vom Zaun gebrochen für EUR 2,44? Für eine Leistung die der entsprechende User unstreitig in Anspruch genommen hat? Ein weiterer "ratloser" User kommt mit der wahnwitzigen Idee, daß die Forderung vielleicht an ein Inkassobüro verkauft sein kann und dieses sich nun "satte Gebühren" einstreicht. Wo bitte sind in diesen EUR 2,44 die "satten Inkasso-Geühren"?

Anstatt froh zu sein, daß die Besteauktion Ihre Forderungen bisher zinslos gestundet hat, wird hier ein solcher Unsinn verbreitet. Um mit einer aktuellen Werbekampagne "Wir sind Deutschland!" zu sprechen:

Ihr seid es sicher nicht....


von Casteraja am 02.01.2006 10:03
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Im Bezug auf die 2,44euro geb ich dir Recht...

Allerdings geht es hier wohl mehr um`s Prinzip!
Ist ein Auktionshaus, das von 2000 - 2002 keine Gebühren erhebt, berechtigt, im Jahr 2006 noch nachträglich Gebühren zu erheben, die es damals nicht gab?!



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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"


von M.J. am 02.01.2006 15:15
Status: Unsterblich (1306 Beiträge)
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Die Gebühren hat es auch im Jahre 2000 schon gegeben. Sie sind durch Verkäufe entstanden, die der User damals erfolgreich abgewickelt hat. Er hat also sehrwohl einen Nutzen gehabt und hatte durch das Anerkenntnis der AGB der Besteauktion auch Kenntnis der Gebührenstruktur.
Was jetzt hier ausgenutzt wird, ist das Entgegenkommen der Besteauktion, indem sie dem User die Kosten bis heute gestundet hat. Anstelle sich darüber zu freuen, wird hier ein riesen TamTam veranstaltet...
Ich kann darüber nur noch den Kopf schütteln...


von Casteraja am 02.01.2006 16:41
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Ich sehe es etwas anders....

hier sind sehr viele stille Leser wie auch ich die hier gern lesen und gute Tips förmlich aufsaugen. In diesem Fall geht es um 2,44 Euro. Wenn dir, Casteraja, nächste Woche das gleiche passiert und es dann um 2440 Euro geht, dann wirst du es hier genauso schreiben und wünscht die gleiche Aufklärung. Sehe es einfach als Beispiel für, in Deinen Augen, weit wichtigere Dinge :-)

...und ich denke das es da viele weitere Beispiele gibt....


von Thomas1972 am 02.01.2006 20:09
Status: Senior (153 Beiträge)
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Also als erstes habe ich nur nach einem Rat gefragt, weil die Forderung just4fun kam, daher verstehe ich das Rumgemaule wegen meinem Gemaule (?) nicht.

Die Gebühren sind zwar angefallen, aber ich habe wage in Erinnerung, dass man erst ab einem Betrag von 10 DM/5 Euro eine Zahlung tätigen muß - was weiß ich warum - sonst wär doch sicherlich schon eher was gekommen.

Mich hat es nur gewundert, dass nach Jahren eine Email eintrudelt, wenn man gerade von einer Feier heimkommt.

Ich habe BesteAuktion nicht um eine Stundung gebeten.

Also ruhig Blut Casteraja, ich wollte nur Auskunft, die ich auch erhalten habe.

Schämen tu' ich mich übrigens nicht. Nur informieren.

Liebe Grüße

Bahnler


von Bahnler am 02.01.2006 21:22
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Hallo,

BesteAuktion hat an der Gebührenstruktur nichts geändert, seit 1.1.00 (seit dem ist BesteAuktion online) werden maximal 3 % des Verkaufspreises berechnet. Allerdings gab es auch schon immer die Gebühr für eine Hervorhebung, wie Fettschrift, auf diese zusätzlichen Gebühren für zusätliche Leistungen wurde "vor" Annahme einer Auktion immer hingewiesen.

Es trifft zwar zu, dass in vorgestellter Rechnung die Buchungen verjährt sind und es ist auch korrekt, dass eine Rechnung erst ab einem Minus von (heute) 3,00 Euro versendet wird. Da sich aber die Nutzerkonten im Laufe der Zeit häuften, wo die Minusbeträge der einzelnen Konten unter diesen 3,00 Euro lagen, hat BesteAuktion zum 1. Mal zum Jahreswechsel alle Konten ab einem Minus von 0,50 Euro abgerechnet, bzw. die Rechnungen verschickt.

Seht das mal aus der Sicht von BesteAuktion, wenn es z.B. 2.000 Nutzerkonten gäbe, mit einem Minusbetrag von 1,00 Euro, so ist das doch eine ganze Menge was da zusammenkommt, was wiederum doch in BesteAuktion investiert werden kann, Entwicklung etc. Warum soll BesteAuktion auf die gebuchten Beträge verzichten, die Leistung wurde doch erbracht, auch wenn es bei einigen schon Jahre her ist.

Natürlich kann man sich jetzt auf die Verjährungsfrist berufen, ist durchaus legitim, aber wie hier auch schon angesprochen wurde, kann BesteAuktion daraufhin den Account sperren.

Es wäre nur fair, wenn man die in Anspruch genommene Leistung auch bezahlt, Verjährung hin oder her.

Susanne Luchtenberg
Geschäftsführung von BesteAuktion


von Luchtenberg am 04.01.2006 10:27
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Ganz klar. Hier spricht die professionelle Geschäftsführerin.

Somit ist die Frage ja beantwortet. Die Rechnung ist verjährt und Frl. Luchtenberg wünscht sich Zahlung aus moralischen Gründen.

Das nenne ich professionell!

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "


von Klagdichreich am 04.01.2006 10:58
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Besonders nett ist der subtile Erpressungsversuch:
Wenn Sie die uns rechtlich nicht zustehende Forderung nicht begleichen, müssen Sie mit der Sperrung des Accounts rechnen. Wußte nicht, daß BesteAuction schon Methoden von eBay angenommen hat.


von normi am 04.01.2006 11:10
Status: Tao (6606 Beiträge)
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Vor allem hat Sie ja vorher zugegeben, dass Sie ihnen rechtlich NICHT zusteht (sondern nur moralisch).
Abgesehen davon wußte der User ja kaum noch, dass er dort mal einen Account hatte - da wird ihm die Löschung herzlich egal sein.

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "


von Klagdichreich am 04.01.2006 11:53
Status: Unsterblich (3240 Beiträge)
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Ich meine hier gelesen zu haben, dass es ums Prinzip geht und nicht um das Niedermachen geschriebener Texte oder sonstigem. Es geht also nur ums Prinzip, aber nur aus der Sicht des Users? Nicht aber darum, dass eine Leistung in Anspruch genommen wurde welche Geld kostet?

Legitim ist es sich als User auf die Verjährungsfrist zu berufen, nicht legitim hingegen ist das Recht der Plattform einen User wegen Nichtzahlens oder ich nenne es mal "unfairem Verhalten" auszuschliessen? Der User darf auf sein Recht pochen der Betreiber nicht? Und deshalb ist das Recht des Betreibers dann auch Erpressung, klingt logisch



von Luchtenberg am 04.01.2006 14:47
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