Beschlussanfechtung / Gerichtskostenvorschuss

2. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Suiwababbial
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 65x hilfreich)
Beschlussanfechtung / Gerichtskostenvorschuss

Hallo!

Ein Eigentümer hat binnen der gesetzlichen Frist bei dem Amtsgericht einen Beschluss angefochten. Innerhalb welcher Frist muss der „Kläger“ den Gerichtskostenvorschuss entrichten, damit die Anfechtung nicht unwirksam wird? …oder bleibt die Anfechtung grundsätzlich aufrecht erhalten, so dass der „Kläger“ den Gerichtskostenvorschuss bezahlen kann, wann er will?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Der anfechtende Eigentümer sollte den Vorschuss unmittelbar nach Anforderung einzahlen.

Wenn er länger als 14 Tage damit wartet, riskiert er, die Klage genau deswegen zu verlieren.

Die Klage wird auch erst an die Beklagten bzw. an den Verwalter als Zustellungsberechtigten zugestellt, wenn der Zahlungseingang bei Gericht verbucht ist.

MfG
Wohni

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

quote:
Der anfechtende Eigentümer sollte den Vorschuss unmittelbar nach Anforderung einzahlen


Sehe ich auch so, bei der letzten Berufung kam die Kostenrechnung mit zwei Wochen Frist

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

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