Beschlußprotokoll Sonderumlage

9. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
ehack
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Beschlußprotokoll Sonderumlage

In einer außerordentlichen ETV wurde beschlossen, Sanierungsarbeiten am Gebäude durchzuführen. Das Beschlußprotokoll hat folgenden Wortlaut:

... Die entstehenden Kosten sind über eine Sonderumlage in Höhe von 30.000 €, fällig am 1.11.2010 zu finanzieren. ... Die Erhebung der Sonderumlage erfolgt nach Miteigentumsanteilen.

Ist dieses Protokoll rechtens, müsste der Verwalter nicht den genauen Betrag angeben?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Eigentlich sollte der auf jeden Eigentümer entfallenden Betrag angegeben sein, diese Pflicht entfällt wenn jeder seinen Anteil unschwer selbst ausrechnen kann.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

War denn die Einladung so aussagekräftig, dass die Eigentümer überhaupt sehen konnten, dass eine Sonderumlage auf sie in welcher Höhe zukam und sie sich entsprechend vorbereiten konnten?

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"sika0304"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ehack
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

In der ordentlichen (im Frühjahr) sowie in der außerordentlichen ETV (im September) wurde in den TOP nur vorgeschlagen, die Kosten von den Rückstellungen zu entnehmen. Von einer Sonderumlage wurde nur im Rahmen der Versammlung diskutiert, bzw. diese dann auch beschlossen.

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Grenzwertig, Tendenz allerdings mehr in Richtung formeller Fehler der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes.
Soll eine Sonderumlage erhoben werden, oder diese in Erwägung gezogen werden, so sollte dies auch aus der Einladung hervorgehen.
Besonders deshalb Tendenz zu Fehler da in der Einladung expliziet die Entnahme aus der Rücklage aufgeführt ist, hier braucht man nicht damit rechnen das auf einmal eine Sonderumlage beschlossen wird.

Eine Klage, sofern die Frist von einem Monat nach Beschlussfassung noch nicht abgelaufen ist, wird allerdings ein Lotteriespiel sein.
Falls dieser Gedanke im Raum steht sollte auf jeden Fall ein versierter Anwalt befragt werden. Wobei der nicht viel anders antworten wird, zwinker

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ehack
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die beiden Antworten. Ein Lotteriespiel möchte ich nicht eingehen. Da diese Sanierungsarbeiten unumgänglich sind, werde ich wohl meinen Anteil dazu leisten ... (müssen.)

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