Besonderheit des deutschen Strafrechts

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)
Besonderheit des deutschen Strafrechts

Hallo
bin rq und würde gerne in bezug auf das deutsche strafrecht eine neue Diskussion mit einen beispiel beginnen.
Bei einem Fall in Niedersachsen wurde ein Vater wegen Vergewaltigung seiner Tochter angeklagt. ich will hier alle Einzelheiten ersparen, sondern es geht mir um eine grundsätzliche Aussage der Kammervorsitzenenden
Dabei ging es um eine Deal mit der Staatsanwaltschaft. Aus Rücksicht auf das Opfer(Vorfall war 1985, Anzeige erfolgte aber erst jetzt) stimmte man "Bewährung gegen Geständnis" zu 1 Jahr und 8 Monate auf bewährung)
und nun schreibe ich mal wörtlich aus der HAZ, Donnerstag ,8.1.04, Nr.6 Seite 8
"Dass sich die Tochter erst vor kurzem zu einer Aussage durchringen konnte und dadurch viel Zeit verstrichen war, wirkte sich strafmildernd aus. Ein unbescholtener Bürger hätte die Härte des Gesetztes wohl zu Spüren bekommen, ein Gewohheitstäter geniesst Vorrechte:" Wer viele Straftaten begeht, bekommt Rabatt."stellt T. fest.
Denn wäre P. gleich nach der Tat verurteilt wurden, hätte das Gericht mehrer Delikte zusammenfassen und eine mildere Gesamtstrafe bilden müssen.Jetzt steht ihm als "Härteausgleich" Milderung zu, eine Besonderheit des deutsche Strafrechts, sagte der Vorsitzende."

Der Angeklagte stand übrigens noch unter Bewährung wegen bewaffneten Diestahls, und ist 17mal vorbestraft.

also an die Fachleute: Kann man das so glauben, oder ist der Artikel quatsch?
Dabei geht es mir besonders um eben diese Besonderheit des deutschen Strafrechts.

gruss rq

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Hi rq.

Nur ganz kurz. (evtl. sag ich später noch mehr dazu - bin etwas in Zeitnot)

Diese Besonderheit gibt es. Ein Urteil sollte in größtmöglicher zeitlicher Nähe zur Tat erfolgen. Im Umkehrschluß: Sind sehr viele Jahre seit der Tat verstrichen, kann das ein Milderungsgrund sein. Wurde auch bei den Brandstifterprozessen von Rostock-Lichtenhagen (1990 ?? = Tat , 2001?? = Urteil) so angewendet, da die Urteile auch mehr als 10 Jahre nach der Tat gesprochen wurden.

Man kann sich darüber streiten, ob das in Ordnung ist, oder nicht. m.E. gibt es sowohl pro als contra Aspekte.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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