Hallo, wir haben evtl. vor eine Haus zu kaufen wo schon seit fast 50 Jahren eine große Scheune hinter den Garagen gebaut wurde und bis zum heutigen Tage geduldet wurde weil es dafür keine Baugenehmigung gibt! Da jetzt ein Besitzerwechsel stattfinden würde haben wir die große Angst das jetzt jemand um die Ecke kommt und uns auffordern könnte diese Scheune abzureißen! Ich habe gehört das wenn ein Gebäude schon so lange geduldet wurde dann das Gewohnheits oder Bestandsrecht in Kraft tritt! Stimmt das und was für Rechte haben wir tatsächlich? Das Haus steht mitten im Feld mit ein paar einzelnen Häusern drum rum in einem Naturschutzgebiet! Die Vorbesitzer waren letztens schon bei der Stadt und wollten die Scheune bewilligt bekommen, ginge aber nicht weil sonst jeder in der Umgebung die alle irgendwas im Garten stehen haben was nicht genehmigt ist auch kommen würden! Im Katasteramt ist die Scheune aber eingezeichnet worden! Nutzen wollen wir sie als Pferdestall!
Immer wieder mal räumen Gemeinden auf und er lassen Abrissverfügungen für Schwarzbauten.Besonders gerne in Naturschutzgebieten.....Zieh die Abrisskosten vom Kaufpreis ab :-)
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von guest-12321.07.2012 16:26:17am 16.06.2012 12:41
Für landwirtschftliche Betriebe gab und gibt es Sonderrechte. Ich gehe davon aus, dass die Scheune weiterhin geduldet wird, sie darf aber ohne Genegmigung nicht verändert, und insbesondere nicht zu einem anderen Zweck genutzt werden.
Eine Duldung ist keine Genehmigung und kann jederzeit widerrufen werden.Dagegen kann man sich dann gerichtlich zur Wehr setzen, wobei meiner Einschätzung nach ilegalen Bauten in Naturschutzgebieten keine besonders rosige Zukunft beschieden sein wird.
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