>Beschluss Umbaumaßnahme Eigentümergemeinschaft
Ähm, die Wasseruhr muss nicht an bestimmten Positionen eingebaut werden, zugänglich und an einem Punkt des Versorgungsrohres der jeweiligen Wohnung ist ausreichend.
Eine Benachteiligung durch eventuell größeren Aufwand,
wie groß ist der eigentlich ?,
wird im Interesse der Gemeinschaft hinzunehmen sein, zumal der Gesetzgeber
von "unangemessener Benachteiligung" spricht.
Ich weiß jetzt auch nicht wie bei euch der Einzelne sein Wasser verbraucht und wie es bisher verteilt wurde, denke mal nach MEA oder qm Wohnfläche
Kleine Wohnung, zwei Personen, täglich baden - viel Wasser verbraucht - geringe Kosten
Große Wohnung, eine Person, tägl. kurz duschen - wenig Wasser verbraucht - hohe Kosten
Mit ner Wasseruhr zahl ich nur meinen Verbrauch und nicht mehr die eventuelle Verschwendungssucht eines Nachbarn, und das rechnet sich recht schnell.
Zumal, die Kosten des Einbaus erstmal grundsätzlich von der Gemeinschaft zu tragen sind, ausgenommen es wird was anderes beschlossen, dazu bitte die obige erste Antwort lesen
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
von Thorsten D. am 27.05.2009 19:54
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