Beschluss bei Gericht beantragt - wann wird das Bausparkonto gepfändet?

18. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
yugo07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Beschluss bei Gericht beantragt - wann wird das Bausparkonto gepfändet?

Hallo,

ich hoffe, ich habe diese Frage in das richtige Forum gestellt. Ich sende an allen ein Hallo.

Ich hätte einmal folgende Frage. Nehmen wir einmal an, eine Mutter hat gegen den Vater ihres Kindes einen vollstreckbaren Titel wegen offener Unterhaltszahlungen erwirkt. Der Vollstrecker lässt eine Vermögensübersicht nebst einer eidesstattlichen Versicherung vom Kindsvater abgeben. Dort steht kein Vermögen usw. Nun nehmen wir an, dass dennoch ein Bausparkonto mit einer gewissen Summe an Guthaben existiert. Der Anwalt der Mutter möchte den Betrag pfänden. Es soll am nächsten Werktag die Vollstreckung beim Gericht angemeldet/vorgelegt werden, um einen Beschluss zu erwirken.

Wie wäre hier ein möglicher Fortlauf? Würde in einem raschen Zeitfenster ein Beschluss angefertigt? Was geschieht nach dem Beschluss? Wer tritt an die Bank heran? Der Anwalt, ein Vollstrecker oder das Gericht selbst? Wann ungefähr wäre mit einem Pfänden und somit auszahlen eines Betrages zu rechnen? Was macht die Bank nach dem Erhalt des Beschlusses? Wäre ein Bausparvertrag überhaupt Pfändbar? Nehmen wir einmal an, dass der Bausparvertrag knapp 10 Jahre läuft. Es sind ca. 5000€ Guthaben von 60.000€ Bausparsumme vorhanden. Zugeteilt wurde noch nicht.

Was geschieht mit dem Vater, wenn nachgewiesen wird, dass die eidest. Versicherung falsch abgegeben wurde?

Es sind viele Fragen. Es wäre schön, falls sich jemand zu Wort äußern würde
Grüße Kiwo22

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Eine Pfändung des Bausparvertragsguthaben bedeutet ja nicht, dass die Auszahlung sofort fällig wäre.

Dazu müsste der bisherige Inhaber des Bausparvertrages ja die Möglichkeit haben die Auszahlung zu bewirken.
Es kann sein, dass nur dieser Auszahlungsanspruch gepfändet werden kann und dann auf den Gläubiger übergeht.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von yugo07):
Wie wäre hier ein möglicher Fortlauf?


Diese Frage wäre genau so dem Rechtsanwalt zu stellen.

Zitat:
Würde in einem raschen Zeitfenster ein Beschluss angefertigt?


Erfahrungsgemäß dauert dies oft vier Wochen und länger. Ihr Rechtsanwalt sollte deshalb umgehend eine Vorpfändung vornehmen lassen um eine Auszahlung des Ansparbetrages oder ähnliches zu verhindern.

Zitat:
Was geschieht nach dem Beschluss?


Die Ausfertigungen werden von Amtswegen in die Zustellung gegeben.

Zitat:
Wer tritt an die Bank heran?


Der Gerichtsvollzieher (meistens lässt dieser über die Deutsche Post zustellen).

Zitat:
Der Anwalt, ein Vollstrecker oder das Gericht selbst?


Mad Max II – Der Vollstrecker ;)

Es handelt sich hier um eine reine Zustellung, die meistens durch die Deutsche Post erfolgt (seltener durch den Gerichtsvollzieher selbst).

Zitat:
Wann ungefähr wäre mit einem Pfänden und somit auszahlen eines Betrages zu rechnen?


Gepfändet wird sofort, ausgezahlt nach vier Wochen.

Zitat:
Was macht die Bank nach dem Erhalt des Beschlusses?


Den gepfändeten Betrag separieren. Sollte nicht genug Vermögenswerte vorhanden sein, alles Konten, Spareinlagen etc. blockieren, so dass keine Gelder mehr abfließen können. Außerdem wird sie ihren Kunden über die Pfändung informieren.

Zitat:
Wäre ein Bausparvertrag überhaupt Pfändbar?


Insoweit auf diesen angespart worden ist, ja.

Zitat:
Nehmen wir einmal an, dass der Bausparvertrag knapp 10 Jahre läuft. Es sind ca. 5000€ Guthaben von 60.000€ Bausparsumme vorhanden. Zugeteilt wurde noch nicht.


Der Bausparvertrag wird in dem Fall gekündigt. Bei einer fristlosen Kündigung wird vermutlich eine Vorfälligkeitsentschädigung einbehalten.

Zitat:
Was geschieht mit dem Vater, wenn nachgewiesen wird, dass die eidest. Versicherung falsch abgegeben wurde?


Nichts solange es nicht angezeigt wird.

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#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Eine Pfändung des Bausparvertragsguthaben bedeutet ja nicht, dass die Auszahlung sofort fällig wäre.

Dazu müsste der bisherige Inhaber des Bausparvertrages ja die Möglichkeit haben die Auszahlung zu bewirken.
Es kann sein, dass nur dieser Auszahlungsanspruch gepfändet werden kann und dann auf den Gläubiger übergeht.


Du kannst als Sparer einen noch nicht zugeteilten Bausparvertrag immer kündigen. Es muss halt nur die Kündigunsfrist eingehalten werden, ansonsten kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Du kannst als Sparer einen noch nicht zugeteilten Bausparvertrag immer kündigen. Es muss halt nur die Kündigunsfrist eingehalten werden, ansonsten kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.


Nur wissen wir nicht, was für Regelungen dieser Bausparvertrag enthält.

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