Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) darauf verständigt, die Vorschläge für einen besseren Kinderschutz zum Gesetz zu machen. Die im Dezember 2007 auf dem sogenannten Kindergipfel beschlossenen Maßnahmen gegen Kindeswohlgefährdungen sollten in einem Artikelgesetz geregelt werden, kündigte Merkel nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin an. Zu dem Maßnahmenkatalog gehört unter anderem die Ausweitung von Pflichtuntersuchungen.
Auch soll es mehr Datenaustausch zwischen den Ländern zum Kinderschutz geben. Bisher verhinderten datenschutzrechtliche Gründe, dass die Daten der Familien bei Umzügen "mitreisen" könnten, sagte der amtierende hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU). Dabei zeige die Erfahrung, dass Problemfamilien teilweise sehr häufig ihren Wohnort wechselten. Gleichzeitig betonte Koch, dass es "keine Entscheidung des Jugendamtes mehr nach Aktenlage geben" dürfe. Die Ämter müssten mehr Möglichkeiten bekommen, gefährdete Kinder zu beobachten. Dies soll durch eine Novellierung des § 8a SGB VIII gewährleistet werden.
Die Deutsche Kinderhilfe begrüßte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen würden, damit die Jugendämter ihr "staatliches Wächteramt effektiv ausüben" könnten. "Gerade die spektakulären Fälle wie Lea-Sophie oder Max Luca haben verdeutlicht, dass konsequente unangemeldete Hausbesuche oftmals eine wichtige Maßnahme zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung sind", erklärte die Organisation in Berlin.
12. Juni 2008 - 18.14 Uhr
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