Beschluss über Streitwert

10. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)
Beschluss über Streitwert

Einen sonnigen Dienstag euch allen

Ich habe gerade einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen, hier steht... die Richterin hat beschlossen, daß der Streitwert für das Verfahren auf 2000 Euro festgesetzt wird.
EOS hatte bezüglich einer Forderung gegen mich geklagt, hier war die Verhandlung schon terminiert, EOS hat jedoch die Klage dann zurückgenommen.
Kommen nun nach diesem Beschluss Kosten auf mich zu?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

wenn EOS (in diesem Falle der Kläger) die Klage zurücknimmt, so trägt der Kläger die Kosten des Verfahrens. Jedoch muss der Kläger, sofern die mündl. Verhandlung noch nicht stattgefunden hat nur die ermäßigte 1,0 Gerichtsgebühr bezahlen (gemäß Nr. 1211 Ziffer 1 des Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes) statt der sonst anfallenden 3,0 Gebühr (gem. Nr. 1210 Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes

In aller Regel erlässt das Gericht dann noch einen Beschluss, der die Kostentragung genau regelt.

Grundsätzlich trägt in einem Zivilverfahren, welches zurückgenommen wird und kein Urteil ergeht jede Partei selbst ihre Rechtsanwaltskosten und sonstige Auslagen. Jedoch kann beim Prozessgericht ein entsprechender Antrag gestellt werden, eine Partei alle Kosten zu tragen hat.

Daher sollte ein solcher Antrag durch Sie, sofern noch nicht geschehen, am besten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gestellt werden um zu vermeiden, dass Kosten auf Sie zukommen.


Grüße
PP

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