Besitzer oder Eigentümer

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bruddler
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 46x hilfreich)
Besitzer oder Eigentümer

Hallo eine sehr wichtige Frage.
Wir haben eine Wohnung geerbt die verkauft wurde. Seit 14.11. gibt es einen neuen Besitzer dafür. Jetzt 6 Wochen später will der Mängel die er festgestellt hat behoben hat von uns behoben und bezahlt haben.
Frage ab wann ist er Besitzer und ab wann Eigentümer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Das aus dem BGB bekannte "Eigentümer-Besitzer-Verhältnis" (kurz "EBV") ist hier nicht relevant.

Normalerweise ist der Gefahrübergang im Notarvertrag geregelt - also Sie haben bis zur Übergabe die Haftung gehabt, danach hat sie der Käufer.

Üblicherweise wird auch ein Gewährleistungsausschluss (Haftung für Sach- und Rechtsmängel) im Vertrag aufgenommen.

Sollte dieser Haftungsausschluss bei Ihnen vorhanden sein - wovon ich ausgehe -, kann Ihr Käufer nur dann Ansprüche gegen Sie geltend machen, wenn gem. § 434 I BGB ein Mangel auch vorliegen sollte + Sie diesen Mangel arglistig verschwiegen hätten.

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