Bessere Papiere für Angehörige türkischer Arbeitnehmer
AFP VOM 22.5.2012 | Nachrichten - Allgemein | 661 Aufrufe Mehr zum Thema:Papiere, Angehörige, Arbeitnehmer
Bundesgericht verweist auf Daueraufenthalt trotz Hartz IV
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer etwas gestärkt. Auch wenn sie nicht genug für den eigenen Lebensunterhalt verdienen, haben sie Anspruch auf Papiere, aus denen sich eindeutig ihr Recht auf Daueraufenthalt ergibt, wie das Gericht am Dienstag in Leipzig entschied. Die Aufenthaltserlaubnis selbst darf dabei aber auf jeweils fünf Jahre begrenzt werden. (Az. : 1 C 6.11)
Damit bekam die heute 35-jährige Klägerin ein Stück weit recht. Sie lebt seit 1990 in Deutschland und ist Tochter eines türkischen Arbeitnehmers. Nach dem Assoziationsvertrag zwischen der Türkei und der EU steht ihr daher ein Daueraufenthaltsrecht zu, das nur unter sehr engen Voraussetzungen erlöschen kann.
Die Ausländerbehörde in Berlin stellte ihr bislang eine Aufenthaltserlaubnis aus, die jeweils nach zwei oder drei Jahren verlängert wurde. Den Antrag der Frau auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis lehnte die Behörde dagegen ab, weil die Türkin mit ihrer Familie weitgehend von Hartz-IV-Leistungen lebt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass Türken keine unbefristete Niederlassungserlaubnis beanspruchen können, wenn sie ihren Unterhalt nicht ohne öffentliche Mittel bestreiten können. Faktisch bestehe aber trotzdem ein Recht auf Daueraufenthalt. Eine Aufenthaltserlaubnis für zwei oder drei Jahre werde dem Assoziationsvertrag daher nicht gerecht. Die Frist müsse mindestens fünf Jahre betragen. Zudem müsse aus dem Papier eindeutig das Recht auf Daueraufenthalt hervorgehen. Nur so könnten Türken ihre Rechte praktisch nutzen.
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