quote:
LOL!
UE gegen wen? Pauschal gegen jeden Fahrzeughalter in Deutschland?
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Haben wir schon den 1.April? Die Frage kann doch nicht ernst gemeint sein!
quote:Was willst du denn damit jetzt sagen? Der Hinweis, dass du wohl nicht jeden potentiellen Falschparker verklagen kannst, war doch berechtigt. Und es werden ja nicht immer wieder die selben sein.
Link hast du ja selber gepostet, einfach mal lesen was da steht, damit kannst du deine "Frage" selber beantworten.
quote:Den Halter könntest du einfach beim Straßenverkehrsamt in Erfahrung bringen, nur - wie schon angedeutet - muss das ja nicht der Fahrer gewesen sein. Und auch eine solche Halterauskunft kostet erst einmal etwas (genauer gesagt: 5,10 Euro - so kenne ich es zumindest).MfG Stefan
Diese muß aber vom Anwalt verschickt werden, da ja auch erst Halter ermittelt werden muß
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Der Hinweis, dass du wohl nicht jeden potentiellen Falschparker verklagen kannst, war doch berechtigt.
quote:Doch, überwiegend schon.
Und es werden ja nicht immer wieder die selben sein.
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Außerdem wird dir der Fahrer nicht immer bekannt sein, das ist das nächste Problem (in Deutschland gibt es keine Halterhaftung).
Zitat:
Den Halter könntest du einfach beim Straßenverkehrsamt in Erfahrung bringen, ... Und auch eine solche Halterauskunft kostet erst einmal etwas (genauer gesagt: 5,10 Euro - so kenne ich es zumindest).
quote:Das setzt aber ein Bußgeld voraus, was es hier nicht gibt (warum eigentlich nicht? stehen die Falschparker auch schon auf privatem Grund?).
Das stimmt nicht ganz ( § 25a STVG ).
quote:Ja, klar, Personen die du schon kennst, kannst du natürlich verklagen. Ich schrieb aber ausdrücklich "potentiell", denn mit einer Klage verscheuchst du wohl nur die Einzelnen, dann sind es morgen andere. Oder was ist das für ein Laden, der nur einen überschaubaren Kundenkreis hat?
Die Frage bezog sich jetzt auch "erstmal" auf den Fahrer von vorgestern, der da eine Stunde stand, und von dem ich Fotos habe.
quote:Doch, so ist es. Du musst allerdings ein berechtigtes Interesse haben (jedoch - erstmal - nicht nachweisen); siehe auch §39 StVG.
Bist du sicher das jeder da einfach dahingehen und nachfragen kann wem das und das Auto gehört? Fällt sowas nicht unter Datenschutz?
Das kann ich nicht so ganz glauben.
quote:Und? Wer meinst du, ermittelt denn in so einem Fall die Person, wenn das nicht zufällig der Halter war? Die Polizei wohl kaum. Der Halter sagt "weiß nimmer, wem ich den Wagen geliehen habe" und was machst du dann? Wen verklagst du?
In diesem Fall schon. Ich habe [...] ein Foto gemacht
quote:Wenn du so viel Zeit hast, daß du ständig vor Gericht herumhampeln kannst, bitte. Ich vermute aber, das kostet dich mehr Zeit als dir einen anderen Parkplatz zu suchen...
Wenn ich Fotos mache, Uhrzeit notiere und Zeugen habe sollte das ja gehen, wenn es denn prinzipiel möglich ist.
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Das setzt aber ein Bußgeld voraus, was es hier nicht gibt (warum eigentlich nicht? stehen die Falschparker auch schon auf privatem Grund?).
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