Beschwerde OLG - PKH- Anwaltswechsel (umfangreich)

25. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Beschwerde OLG - PKH- Anwaltswechsel (umfangreich)

Hallo zusammen,

wie sieht das verfahrensrechtlich aus?

Mutter verliert Sorgerecht vor Amtsgericht, sie erhält PKH. Gegen den Sorgerechtsentzug geht sie in Beschwerde vor das OLG.
Dafür nimmt sie sich einen neuen Anwalt. Der neue Anwalt wohnt 190 km vom Wohnort entfernt und 170 km vom OLG.

Ist ein Anwaltswechsel durch die PKH gedeckt?
Wie ist es zu bewerten, dass der Anwalt so weit weg wohnt?
Anwalt wohnt am Sitz des Bundesverfassungsgerichtes......

Kann das OLG die Beschwerde ohne Verhandlung zurückweisen?
Ich kenne das so, dass ein Anwaltswechsel nicht möglich ist und die "Fahrtkosten" zum Gericht nicht von der PKH gedeckt werden ("PKH für Anwalt am Gerichtsort").

Wenn PKH zurückgewiesen wird und Beschwerde aufrecht erhalten wird und Kosten des mütterlichen Anwalts bezahlt werden, kann das als Argument für Zahlungsfähigkeit (z,B. KIndesunterhalt) verwendet werden?

Wenn die Beschwerde verloren geht oder abgewiesen wird und Mutter die Anwaltskosten des Vaters zahlen muss und sie nicht zahlt: was dann?

Gruß
i.A. Carl


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "CarlNDS",

Zitat:
Ist ein Anwaltswechsel durch die PKH gedeckt?


zum Thema PKH und Anwaltswechsel habe ich kürzlich hier geantwortet, vielleicht hilft Ihnen das weiter:
http://www.123recht.net/Anwalt-fordert-vom-Mandanten-trotz-bewilligter-PKH-einen-Anwaltswechsel-__f503003.html

Sollten Sie weitere konkrete Rückfragen zur PKH haben, melden Sie sich bitte gerne wieder.

Zitat:
Kann das OLG die Beschwerde ohne Verhandlung zurückweisen?


Das Beschwerdegericht darf die Entscheidung auch ohne mündliche Verhandlung erlassen, weil es durch Beschluss entscheidet (§§ 572 Abs. 4 , 128 Abs. 4 ZPO ).

Zitat:
Wenn PKH zurückgewiesen wird und Beschwerde aufrecht erhalten wird und Kosten des mütterlichen Anwalts bezahlt werden, kann das als Argument für Zahlungsfähigkeit (z,B. KIndesunterhalt) verwendet werden?


Worauf zielt diese Frage konkret ab?

Zitat:
Wenn die Beschwerde verloren geht oder abgewiesen wird und Mutter die Anwaltskosten des Vaters zahlen muss und sie nicht zahlt: was dann?


Dann befindet sich die Mutter im Verzug und die Kosten können entsprechend gerichtlich eingeklagt werden.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Vielleicht auch nochmal einen ganz grundlegenden Hinweis: PKH bzw. VKH wird immer nur pro Instanz bewilligt. Hier scheint die Mutter ja in der 1. Instanz unterlegen zu sein und will jetzt im Beschwerdeverfahren in der 2. Instanz einen anderen RA einschalten. Für die 2. Instanz muss sowieso wieder neu PKH/VKH beantragt werden. Die 2. Instanz ist per se nicht von der PKH/VKH in der 1. Instanz abgedeckt. Von daher liegt auch kein irgendwie für die PKH/VKH beachtlicher RA-Wechsel vor. (Zumindest habe ich das so verstanden, dass die komplette 2. Instanz von einem anderen RA erledigt werden soll.)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Worauf zielt diese Frage konkret ab?


Na ganz offensichtlich auf ein Argument der Art "wenn der Betreffende Geld für einen Anwalt hat, dann hat er auch Geld für Unterhalt".
Das ist aber nicht zwingend; z.B. kann er sich das Geld für den Anwalt auch privat geliehen haben.

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