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Besitzstörungsklage in Deutschland möglich?

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Besitzstörungsklage in Deutschland möglich?

Hallo.

Ich habe im Inet schon einige Themen in Diskussionsforen bzg. Besitzstörungsklage gelesen, jedoch bezieht sich das immer auf Österreich.
Meine Frage ist jetzt, ob es in Deutschland auch möglich ist eine solche Klage gegen andere zu erwirken.

Kurzfassung:
Mein Parkplatz (deutlich als Privatplatz gekennzeichnet und beschildert) wird ständig zugeparkt, entweder steht einer drauf oder quer davor, sodass ich nicht auf ihn drauf, bzw. runter kann.

Und bevor jetzt jemand anfängt als stell dich nicht so an oder sowas, lest euch die "Langfassung" durch. Dann werdet ihr mich sicher verstehen.

Die konkrete Schilderung worum es überhaupt geht:
Ich wohne (seit über 5 Jahren) in einer Mietwohnung, unten ist ein kleines Geschäft, oben sind zwei Wohnungen, eine davon meine.
Wir haben einen relativ großen Hof, auf dem locker 20 Autos parken können.
Der Laden unten hat extra zwei nebeneinander liegende Parkplätze für uns abgetrennt (für meinen Nachbarn und mich). Die Plätze sind deutlich durch rot-weiße Pfeiler markiert, zusätzlich sind auf beiden Plätzen Schilder mit unserem KFZ Kennzeichen angebracht. Zwischen diesen beiden Schidern steht nochmal eins mit den Worten: Unbefugtes parken verboten!

Jetzt kommt es fast täglich vor, das mein Parkplatz zugeparkt wird. Wenn ich nicht da bin steht entweder einer drauf, oder quer davor, das ich nicht auf den Platz komme. Wenn ich da bin, steht auch oft einer quer davor, das ich nicht vom Platz runterkommen (was das schlimmste ist). Jedesmal laufe ich dann ins Geschäft, frage wem das Auto gehört, und meistens antwortet einfach niemand. Dann kann ich draussen warten bis der/die endlich rauskommt und wegfährt. Wenn ich die Leute dann darauf anspreche kommen immer die gleichen Ausreden: "war ja nur ganz kurz", "hab ich nicht gehört" usw.

Wenn ich arbeiten bin ist mir ja egal wer da wie/wo steht, aber wenn ich nach hause komme und komme wieder nicht auf meinen eigenen Hof könnte ich echt kotzen *sorry*.
Vorgestern mußte ich erst zwei Stunden später zur arbeit. Da war das Geschäft schon offen als ich weg wollte. Schon wieder stand einer quer vor meinem Auto und ich konnte nicht weg. Ich (mal wieder) in den Laden rein, aber der Fahrer meldetet sich wieder nicht. Auch nicht nachdem ich gedroht habe die Polizei zu rufen und das Auto abschleppen zu lassen. Die Polizei habe ich dann auch angerufen, aber nur zu hören bekommen das die auf einem Privatgrundstück nicht zuständig sind, ich einen Abschleppwagen rufen kann, aber den erst bezahlen, und anschließend notfalls die Kosten einklagen muß.
Kurz nachdem ich aufgelegt hatte kam der Typ dann endlich und ich konnte weg. Das ganze hat ca. 20 Minuten gedauert, sodass ich 15 Minuten zu spät zur arbeit kam. Zu allem überfluss, da ichs ja ziemlich eilig hatte, bin ich auf der Hinfahrt auchnoch geblitzt worden (ca. 80 inner 70er Zone).
Jetzt habe ich endgültig die Faxen dicke. Da ich jetzt Urlaub habe, habe ich mich entschlossen endlich mal was gegen diese "Falschparker" zu unternehmen. Die einzige möglichkeit die ich gefunden habe ist eben diese Besitzstörungsklage. (Falls jemand noch andere Ideen/Vorschläge hat immer her damit.)
Heute wurde ich schon wieder zugeparkt, die hat sich einfach quer vor mein Auto gestellt, das es unmöglich war rauszukommen. Diesesmal habe ich Fotos gemacht, Kennzeichen und Uhrzeit aufgeschrieben. Ich mußte nicht weg, also war es nicht ganz so schlimm und ich hab das Geschenen mal in Ruhe beobachtet. Eine ganze Stunde hat die mich da blockiert...

Eine andere Möglichkeit die ich mir grade mal genauer angeguck habe ist eine Unterlassungserklärung. Diese muß aber vom Anwalt verschickt werden, da ja auch erst Halter ermittelt werden muß usw.
Dazu wäre jetzt die frage, wenn ich jetzt zum Anwalt gehe, und mich erstmal beraten lassen, ob ich das machen kann, und er Anschließend sagt das es möglich ist, kann ich die Kosten für die Rechtsberatung dann anschließend vom Falschparker wiederbekommen, und wer bezahlt überhaupt die Anwaltskosten für den ganzen Vorgang? Ich habe ein bischen Angst das ich anschließend auf einigen hundert Euros sitzenbleibe.

Und was noch wichtig ist:
Ich will damit nichts verdienen oder so, ich will einfach nur auf meinen Hof bzw. wieder runter kommen können wann ich will. Die Klagen sollen nur als abschreckendes Beispiel dienen, da ich hoffe das sich das rumspricht und ich in Zukunft Ruhe habe. Wenn die Schuldigen dann eine kleine Strafe zahlen müssen würds mich natürlich besonderst freuen, auch wenns nur 15 Euro sind.


Folgendes habe ich gefunden:
BGB § 862 Anspruch wegen Besitzstörung
(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahr vor der Störung erlangt worden ist.

also sollte eine solche Klage doch eigentlich auch in Deutschland möglich sein oder?


von hannes70 am 04.02.2012 03:09
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Besitzstörungsklage in Deutschland möglich?
quote:
LOL!
UE gegen wen? Pauschal gegen jeden Fahrzeughalter in Deutschland?


Link hast du ja selber gepostet, einfach mal lesen was da steht, damit kannst du deine "Frage" selber beantworten.

quote:
Haben wir schon den 1.April? Die Frage kann doch nicht ernst gemeint sein!

Oh stimmt, ist ja erst Februar. Hatte wohl meine Brille nicht auf...



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von hannes70 am 04.02.2012 19:19
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Besitzstörungsklage in Deutschland möglich?
Hallo,

quote:
Link hast du ja selber gepostet, einfach mal lesen was da steht, damit kannst du deine "Frage" selber beantworten.
Was willst du denn damit jetzt sagen? Der Hinweis, dass du wohl nicht jeden potentiellen Falschparker verklagen kannst, war doch berechtigt. Und es werden ja nicht immer wieder die selben sein.
Dazu kommen die Kosten, die natürlich du auslegen musst - und eventuell nicht zurück bekommst.
Außerdem wird dir der Fahrer nicht immer bekannt sein, das ist das nächste Problem (in Deutschland gibt es keine Halterhaftung).

Und wenn es sich - wie von dir vermutet - nach ein paar Klagen herumspricht, dann muss das auch nicht unbedingt positiv für dich sein. Was meinst du, wie mit so überkorrekten Menschen (aus Sicht der Falschparker natürlich) dann umgegangen wird?
Du willst doch sicher dein Auto auch in Zukunft noch - unbeschädigt - dort abstellen.

quote:
Diese muß aber vom Anwalt verschickt werden, da ja auch erst Halter ermittelt werden muß
Den Halter könntest du einfach beim Straßenverkehrsamt in Erfahrung bringen, nur - wie schon angedeutet - muss das ja nicht der Fahrer gewesen sein. Und auch eine solche Halterauskunft kostet erst einmal etwas (genauer gesagt: 5,10 Euro - so kenne ich es zumindest).

MfG Stefan



von reckoner am 04.02.2012 23:16
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>Besitzstörungsklage in Deutschland möglich?
quote:
Der Hinweis, dass du wohl nicht jeden potentiellen Falschparker verklagen kannst, war doch berechtigt.

Wieso nicht? Wenn ich Fotos mache, Uhrzeit notiere und Zeugen habe sollte das ja gehen, wenn es denn prinzipiel möglich ist.
Die Frage bezog sich jetzt auch "erstmal" auf den Fahrer von vorgestern, der da eine Stunde stand, und von dem ich Fotos habe.
quote:

Und es werden ja nicht immer wieder die selben sein.
Doch, überwiegend schon.

quote:

Außerdem wird dir der Fahrer nicht immer bekannt sein, das ist das nächste Problem (in Deutschland gibt es keine Halterhaftung).

In diesem Fall schon. Ich habe von meiner Wohnung aus gesehen wie sie zum Auto gegangen ist und ein Foto gemacht als sie eingestiegen ist. Dann einmal ganz laut (aus offenem Fenster) "Ey" gerufen, sie ist ausgestiegen, hat hoch geguckt und "Hä?" gesagt. Genau in dem moment habe ich noch ein Foto gemacht und dabei schön rangezoomt das das Gesicht auch gut zu erkennen ist.

Zitat:
Den Halter könntest du einfach beim Straßenverkehrsamt in Erfahrung bringen, ... Und auch eine solche Halterauskunft kostet erst einmal etwas (genauer gesagt: 5,10 Euro - so kenne ich es zumindest).


Bist du sicher das jeder da einfach dahingehen und nachfragen kann wem das und das Auto gehört? Fällt sowas nicht unter Datenschutz?
Das kann ich nicht so ganz glauben.



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-- Editiert hannes70 am 05.02.2012 00:08


von hannes70 am 05.02.2012 00:05
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Besitzstörungsklage in Deutschland möglich?
Hallo,

quote:
Das stimmt nicht ganz ( § 25a STVG ).
Das setzt aber ein Bußgeld voraus, was es hier nicht gibt (warum eigentlich nicht? stehen die Falschparker auch schon auf privatem Grund?).
Und bei Unfällen gibt es natürlich auch eine Art Halterhaftung (die Versicherung des Halters muss zahlen), aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.

quote:
Die Frage bezog sich jetzt auch "erstmal" auf den Fahrer von vorgestern, der da eine Stunde stand, und von dem ich Fotos habe.
Ja, klar, Personen die du schon kennst, kannst du natürlich verklagen. Ich schrieb aber ausdrücklich "potentiell", denn mit einer Klage verscheuchst du wohl nur die Einzelnen, dann sind es morgen andere. Oder was ist das für ein Laden, der nur einen überschaubaren Kundenkreis hat?

quote:
Bist du sicher das jeder da einfach dahingehen und nachfragen kann wem das und das Auto gehört? Fällt sowas nicht unter Datenschutz?
Das kann ich nicht so ganz glauben.
Doch, so ist es. Du musst allerdings ein berechtigtes Interesse haben (jedoch - erstmal - nicht nachweisen); siehe auch §39 StVG.

MfG Stefan


-- Editiert reckoner am 05.02.2012 00:25


von reckoner am 05.02.2012 00:24
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
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>Besitzstörungsklage in Deutschland möglich?
quote:
In diesem Fall schon. Ich habe [...] ein Foto gemacht

Und? Wer meinst du, ermittelt denn in so einem Fall die Person, wenn das nicht zufällig der Halter war? Die Polizei wohl kaum. Der Halter sagt "weiß nimmer, wem ich den Wagen geliehen habe" und was machst du dann? Wen verklagst du?

quote:
Wenn ich Fotos mache, Uhrzeit notiere und Zeugen habe sollte das ja gehen, wenn es denn prinzipiel möglich ist.

Wenn du so viel Zeit hast, daß du ständig vor Gericht herumhampeln kannst, bitte. Ich vermute aber, das kostet dich mehr Zeit als dir einen anderen Parkplatz zu suchen...

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von PerryRhodan am 05.02.2012 00:34
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>Besitzstörungsklage in Deutschland möglich?
quote:
Das setzt aber ein Bußgeld voraus, was es hier nicht gibt (warum eigentlich nicht? stehen die Falschparker auch schon auf privatem Grund?).

Genau so siehts aus. Ein Großer Hof auf den ca. 20 Autos parken können. Zwei Parkplätze sind extra für uns abgetrennt und auch mehr als deutlich als privat gekennzeichnet worden.

Montag werd ich erstmal zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Ob jetzt der Tatbestand der Nötigung und/oder Besitztumsstörung erfüllt ist werden die mir ja sicher sagen können.

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von hannes70 am 05.02.2012 00:39
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>Besitzstörungsklage in Deutschland möglich?
Ich denke die einzige halbwegs sinnvolle rechtliche Möglichkeit ist eine Anzeige wegen Nötigung, denn zuparken fällt unter diesen Straftatbestand. Die Polizei ist hier verpflichtet zu ermitteln. Wahrscheinlich wird in allen Fällen das Verfahren erst einmal eingestellt, aber zum einen bekommen die Zuparker allein durch das Ermittlungsverfahren einen Schuss vor den Bug und zum anderen ist beim zweiten oder dritten Mal die Einstellung nicht mehr so wahrscheinlich.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es hier auch eine Zeitkomponente gibt (z.B. erst ab 5 Minuten ist es Nötigung).

Auch weiß ich nicht, ob das unrechtmäßige Belegen eines reservierten Parkplatzes darunter fällt. Da würde ich aber so und so den einfachen Weg des Absperrens gehen. Ein Seil, eine Kette oder sogar nur Flatterband reichen da aus. Pfähle sind nach deiner Aussage ja vorhanden.

Auch kleine Mitteilungen unter dem Scheibenwischer mit der Androhungen von rechtlichen Sanktionen können Wunder wirken. Viele Menschen sind einfach nur gedankenlos und müssen erst einmal richtig mit der Nase darauf gestossen werden.

Dazu müsstest du dir aber dann auch eine kleine Datenbank anlegen um die Mehrfachtäter herauszufinden, denn wer solche Schritte androht, sollte auch bereit sein sie durchzuziehen.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"


von Shihaya am 05.02.2012 09:47
Status: Legende (416 Beiträge)
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