In einer außerordentlichen ETV wurde beschlossen, Sanierungsarbeiten am Gebäude durchzuführen. Das Beschlußprotokoll hat folgenden Wortlaut:
... Die entstehenden Kosten sind über eine Sonderumlage in Höhe von 30.000 €, fällig am 1.11.2010 zu finanzieren. ... Die Erhebung der Sonderumlage erfolgt nach Miteigentumsanteilen.
Ist dieses Protokoll rechtens, müsste der Verwalter nicht den genauen Betrag angeben?
-----------------
""
Beschlußprotokoll Sonderumlage
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Eigentlich sollte der auf jeden Eigentümer entfallenden Betrag angegeben sein, diese Pflicht entfällt wenn jeder seinen Anteil unschwer selbst ausrechnen kann.
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
War denn die Einladung so aussagekräftig, dass die Eigentümer überhaupt sehen konnten, dass eine Sonderumlage auf sie in welcher Höhe zukam und sie sich entsprechend vorbereiten konnten?
-----------------
"sika0304"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In der ordentlichen (im Frühjahr) sowie in der außerordentlichen ETV (im September) wurde in den TOP nur vorgeschlagen, die Kosten von den Rückstellungen zu entnehmen. Von einer Sonderumlage wurde nur im Rahmen der Versammlung diskutiert, bzw. diese dann auch beschlossen.
Grenzwertig, Tendenz allerdings mehr in Richtung formeller Fehler der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes.
Soll eine Sonderumlage erhoben werden, oder diese in Erwägung gezogen werden, so sollte dies auch aus der Einladung hervorgehen.
Besonders deshalb Tendenz zu Fehler da in der Einladung expliziet die Entnahme aus der Rücklage aufgeführt ist, hier braucht man nicht damit rechnen das auf einmal eine Sonderumlage beschlossen wird.
Eine Klage, sofern die Frist von einem Monat nach Beschlussfassung noch nicht abgelaufen ist, wird allerdings ein Lotteriespiel sein.
Falls dieser Gedanke im Raum steht sollte auf jeden Fall ein versierter Anwalt befragt werden. Wobei der nicht viel anders antworten wird, zwinker
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Danke für die beiden Antworten. Ein Lotteriespiel möchte ich nicht eingehen. Da diese Sanierungsarbeiten unumgänglich sind, werde ich wohl meinen Anteil dazu leisten ... (müssen.)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten