Besitz des Fahrzeugbrief, aber wessen Eigentum?

17. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
stupido
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Besitz des Fahrzeugbrief, aber wessen Eigentum?

Hallo,

mein Bekannter ist seit neuestem Besitzer des Fahrzeugsbriefs und -scheins seines Autos.

Das Auto hatte ihm damals sein Vater gekauft, aber auch weiter abgezahlt. Seiner Aussage nach hatte ihm der Vater das Auto geschenkt, das auch einige Leute /Familienmitglieder bezeugen könnten.

Jetzt ist plötzlich wohl dicke Luft und der Vater möchte das Auto zurückhaben und will damit zum Anwalt, weil mein Bekannter es nicht glauben will.
Da sein Vater ihm den Fahrzeugbriefbrief + -schein ausgehändigt hat und es als Schenkung mündlich erzählte.
Der Kaufvertrag lief damals aber über seinen Vater.

Hat mein Bekannter eine Chance, da er Besitzer des Briefes und Scheines ist? Aber der Kaufvertrag auf seinen Vater lief, er es ihm aber geschenkt hatte.

Mit freundlichen Grüssen
Timo

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Die Kfz-Papiere besagen in dieser Hinsicht nichts, da dort nur der zulassungsrechtliche Halter eingetragen wird. Das braucht nicht der Eigentümer zu sein (siehe zB Leasingfahrzeuge).

Der Kaufvertrag sagt nur aus, wer zum Kaufzeitpunkt Eigentümer wurde.

Wenn nun eine spätere Schenkung behauptet wird, kommt es darauf an, ob man diese Schenkung glaubhaft machen kann (durch schriftliche Unterlagen oder auch Zeugenaussagen). Kommt also auf die konkrete Beweislage an.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Hallo Wald-Hase,

ich kenne auch den Spruch, wer den Brief besitzt ist auch Eigentümer, stimmt das so also nicht mehr? Müssten dann die Zeugen für die Schenkung ran?

Grüße, Heike

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#3
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo,

ch kenne auch den Spruch, wer den Brief besitzt ist auch Eigentümer, stimmt das so also nicht mehr?

Nein, das stimmt nicht und hat auch nie gestimmt. Der Brief ist allerdings ein Indiz für die Eigentumsverhältnisse. Das spielt z.B. eine Rolle beim gutgläubigen Erwerb des Kfz.

Steffen

Steffen

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