Beschriftung von physischen Gütern / Markenverletzungen

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
JuergenVagt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschriftung von physischen Gütern / Markenverletzungen

Hallo,

ich werde mit einer erweiterten Lizenz, aus einer Vektorgrafik einen Schlüsselanhänger in Form einer
Rennstrecke ( Nürburgring) machen.

Soweit so gut, aber darf ich den Schlüsselanhänger mit den Schriftzug Nürburgring versehen.

Oder ist das ein Urheberrechtsverstoß`?

Wo kann man sich über die Verwendung von Beschriftungen rechtlich schlau machen?

Viele Grüsse

Jürgen Vagt

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
JuergenVagt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,

erstmal der Begriff der Wortmarke fehlt mir.

Nur was ist dann die Bildlizenz von Fotolia wert:
https://de.fotolia.com/id/103291924

Es kann ja nur einen Rechteinhaber geben und das wäre im vorliegender Fall- Die Nürburgring.

Ich habe mal bei DPMA geschaut, aber ich finde kein Verzeichnis für Bildrechte.

Jürgen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nur weil auf solchen Portalen ein Bild angeboten wird, bedeutet das noch lange nicht das man das für alles verwenden darf und nicht noch zusätzliche Lizenzen erwerben muss.

Teilweise werden auch Bilder angeboten, die in einigen Ländern illegal sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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