Hallo Leute,
Habe mist gebaut 3 Freunde und ich wurden wegen besonders schweren Diebstahl angezeigt (4 Fahrräder insgesamt wert 1080€) besonders schwer weil halt da Fahrradschlösser durch gebrochen wurden. Dazu habe ich paar Fragen erstmal ist in der Anklageschrift von 4 Fahrrädern die Rede aber es waren eigentlich nur 3 und die Polizei hat uns mit 2 Erwischt das andere haben wir schon längst wegstellt. Deshalb meine Frage dürfen sie uns für alle (4) belangen? Außerdem habe ich selber nichts entwendet wie läuft das also mit der Verurteilung ab werde ich als Mittäter in 3-4 Fällen verurteilt oder wird es gemeinschaftlich gehandelt und bekomme für alle Fahrrädern eine Verurteilung wegen besonders schweren Diebstahls? Meine weitere Frage ist dann noch mit was kann ich als Strafe Rechnen bin 18 Jahre hatte einmal 10 Sozialstunden weil ich bei einem Ladendiebstahl dabei war (nichts selber entwendet) und ein BTMG Eintrag wegen einer geringen menge (0,7 Gramm) von Cannabis. Ist ein Arrest wahrscheinlich oder eher nicht und da ich in einer Ausbildung bin wäre ein Wochend Arrest möglich? Da ich die Ausbildung nicht Verlieren will und falls ich Sozialstunden bekomme wie viele wären das und kann ich die in eine Geldstrafe umwandeln lassen da ich durch die Ausbildung ja keine zeit habe. Oder ist sogar eine Bewährung möglich?
Besonders Schwerer Diebstahl Jugendstrafrecht
10. September 2017
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Frage vom 10. September 2017 | 21:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besonders Schwerer Diebstahl Jugendstrafrecht
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#1
Antwort vom 10. September 2017 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:und die Polizei hat uns mit 2 Erwischt das andere haben wir schon längst wegstellt.
Abgesehen davon, dass es den Kohl nicht fett macht, ob 3 oder 4, wie kommen die denn auf 4?
Zitat:Außerdem habe ich selber nichts entwendet wie läuft das also mit der Verurteilung ab werde ich als Mittäter in 3-4 Fällen verurteilt oder wird es gemeinschaftlich gehandelt und bekomme für alle Fahrrädern eine Verurteilung wegen besonders schweren Diebstahls?
Die Frage ist etwas wirr, aber ich weiß was Du meinst.
Wenn Du als Mittäter angeklagt bist, wirst Du auch als Mittäter verurteilt werden. Die Verurteilung erfolgt wegen gemeinschaftlichem Diebstahl in 4 tatmehrheitlichen Fällen, d.h. Du bekommst eine Gesamtstrafe für alle 4 Fälle zusammen, bzw. im Jugendrecht heißt es Einheitsstrafe.
Zitat:Ist ein Arrest wahrscheinlich oder eher nicht
Unmöglich ist es jedenfalls nicht
Zitat:und da ich in einer Ausbildung bin wäre ein Wochend Arrest möglich?
Ja, oder auch 2.
Zitat:Da ich die Ausbildung nicht Verlieren will und falls ich Sozialstunden bekomme wie viele wären das und kann ich die in eine Geldstrafe umwandeln lassen da ich durch die Ausbildung ja keine zeit habe.
Dann solltest Du von vornherein zusehen, dass Du statt einer Arbeitsauflage eine Geldauflage bekommst. Der Richter hat ja auch auf dem Schirm, dass Du in Ausbildung bist.
Zitat:Oder ist sogar eine Bewährung möglich?
Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Für eine "echte" Jugendfreiheitsstrafe zur Bewährung (also min. 6 Monate Freiheitsstrafe) wird es noch nicht reichen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.09.2017 21:56
#2
Antwort vom 10. September 2017 | 22:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort! Also ich weißt nicht wie die auf 4 Fahrräder kommen wurden auf der Straße erwischt da hatten wir 2 des eine andere war schon seit einer Stunde nicht mehr im Besitz von uns also 3 Fahrräder sehe ich ja zu 100% ein aber warum ein 4. aufgelistet ist ist für mich nicht verständlich. Sehe meine Tat auch ein und habe kein Problem mit einem Arrest auch wenn es natürlich nicht schön ist aber Strafe muss sein meine Angst ist halt meine Ausbildung zu verlieren... Dürfen die mein Arbeitgeber Informieren? Oder ist ein Dauerarrest wahrscheinlich?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. September 2017 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Dürfen die mein Arbeitgeber Informieren?
Kommt drauf an, wer Dein Arbeitgeber ist (Behörde o.ä.) Im Normalfall eher nein.
Zitat:Oder ist ein Dauerarrest wahrscheinlich?
Hellsehen kann ich nun auch nicht, aber höchstwahrscheinlich nicht. Es kann auch bei einer Auflage oder Weisung bleiben, ganz ohne Arrest.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.09.2017 23:23
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