Bestandskraft von VAs; Elternbeitrag Kindergarten

8. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.08.2011 11:20:04
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestandskraft von VAs; Elternbeitrag Kindergarten

Hallo,

seit Mitte 2007 geht mein Sohn und seit Mitte 2009 meine Tochter in den Kindergarten.

Gehaltsnachweise und Einkommensteuerbescheide haben wir immer sobald vorliegend beim Jugendamt eingereicht.
Sämtliche Bescheide über Elternbeiträge, die wir erhalten haben, trugen nicht die Bezeichnung "Vorläufig" oder ähnliches. Wir haben also auf die Richtigkeit der Bescheide vertraut und die gefoderten Beiträge gezahlt.

Anfang diesen Jahres schrieb uns das Jugendamt an und bat um Gehaltsnachweise für Dezember 2007.
Das hat mich zwar gewundert, aber ich habe die Gehaltsnachweise nochmal vorgelegt.

Heute kam dann der Hammer: für jedes Kindergartenjahr wurde ein neuer Bescheid mit natürlich deutlich höheren Beiträgen erstellt und insgesamt wird eine Nachforderung von fast 1.000 € aufgestellt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so in Ordnung ist.

Wir sind unser Nachweispflicht immer nachgekommen und haben auf die Richtigkeit der Bescheide vertraut. Es haben sich bei uns auch nicht rückwirkend irgendwelche Änderungen ergeben und vom Jugendamt wurde nur nochmal ein Gehaltsnachweis für 12/07 angefordert.
Wie können dann für sämtliche Kindergartenjahre die Elternbeiträge rückwirkend angehoben werden?

Wenn sich ein Mitarbeiter beim Jugendamt verrechnet oder sonst einen Fehler gemacht hat, kann das doch nicht zu unseren Lasten gehen?!

Ich bin der Meinung, die in der Vergangenheit erlassenen Bescheide haben Bestandskraft (wie gesagt: von Vorläufigkeit war in den Bescheiden keine Rede und die alten Bescheide wurden auch nicht aufgehoben).

Bestimmt bin ich hier nicht die einzige, die dieses Problem hat ...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Hallo!
Das kann schon mal vor kommen obwohl es etwas komisch klingt, wenn man wirklich jede Abrechnung einreicht. Der Beitrag ist ja eine Einstufung aus dem Einkommen aus dem letzten Jahr. Sprich, hat sich das Einkommen 2007 so erhöht das man in eine andere Stufe kommt, zahlt man erstmal für das halbe Jahr 07 und fur das ganze Jahr 2008 nach. Normalerweise sollte die Festsetzung mit dem einreichen der dezemberabrechnung 2007 erfolgen und passend einstufen.
Jeder kann sich verrechnen, evtl hat sich ja auch der SB geändert und der hat genauer oder sogar falsch berechnet oder es hat sich eure Abzüge geändert, steuerrückzahlung?
Am besten mit dem SB reden und sich die Berechnung erklären lassen falls man der Meinung ist das die falsch ist.
Ein VA kann durch einen aufhebenden VA und dann einem neu erlassenen BA quasi korregiert werden.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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