Besichtigungstermine werden zum Problem - Hausverkauf!

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
gedies
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Besichtigungstermine werden zum Problem - Hausverkauf!

Hallo,
ich weiß das die Frage so ähnlich schon gestellt wurde, jedoch sind die Beiträge schon älter.

Ich wohne seit fast 30 Jahren in einem 3 Parteienhaus. Unsere Wohnung ist baugleich mit der Wohnung oben drüber.
Nun waren schon einige Interessent zum Besichtigen da und jedesmal wurden alle Wohnungen besichtigt.
Ich bin psychisch belastet und ertrage es nicht mehr, wenn wildfremde Leute in jedes Zimmer schauen wollen, obwohl sie die gleiche Wohnung schon gesehen haben, oder zur Besichtigung bereit steht.
Außerdem wurden bis jetzt alle Termin vom Vermieter ohne Absprache festgelegt. Ich hatte anwesend zu sein, Punkt.
Außerdem, ist der Vermieter jetzt der Meinung, er habe ein Recht auf meinen Wohnungsschlüssel. Wahrscheinlich um in meiner Abwesenheit Interessenten durch die Wohnung zu führen.
Ich kann das alles nicht mehr ertragen.

Meine Fragen:
Muss ich einer Besichtigung zustimmen, obwohl die Interessenten die gleiche Wohnung, nur anderes Stockwerk, besichtigen können?
Hat der Vermieter ein Recht auf unseren Wohnungsschlüssel?

Vielen Dank für Eure Antworten!


-- Editier von gedies am 23.03.2017 18:04

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von gedies):
Außerdem, ist der Vermieter jetzt der Meinung, er habe ein Recht auf meinen Wohnungsschlüssel.
Das hat er nicht.

Zitat (von gedies):
Muss ich einer Besichtigung zustimmen, obwohl die Interessenten die gleiche Wohnung, nur anderes Stockwerk, besichtigen können?
Ist die andere Wohnung leer? Dann würde ich dem Vermieter mitteilen, dass er doch bitte die Erstinteressenten nur in die leere Wohnung führen solle. Wenn diese dann wirklich Interesse an einem Hauskauf haben, können sie sich ja auch deine Wohnung anschauen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das rechtlich durchsetzbar ist.

Über welchen Zeitraum geht das denn schon so? Normalerweise hält man Besichtigungen so etwa einmal die Woche für zulässig. Aber sicherlich nicht über Monate hinweg jede Woche. Eigentlich sollte das in wenigen Wochen erledigt sein.

PS: Du musst deine Termine nicht den Wünschen des Vermieters anpassen. Wenn du keine Zeit hast, dann ist das halt so.

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#2
 Von 
gedies
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die andere Wohnung ist bewohnt, aber dem Mieter ist das egal, außerdem hat der Vermieter einen Schlüssel dieser Wohnung.
Das geht jetzt schon einige Monat so. Zwar nicht jede Woche aber doch öfters.
Und auch immer mit einem festgesetzten Termin. Ich habe schon einmal angesprochen das man die Termine abstimmt. Das interessiert den Vermieter nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, ehe jemand ein Haus kauft, kann er sich ja wohl das ganze Haus anschauen. Baugleiche Wohnung, das heisst ja nicht, alles identisch. Eine Wohnung kann Schimmel haben, in einer Wohnung könnte ein Renovierungsstau existieren u.s.w. Das alles spielt doch eine Rolle.

Die einzige Frage, die sich stellt, ist doch, wie die Besichtigungstouren zumutbar zu organisieren sind. Rechtzeitige Anmeldung und eben im Fall der Verhinderung hat der Vermieter das zu akzeptieren. Und Schlüssel, nee, das muss nicht sein. Es geht ja nicht nur um das Vertrauen auf Gegenseitigkeit, sondern um das Gefühl des unkontrollierten Heims. Und, das müsste auch den Vermieter überzeugen. Plötzlich sind bei Dir nach so einer Besichtigungstour 1000 € Bargeld und der Schmuck verschwunden .....

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von gedies):
Nun waren schon einige Interessent zum Besichtigen da und jedesmal wurden alle Wohnungen besichtigt.

Warum nicht, jeder Käufer will sich von der gesamten Bausubstanz ein Bild machen.
Zitat (von gedies):
Muss ich einer Besichtigung zustimmen, obwohl die Interessenten die gleiche Wohnung, nur anderes Stockwerk, besichtigen können?

Klar so lange es nicht verkauft ist.
Man kann auch alles abkürzen und selbst kaufen, dann gibt es keine Besichtigungen mehr.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von gedies):
Außerdem, ist der Vermieter jetzt der Meinung, er habe ein Recht auf meinen Wohnungsschlüssel.

Schloss austauschen bzw. austauschen lassen und zwar schnellstens.


Dem Vermieter per Einschreiben mitteilen, das er die Termine angemessen im Vorraus anzukündigen habe, mit Anzahl und Namen der Interessenten. Darauf hinweisen, das die Interessenten den Personalausweis zwecks Idenditätsfeststellung mit bringen mögen wenn sie in die Wohnung wollen.
Dem Vermieter dann auch gleich einige Termine mitteilen, an denen er besichtigen kann.

Und für die Besichtigungen sollt eman dann einen (durchsetzungsfähigen) Zeugen dabei haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
gedies
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dem Vermieter per Einschreiben mitteilen, das er die Termine angemessen im Vorraus anzukündigen habe


Habe ich schon gemacht.
Interessiert den Vermieter nicht. Er setzt einfach Termine an und wir haben zu zusehen das wir da sind, jemand anderes in der Wohnung ist oder das er den Wohnungsschlüssel bekommt.


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von gedies):
Er setzt einfach Termine an und wir haben zu zusehen das wir da sind, jemand anderes in der Wohnung ist oder das er den Wohnungsschlüssel bekommt.

Dann wird er halt lernen wenn er konsequent vor verschlossener Türe steht ...
Wenn man immer wieder nachgibt, nützen auch EInschreiben nichts.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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