Klauseln im Testament -
Was Sie dürfen:
1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 140848 Aufrufe
Mehr zum Thema: Testament
- Anordnungen für die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben, z.B.
Gerd und Anna erben zu je 1/2. Anna erhält dazu den Picasso und den BMW. - ein Aufteilungsverbot, z.B. das Verbot der Aufteilung des Unternehmens des Erblassers. Dies Verbot verliert allerdings seine Wirkung, wenn alle Erben einverständlich dagegen sind.
- Die auflösende Bedingung: Wenn Jürgen nach meinem Tod seinen Pflichtteil beansprucht, erhält er nach dem Tod meiner Frau ebenfalls nur den Pflichtteil .
- Die Wiederverheiratungsklausel: Sollte mein Mann wieder heiraten, geht sein Erbe auf unsere Tochter über.
Was Sie nicht dürfen:
- Sittenwidrige Klauseln. Sittenwidrigkeit liegt dann vor, wenn die Klausel gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden vorliegt. Dies ist Wertungssache.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das TestamentSeite 2: Die ErbeinsetzungSeite 3: Das VermächtnisSeite 4: Die EnterbungSeite 5: Die TestamentsänderungSeite 6: Der TestamentsvollstreckerSeite 7: Der ErbvertragSeite 8: Die AuflageSeite 9: Besondere Klauseln



