Beschränkung der Vollstreckung gegen Teilzahlungen

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
maaatze
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschränkung der Vollstreckung gegen Teilzahlungen

Guten Abend,

seit rund zwei Jahren streiten meine Freundin/Ich mit dem Jobcenter um zu viel gezahlte Leistungen. Mein Widerspruch wurde nach 1 1/2 Jahren stattgegeben, nur von meiner Freundin wollten die immernoch rund 600 Euro zurück...
Nachdem ihr Widerspruch teilweise abgelehnt wurde, kam nach der ersten Zahlungsaufforderung promt eine Vollstreckungsankündigung vom Hauptzollamt, das Geld innerhalb einer Woche zu zahlen.

Kurz darauf haben wir ein Antwortschreiben aufgesetzt und eine Ratenzahlung in Höhe von 100Euro/Monat angeboten, um unsere Zahlungswilligkeit zu zeigen, gleich die erste Rate überwiesen und Beleg mit geschickt.

Antwort vom Hauptzollamt, sie solle doch bitte ihre letzten 3 Gehaltsmitteilungen, Arbeitsvertrag usw. zuschicken, damit man sieht, dass sie zahlungsfähig ist. Ok eingetütet und abgeschickt, nebenbei schonmal die nächsten 100 Euro überwiesen.

Dann kam heute wieder Post...

"blabla
sie schulden 414 Euro
Ich beschränke die Vollstreckung und bewillige Ihnen widerruflich Teilzahlungen.
Ich bitte SIe, bis zum 01.04.2017 214,00 / und bis zum 01.05.2017 200,00 Euro einzuzahlen.

Sollten SIe nicht, nicht pünktlich oder nicht in der bewilligten Höhe zahlen, gilt die Bewilligung als widerrufen; ich muss dann die Vollstreckung fortsetzen.
Ich habe die Ratenhöhe nicht antragsgemäß bewilligt, sondern wegen der Höhe Ihres Arbeitseinkommens abweichend festgesetzt.
Bei einer Pfändung Ihres Arbeitseinkommens würde ich einen monatlichen Betrag von 260,00 Euro beanspruchen können.
blablabla"


Können wir hier Widerspruch einlegen und weiterhin 100 Euro überweisen, oder wird dann gleich das Konto gepfändet?
Ab nächste Monat ist meine Freundin wieder auf Teilzeit und nicht mehr Vollzeit eingestellt, somit fällt das Einkommen dementsprechend geringer aus. Auf 100 Euro zu verzichten ist schon bitter, 200 tun da noch mehr weh. Unser Sohn hat diesen Monat noch Geburtstag, Essen, Kleidung, Kosten für KiTa usw übersteigen nunmal das gigantisch hohe Kindergeld...

Irgendwie haben wir das Gefühl, solange man aufs Jobcenter angewiesen ist, gehts einem gut. Sobald man davon wegkommt und arbeitet, gibts nur Ärger und man muss sehen wie man um die Runden kommt...

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von maaatze):
Können wir hier Widerspruch einlegen und weiterhin 100 Euro überweisen

Klar.



Zitat (von maaatze):
oder wird dann gleich das Konto gepfändet?

Steht ja ziemlich deutlich da was dann passiert ...



Wenn man entsprechende Belege hat, das die Teilzeit ab dem Zeitpunkt X definitiv eintritt, dann könnte man nochmal einen Antrag stellen.
Dabei ist aber zu berücksichtigen, wann das Gehalt für die Vollzeit gezahlt wird.

Um die bis zum 01.04.2017 zu zahlenden 214,00 EUR wird man wohl nicht herumkommen.



Zitat (von maaatze):
Irgendwie haben wir das Gefühl, solange man aufs Jobcenter angewiesen ist, gehts einem gut. Sobald man davon wegkommt und arbeitet, gibts nur Ärger und man muss sehen wie man um die Runden kommt...

Nun, wenn man Gleder bezieht die einem nicht zustehen, muss man die halt zurückzahlen.
Da schützt es im übrigen auch nicht vor, das man ALG II bezieht, im Gegenteil, da behalten die das Geld gleich ein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Deine Freundin sollte dort anrufen und das mit dem Sachbearbeiter verhandeln - zum nächsten Monat solltet ihr ja die Rate zahlen können - und dann bitten das ab Mai auf 100 reduziert wird, wegen Teilzeit. Das muss Deine Freundin dann nachweisen. Wenn man sich geeinigt hat, nochmal alles schriftlich fixieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen