Beschwerde Anwalt Landgericht

21. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
terminusxxx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Beschwerde Anwalt Landgericht

Ich habe vor einiger Zeit in einem Chat gelesen, dass es möglich sein soll sich über den eigenen Anwalt bei dessen zuständigem Landgericht zu beschweren.
Finde bisher aber keine Belege für diese Möglichkeit.
Die Wege zu Anwaltskammer und Schiedsstelle Berlin habe ich gefunden.
Vielleicht besteht noch eine weitere Möglichkeit der Beschwerde, die einen Rechtsanwalt auch beeindruckt?
Kann mich jemand schlau machen?
Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von terminusxxx):
dass es möglich sein soll sich über den eigenen Anwalt bei dessen zuständigem Landgericht zu beschweren.

Ja, ist es. Genauso wie man sich auch bei der Kanzlerin oder beim Papst darüber beschweren kann.
Einfach Brief mit Beschwerde schreiben und an das Landgericht senden.
Die Erwartungshaltung, das das wirkt, sollte man nahe bei 0 ansiedeln.

Ausnahme wären strafrechtlich relevante Sachen, die leitet das LG an die Ermittler weiter.



Zitat (von terminusxxx):
Vielleicht besteht noch eine weitere Möglichkeit der Beschwerde, die einen Rechtsanwalt auch beeindruckt?

Dazu müsste man erst mal wissen, durch was sich der Anwalt beeindrucken lässt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
terminusxxx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Lieber Harry van Sell,
bestimmt haben Sie sich schon gedacht, dass ich Laie bin und hier Hilfe suche.
Wo sonst sollen denn solche Fragen sonst gestellt werden.
Ihre Antwort ist voll Hohn, bringt mir nichts und hätten Sie sich sparen sollen.
Ich hoffe, das sind nicht die üblichen Umgangsformen in diesem Forum.



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Weder das Landgericht noch ein anderes Gericht führt eine wie auch immer geartete Dienst- oder Fachaufsicht über Rechtsanwälte.

wirdwerden

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