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Klauseln im Testament -
Was Sie dürfen:

1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 140848 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Testament

  • Anordnungen für die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben, z.B.
    Gerd und Anna erben zu je 1/2. Anna erhält dazu den Picasso und den BMW.
  • ein Aufteilungsverbot, z.B. das Verbot der Aufteilung des Unternehmens des Erblassers. Dies Verbot verliert allerdings seine Wirkung, wenn alle Erben einverständlich dagegen sind.
  • Die auflösende Bedingung: Wenn Jürgen nach meinem Tod seinen Pflichtteil beansprucht, erhält er nach dem Tod meiner Frau ebenfalls nur den Pflichtteil .
  • Die Wiederverheiratungsklausel: Sollte mein Mann wieder heiraten, geht sein Erbe auf unsere Tochter über.

Was Sie nicht dürfen:

  • Sittenwidrige Klauseln. Sittenwidrigkeit liegt dann vor, wenn die Klausel gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden vorliegt. Dies ist Wertungssache.



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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Testament
Seite 2: Die Erbeinsetzung
Seite 3: Das Vermächtnis
Seite 4: Die Enterbung
Seite 5: Die Testamentsänderung
Seite 6: Der Testamentsvollstrecker
Seite 7: Der Erbvertrag
Seite 8: Die Auflage
Seite 9: Besondere Klauseln

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