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Beschwerdeverfahren
Hallo,
kann eine Staatsanwaltschaft nach einem Beschwerdeverfahren erneut gegen die neue Entscheidung eine Beschwerde einlegen? Zum Beispiel wenn die StA bei ihrer Meinung bleibt, doch das LG sich erneut gegen die Meinung der StA entscheidet.
Vielen Dank im vorraus
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von tanni1486 am 22.01.2011 10:50
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>Beschwerdeverfahren
Das kommt auf die Art der Beschwerde und das Verfahren an. In einigen Fällen ist eine Beschwerde zum OLG Möglich, in anderen nicht.
Schildern Sie doch mal den Sachverhalt.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
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von Rechtsmacher am 22.01.2011 12:17
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>Beschwerdeverfahren
Der Sachverhalt ist folgender. Es geht um eine bedingte Entlassung aus dem Maßregelvollzug und die Reststrafenaussetzung auf Bewährung. Im Juni letzten Jahres wurde eine Entlassung vom LG befürwortet und die Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt. Dagegen hat die StA sofortige Beschwerde eingelegt aufgrund des fehlenden Gutachtens. Der Beschluss wurde aufgehoben vom OLG und zur erneuten Entscheidung wieder ans LG abgegeben auch das ein Gutachten eingeholt werden muss. Jetzt hat das LG erneut entschieden das einer bedingten Entlassung und der Reststrafenaussetzung nichts im Wege steht, obwohl die StA dagegen ist, aber das Gutachten positiv ist. Jetzt weiß ich halt nicht ob die StA sich nochmal beschweren kann und alles wieder von vorne los geht???
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von tanni1486 am 22.01.2011 21:25
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>Beschwerdeverfahren
quote:
etzt weiß ich halt nicht ob die StA sich nochmal beschweren kann und alles wieder von vorne los geht???
Ja, die Staatsanwaltschaft kann gegen die -neue- Reststrafenaussetzung erneut Rechtsmittel erheben. In diesem Falle halte ich es für nicht zwingend das Sie das auch tut. Sie hat in Ihrem ersten Rechtsmittel lediglich bemängelt das ein Gutachten (vermutlich zur Gefährlichkeit) des Verurteilten fehlt. Warum sollte Sie jetzt nach Vorlage des für den Verurteilten positiven Gutachten nochmals Rechtsmittel erheben?
Aber wie gesagt möglich ist es, schon allein dann wenn die StA auf dem Gutachten zu einem anderen Schuss kommt als die Stafvollstreckungskammer.
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"MFG
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von Rechtsmacher am 23.01.2011 12:30
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