Beschuldigter / Beschuldigte, Angeklagter / Angeklagte

Mehr zum Thema: Strafrecht, Beschuldigter, Angeklagter
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Beschuldigter / Beschuldigte, Angeklagter / Angeklagte

Gegen den Verdächtigen richtet sich ein Tatverdacht, ohne dass er durch Belehrung, dass es ihm freistehe, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen oder Beweiserhebungen zu beantragen, den Beschuldigtenstatus erlangt hat.

Beschuldigter im Ermittlungsverfahren, Angeschuldigter im Zwischenverfahren nach Anklageerhebung vor Eröffnung des Hauptverfahrens und Angeklagter im Hauptverfahren bezeichnet die Person gegen die sich das Strafverfahren richtet.

Gleichgültig ob Sie etwas mit den gegen Sie erhobenen Vorwürfen etwas zu tun haben oder nicht, sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen.