Beschränkt steuerpflichtig, Wohnsitz im Ausland, Mieteinnahmen

2. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471644-44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschränkt steuerpflichtig, Wohnsitz im Ausland, Mieteinnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Freund, Hr. Diaz, brasil. Staatsbürger, hat seinen Wohnsitz in Brasilien und eine Eigentumswohnung in Berlin. Somit ist er in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. (Mantelbogen + Anlage V)

Die Mieteinnahmen fließen komplett an die Gesellschaft, die seine Wohnung verwaltet.

Mit welcher Strafe ist zu drohen, wenn Hr. Diaz keine Steuerklärung einreicht? Kann er darauf warten, bis er zur Abgabe aufgefordert wird?

Danke für Ihre Hilfe



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Abgabe der Steuererklärung ist eine Bringschuld, muss also auch ohne Aufforderung abgegeben werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von der Höhe der hinterzogenen Steuern ab.

Es kann ja auch sein, dass er steuerlich gesehen einen Verlust macht. Dann wäre es im Interesse des Herrn Diaz, eine Steuererklärung abzugeben.

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