Beschlussanfechtung - Aussicht auf Erfolg?

30. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 137x hilfreich)
Beschlussanfechtung - Aussicht auf Erfolg?

Hallo,
leider war mal wieder eine Eigentümerversammlung während unseres Urlaubs (macht die Verwalterin immer so.
Nun passierte auf der Versammlung folgendes:
Ein Miteigentümer hat sich kürzlich, im Zuge einer Badrenovierung ein neues Fenster (Altes war noch intakt)gegönnt. Dies geschah ohne Wissen oder gar Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Auf der Eigentümerversammlung stand dan plötzlich der Beschluss an, dass dieses Fenster von der eigentümergemeinschadft zu zahlen sei.
In der Einladung war davon keine Rede. auch wurden die anwesenden Teilnehmer bei Beginn der Versammlung nicht über diesen Beschlussantrag informiert.
Unser Stellvertreter war nun völlig überfordert, er hatte ja keine anweisung von uns, und hat sich deshalb enthalten.
Da wir
a) den Ersatz eines intakten Fensters auf Kosten der Eigentümergemainschft nicht gut heißen und
b) das Vorgehen absolut unmöglich finden
möchten wir diesen Beschluss anfechten. Hat das Chancen auf Erfolg. Immerhin haben wir, bzw. Vertreter, ja nicht dagegen gestimmt.


-----------------
" "

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wie ist denn den Chance, dass der Beschluss - falls vom Gericht gekippt - nicht genauso, dann aber formal korrekt, wiederholt werden wird?

Lohnt sich die Sache?

-----------------
"Heike aus Bochum"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 137x hilfreich)

Ich denke, dann wird daws nicht wieder so beschlossen werden. Da bei unserer Anwesenheit der Beschluss so nicht gefasst worden wäre.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

WENN man zugestimmt hat, verliert man sein Anfechtungsrecht, hat der BGH geurteilt.

(BGH, Urteil v. 21.06.10, Az. II ZR 24/09 )

Aber das ist ja hier nicht der Fall.

Ich würde einer Anfechtung bei guter Begründung eine gute Prognose geben.

Bei ordnungsgemäßer Ankündigung wäre in der Tagesordnung auch die Möglichkeit zum Beschluss gegeben gewesen, dass der eigenmächtige Eigentümer in diesem Einzelfall die Kosten gem. § 16 Abs. 4 WEG selbst tragen soll.

-----------------
"MfG
Wohni"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>WENN man zugestimmt hat, verliert man sein Anfechtungsrecht, hat der BGH geurteilt.

(BGH, Urteil v. 21.06.10, Az. II ZR 24/09 ) <hr size=1 noshade>


hat er so geurteilt der BGH, ABER : dieses Verfahren betraf das Aktienrecht !!!!!!
Heisst : Im WEG darf man sehr wohl weiterhin zustimmen und dann doch anfechten ohne Gefahr zu laufen aus obigem Grund den Prozess zu verlieren.

Hat was mit dem Recht auf ordnungsgemässe Verwaltung zutun

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen