Ein Bürger fühlt sich von der örtlichen Polizei zu Unrecht bedrängt. Es kam hierbei auch zu unzulässigen "Drohungen".
Bürger hat sich beim Innenminister mittels Dienstaufsichtsbeschwerde und beim Petitionsausschuß über den Vorgang allgemein beschwert.
Nun wurde der Vorgang zusammen gefasst. Der PA ist nun federführend.
Wäre es besser gewesen NUR beim Innemminister eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen?
Man hat den Eindruck die Polizei könnte der Politik eher "etwas vormachen"....
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Beschwerde - Petitionsausschuß oder Innenminister?
24. April 2014
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Frage vom 24. April 2014 | 17:51
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 13x hilfreich)
Beschwerde - Petitionsausschuß oder Innenminister?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 25. April 2014 | 12:24
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
quote:
Man hat den Eindruck die Polizei könnte der Politik eher "etwas vormachen"....
Der Innenminister ist auch auch "Politik".
Und ob und wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet wird, darauf hat man auch weder Einfluß noch Informationsrechte (genau wie bei einer Petition auch).
Ergo: mehr als auf ein Ergebnis hoffen kann man in keiner Konstellation.
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