Hallo eine sehr wichtige Frage.
Wir haben eine Wohnung geerbt die verkauft wurde. Seit 14.11. gibt es einen neuen Besitzer dafür. Jetzt 6 Wochen später will der Mängel die er festgestellt hat behoben hat von uns behoben und bezahlt haben.
Frage ab wann ist er Besitzer und ab wann Eigentümer?
-----------------
""
Besitzer oder Eigentümer
7. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2014 | 17:55
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 46x hilfreich)
Besitzer oder Eigentümer
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2014 | 18:39
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Das aus dem BGB bekannte "Eigentümer-Besitzer-Verhältnis" (kurz "EBV") ist hier nicht relevant.
Normalerweise ist der Gefahrübergang im Notarvertrag geregelt - also Sie haben bis zur Übergabe die Haftung gehabt, danach hat sie der Käufer.
Üblicherweise wird auch ein Gewährleistungsausschluss (Haftung für Sach- und Rechtsmängel) im Vertrag aufgenommen.
Sollte dieser Haftungsausschluss bei Ihnen vorhanden sein - wovon ich ausgehe -, kann Ihr Käufer nur dann Ansprüche gegen Sie geltend machen, wenn gem. § 434 I BGB
ein Mangel auch vorliegen sollte + Sie diesen Mangel arglistig verschwiegen hätten.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.890
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top WEG, Wohnungseigentum, Immobilien Themen
-
25 Antworten