Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung gemäß 304StPo

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dacamel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung gemäß 304StPo

Sehr geehrte Damen und Herren kurze Sachlage.

Bei mir wurde Heute eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Wie den beigelegten Links zu sehen, geht es um ein I-Phone das ich vor einem Jahr gekauft habe.
Vorgeworfen wird mir Hehlerei.

Ich wusste ehrlich gesagt nicht ob ich lachen oder weinen soll, mal davon abgesehen das ich unter Schock stand.

Zum I-Phone selbst.
Gekauft im September 2016 bei ebay.de, bei einem Händler mit aktuell 13847 Bewertungen (100% positiv), mit Garantie, mit Rechnung,Neuware, Bezahlung per Paypal. Der Preis Betrug 649,00 €.
Keiner dieser genannten Punkte spricht für einen dubiosen Händler, oder für gestohlene Ware


Aus dem beiliegenden Beschluss könnt ihr sehen, dass Wohl ein Transport von Bor nach Köln mit mehreren von den Geräten gestohlen wurde.


Jetzt meine Frage als Laie. Ist das der Grund bei mir eine Hausdurchsuchung durchzuführen ? Hätte man nicht einfach schriftlich mich benachrichtigen können? Ich würde diesbezüglich gern Beschwerde einlegen.


http://abload.de/image.php?img=hausdurchsuchungteil1gruey.jpg

http://abload.de/image.php?img=hausdurchsuchungteil20uuvu.jpg

-- Editier von Dacamel am 27.09.2017 12:21

-- Editier von Dacamel am 27.09.2017 12:23

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Dacamel):
Ist das der Grund bei mir eine Hausdurchsuchung durchzuführen ? Hätte man nicht einfach schriftlich mich benachrichtigen können?


Natürlich. Wieso solltest du die Gelegenheit bekommen, Beweismittel zu beseitigen?

Außerdem war die Durchsuchung doch sicherlich sofort beendet, nachdem du das Gerät ausgehändigt hast.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ich kann hier keinen Fehler erkennen. Die Polizei wurde beauftragt bei Dir nach dem gestohlenen Smartphone zu fragen und die Herausgabe zu fordern, und ansonsten eben danach zu suchen und es zu beschlagnahmen. Das ist ein ganz normaler Vorgang.


Zitat (von Dacamel):
ätte man nicht einfach schriftlich mich benachrichtigen können?
Ja klar, und wenn Du es wirklich gestohlen hättest würdest Du natürlich sofort alles zugeben anstatt das Teil unauffällig verschwinden zu lassen? Wohl kaum. Natürlich ist es stressig wenn die Polizei vor der Tür steht und Fakten schafft, aber genau das ist in diesem Fall eben notwendig.

Zitat (von Dacamel):
Ich würde diesbezüglich gern Beschwerde einlegen.
Das kannst Du natürlich machen, aber warum? Der Durchsuchungsbeschluß ist m.E. mit viel Augenmaß erstellt worden.

Es wäre eher sinnvoll sämtliche Unterlagen über den Kauf und die Zahlung zusammenzupacken und der Polizei zur Verfügung zu stellen, um die Ermittlungen gegen Dich als Beschuldigten zu beenden. Der nächste auf der Liste wäre dann jener Händler.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wie die anderen schon sagten, ist es natürlich Unsinn den Beschuldigten schriftich oder telefonisch aufzufordern Beweismittel herauszugeben, bzw. bei der Polizei vorbeizubringen,

Für eine Durchsuchung reicht der Anfangsverdacht (der "kleinste" aller Verdachtsgrade) auf eine Straftat.

Eine Beschwerde ist hier zwecklos. Die Beschwerde nach § 304 StPO (die in der Rechtsmittelbelehrung genannt ist) wird als unzulässig verworfen werden, da die Maßnahme abgeschlossen ist. In diesem Fall ist die Beschwerde nach § 304 StPO iaR.(nach absolut überwiegender Rechtsprechung) nicht mehr statthaft.

Beschweren könnte man sich allenfalls noch über die "Art und Weise" der Durchsuchung, also wenn die Beamten mega-unfreundlich waren, oder die Wohnung auf Links gedreht haben, obwohl man kooperiert hat. Fand sowas in dieser Richtung nicht statt, macht auch diese Beschwerde keinen Sinn.

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