Besserstellung von Prostituierten
2.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 59410 Aufrufe Mehr zum Thema:Schuldrecht, Euro, Kindergeld, Terror
Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig
Das Gesetz zur rechtlichen und sozialen Besserstellung von Prostituierten wurde vom Bundesrat am 19. Dezember 2001 gebilligt. Ab Januar 2002 treten damit Regelungen in Kraft, die nach Regierungsangaben die "rechtliche Diskriminierung von Prostituierten" aufheben und "längst überfällig" sind.
Ab 2002 wird die Prostitution damit nicht mehr als sittenwidrig eingestuft. Verträge zwischen Prostituierten und Freiern sind so rechtlich voll wirksam, Prostituierte können notfalls das vereinbarte Entgelt gerichtlich einklagen. Außerdem wird Prostituierten ein Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung gegeben.
Ein Bordellbesitzer, der angemessene Arbeitsbedingungen schafft, macht sich nicht mehr strafbar. Selbst Umschulungsmaßnahmen für ausstiegswillige Prostituierte sind nach dem Arbeitsförderungsgesetz möglich.
In Deutschland leben nach Regierungsangaben ca. 400.000 Prostituierte.
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Neuregelungen 2002Seite 2: Der Euro ist daSeite 3: Euro und BußgelderSeite 4: KindergelderhöhungSeite 5: Neues Schuldrecht - Mehr Rechte für VerbraucherSeite 6: Besserstellung von ProstituiertenSeite 7: KrankenkassenwahlrechtSeite 8: GewaltschutzgesetzSeite 9: Hochschulreform - Geld für LeistungSeite 10: Übernahmegesetz für FirmenSeite 11: Anti-Terror-Paket IISeite 12: Öko-, Tabak- und VersicherungssteuerSeite 13: Verkehrsregeln


