Beschlussanfechtung oder Protokollberichtigung

1. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
23459mdtttz6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)
Beschlussanfechtung oder Protokollberichtigung

Hallo liebe Gemeinde,

wir hatten eine Eigentümerversammlung in der folgender Beschluss gefasst wurde:

Es wird beantrag die Instandsetzung des Carports bis zu einem Betrag von XXX € zzgl. der Eigenleistung durchzuführen.

Alle Eigentümer haben diesem Beschluss zugestimmt (ich auch). Meiner Ansicht nach ist dieser Beschluss aber zu unbestimmt, da nicht konkretisiert wird was genau am Carport instand gesetzt werden soll. Aus dem Protokoll heraus ergibt sich auch nicht genau was instand gesetzt werden soll.

Meine Fragre ist nun, ob ich den Beschluss anfechten soll oder auf Protokollberichtigung klagen soll?

Eine einvernehmliche Lösung ist leider nicht möglich, da die WEG zu sehr zerstritten ist.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ist denn etwas Konkreteres beschlossen worden, als im Protokoll steht?

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Es wird beantrag die Instandsetzung des Carports bis zu einem Betrag von XXX € zzgl. der Eigenleistung durchzuführen.

Ich kann in der Formulierung keinen eigentlichen Beschlusstext erkennen. Es ist doch wohl eher der TOP aus der Einladung.

quote:
Aus dem Protokoll heraus ergibt sich auch nicht genau was instand gesetzt werden soll.

Wie lautete der auf der Versammlung mündliche vorgetragene Beschlusstext, der einstimmig angenommen und verkündet wurde? Wurde denn bei der Versammlung was konkretisiert, so dass man wissen konnte was genau gemacht werden soll - und fehlt das jetzt im Protokoll?

Ist das der Fall, dann solltest Du ggfs. vor einer Anfechtungsklage oder anderen gerichtlichen Schritten den Verwalter fragen, warum er das nicht korrekt im Protokoll wiedergegeben hat. Vielleicht kann er das ja noch heilen.

Ob Du Dir und/oder der Gemeinschaft mit einer Beschlussanfechtung einen Gefallen tust wage ich nicht zu beurteilen. Schließlich sind ja alle dafür, dass der Carport instand gesetzt wird.

Letzlich ist auch der Posten "Eigenleistung" nicht ohne. Was ist das, wer macht das? Wie sieht es hier mit der Bestimmtheit aus?

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
23459mdtttz6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Roland-S,

vielen Dank für die Antwort. Leider ist der Beschluss aber genauso gefasst worden. Sie müssen sich vorstellen, dass der Verwalter keine Ahnung von Verwaltung hat (Er hat noch nie das Wort Beschlusssammlung gehört als ich Ihn darauf angesprochen habe).
Ich habe den Verwalter dann wegen Untauglichkeit abberufen wollen und in der Eigentümerversammlung nicht die Mehrheit bekommen. Diesen Beschluss habe ich angefochten und Recht bekommen.

Nun legt der Verwalter sein Amt nieder hat aber eben noch diese Eigentümerversammlung durchgeführt.

Leider bin ich nicht in der Lage dies mit dem Verwalter zu Regeln, da er sich immer gleich angegriffen fühlt.

In der Versammlung wurde eben besprochen, dass es nur das Dach ist, aber meine Erfahrung zeigt, dass der Verwalter dann gerne einmal zusätzlich Dinge unternimmt die nicht besprochen waren und nur zu seinem Vorteil dienen.



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-- Editiert 23459mdtttz6 am 01.01.2014 21:28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


Wenn du die anderen Eigentümer ärgern oder mit Verfahrenskosten belasten willst, dann hat der abgedankte Verwalter dir dafür die Steilvorlage gegeben.

Es kann natürlich auch so sein, dass die Kosten des Verfahrens dem ausgeschiedenen Verwalter aufgebürdet werden.

Den Beschluss halte ich ohne Weiteres für erfolgreich anfechtbar, da er nicht hinreichend bestimmt ist.
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Andere Möglichkeit:
Erst einmal ganz entspannt zurücklehnen und - wenn es einen gibt - mit dem neuen Verwalter Kontakt aufnehmen.
Der alte Verwalter kann ja den Beschluss gar nicht mehr umsetzen, wenn er nach der Versammlung und nach dem Protokoll abgedankt hat.

Der neue Verwalter hat ja auch nichts anderes zur Hand als den schriftlich niedergelegten Beschluss.

Wovor hast du eigentlich jetzt Sorge?

Der Gedanke an eine Klage zur Protokollberichtigung ist nicht relevant, nachdem du jetzt bestätigt hast, dass der Beschluss genau so getroffen wurde wie du ihn aufgeschrieben hast.

-----------------
"MfG
Wohni"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
23459mdtttz6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Wohni,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habe folgende Bedenken:

Wenn der Beschluss zu unbestimmt ist, so muss deren Inhalt durch auslegung erimittelt werden. Dies könnte ja in diesem Fall möglich sein, dann könnte der Richter bei einer Beschlussanfechtung einfach sagen, dass die Anfechtung unbegründet ist und dafür eine Protokollberichtigung durchgeführt werden muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand....

Man weiß natürlich vorher nie, wie ein Verfahren ausgeht.

Hast du dich den mit anderen Eigentümern schon ausgetauscht wegen deiner Bedenken? - Oder kannst du mit keinem kommunizieren?

Was ist mit den Eigentümern, die das Protokoll unterzeichnet haben? Wie sehen die das?

Ist DIR denn klar, was ganz konkret mit "Eigenleistung" gemeint war?

Klar ist, dass "Eigenleistung" nur als Vereinbarung unter allen Eigentümern in Frage kommt und nicht als Mehrheitsbeschluss.
>>> Waren ALLE Eigentümer bei dem einstimmigen Beschluss anwesend oder per wirksamer Vollmacht vertreten?

Wenn du in der Versammlung dabei warst: Mit welchen Worten hättest DU den Beschluss protokolliert?

Gibt es noch einen Vortext im Protokoll, der evtl. - unabhängig von dem unglücklichen und unvollständigen Beschlussantrag) die für mich offenen Fragen klärt?

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"MfG
Wohni"

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