>Beschlussanfechtung wegen Nichtigkeit - Fristen
Hallo Torsten,
"Für die Genehmigung der Einzelabrechnung fehlt der Gemeinschaft die Beschluss-Zuständigkeit."
>> "Woher hast Du diese - falsche - Weisheit ?"
Nun, wenn der Verwalter durch sein Verschulden Fehler in der Abrechnung meiner Eigentums-Einheit gemacht hat, ergibt sich für mich doch ggf. ein Schaden und also gegen den Verwalter mein Schadensersatzanspruch.
Wenn nun die Gemeinschaft mehrheitlich die Genehmigung beschließt,
unterbindet sie ja meine Geltendmachung meines Schadens.
Ich sehe darin einen Mehrheitsbeschluss zu meinen Lasten als betroffene Minderheit.
Wenn die Gemeinschaft mit ihrem Beschluss auf den
Schadensersatz verzichtet,
den ich ja nachträglich mit meiner ursprünglichen Anfechtung bewirken wollte,
meinetwegen. Aber wird damit auch mein persönlicher Anspruch vernichtet?
Der Richter deutete in der Verhandlung an, dass mir die Geltendmachung meines Einzelschadens ja immer noch bleibt. Ich vermute allerdings, dass dazu auch wieder die Frist verstrichen ist, oder?
Dank für deine engagierte Aufklärungsarbeit. Es hilft schon sehr.
Gruß Dicki
_____________________________________________________
Hallo Wohni,
"Der Themenstarter kann sich nicht erfolgreich auf Nichtigkeit berufen."
Heißt das, dass ein anderer Eigentümer der Gemeinschaft die Nichtigkeit trotzdem noch nachträglich feststellen lassen kann ?
Wäre das nicht eine Partei-Benachteiligung des ersten Klägers?
Auch dir herzlichen Dank für die engagierte Diskussion.
Daraus kann ich gut lernen.
Gruß Dicki
von Dickbrettbohrer am 24.01.2009 17:17
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden