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Besson-Produktionsfirma muss für getöteten Kameramann zahlen

AFP VOM 29.6.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 679 Aufrufe
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Besson, Entschädigung

41-Jähriger kam bei missglücktem Stunt ums Leben

Knapp zehn Jahre nach dem Tod eines Kameramanns bei einem missglückten Stunt hat ein Pariser Gericht die Produktionsfirma des französischen Filmemachers Luc Besson nun zur Verantwortung gezogen. Das Pariser Berufungsgericht verurteilte Bessons Firma Europacorp zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro.

Gleichzeitig milderte es die Strafe für den verantwortlichen Stuntman: Statt 18 Monate erhielt er sechs Monate auf Bewährung und muss 60.000 Euro als Entschädigung an die Hinterbliebenen des Kameramanns zahlen. Der 41-Jährige war im August 1999 bei den Dreharbeiten zu "Taxi 2" bei einem Unfall während eines Auto-Stunt getötet worden.

Besson führte unter anderem Regie bei den Kinohits "Im Rausch der Tiefe" und "Leon - Der Profi"; darüber hinaus hat er dutzende Filme produziert und Drehbücher geschrieben, darunter für "Die purpurnen Flüsse".

29. Juni 2009 - 15.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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