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Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?

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Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?

Hallo!

Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Auf einem Grundstück befinden sich 5 Doppelhäuser und am Ende 2 Villen.
Durch eine Gemeinschaftsfläche (Weg) sind alle Häuser auch mit PkW zu erreichen.
Wenn die Eigentümergemeinschaft nun das Parken auf dieser Gemeinschaftsfläche gestatten will, muss der Beschluss hierzu einheitlich sein oder reicht es, dass mehrheitlich darüber entschieden wird?

Vielen Dank im Voraus.

LG beijing

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von beijing am 08.09.2010 20:37
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
Ich würde sagen, es kommt zunächst darauf an, ob die Teilungserklärung das Parken ausschließt. Dann müssten alle Eigentümer zustimmen.

Wenn bestimmte Stellflächen einzelnen Eigentümern zugewiesen werden sollen, müssten auch alle zustimmen.

Soll aber nur das Parken erlaubt sein, ohne Anspruch auf eine bestimmte Fläche und so, dass niemand beim Befahren oder sonstwie behindert wird, dürfte es eine normale Gebrauchsregelung sein. Also mehrheitlich.

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"Heike aus Bochum"


von Heike J am 09.09.2010 08:04
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
Vielen Dank für die Antwort.
In diesem Fall ist es so, dass Besucher- PkW oft dort parken, da anderweitig kein Platz ist.
Ein Eigentümer hat parkt seinen 2. PkW dort bereits seit 3 Jahren und es hat niemanden gestört.
Nun ist es so, dass ein Eigentümer, welcher erst vor ca. 2 Jahren dort das letzte freistehende Haus kaufte, dies jetzt plötzlich nicht mehr gestatten möchte.
Er will gestatten, dass Besucher dort parken, aber die Eigentümer nicht.
Er besteht darauf, dass dies nur einheitlich beschlossen werden kann. Er ist aber offensichtlich der Einzigste, der dies nun nicht mehr gestatten will.
Es wird dadurch niemand behindert und eine Restwegbreite von ca. 3,20 m ist auch gegeben.
Wie sieht es in diesem Fall mit Gewohnheitsrecht aus?

LG beijing

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von beijing am 09.09.2010 09:06
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
Hallo Beijing,
Eigentümer haben unter WEG hier ein eigenes Unterforum, denn das ist keine Frage des Nachbarschaftsrechtes.

Gewohnheitsrecht gibt es im WEG nicht (Beispiel bei Erstbezug hat sich ein Eigentümer einen Parkplatz "gesichert" der nicht seiner Wohnung zugeordnet war. Wird dies später festgestellt, muss er den ursprünglichen gegen seinen "jetzigen" tauschen), d.h. darauf kann sich die Eigentümerin nicht berufen.
Aber die Frage ist ja, ist das Parken dort grundsätzlich zulässig, wie Heike J. es beschrieben hat.

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"sika0304"


von sika0304 am 09.09.2010 09:21
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
Danke sika!

Dann werde ich wohl im anderen Forum noch einmal posten.
Ich wusste nicht, wo dass es dort ein Unterforum gibt.
Also für mich siehts momentan einfach nur nach Nachabarschaftsstreit aus. Aber das tut ja nichts zur Sache.
Wichtig ist momentan wie es rechtlich hierbei aussieht.
Vielen Dank noch mal!

LG beijing

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von beijing am 09.09.2010 09:28
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>Beschluss Eigentümergemeinschaft einheitlich?
quote:
Er will gestatten, dass Besucher dort parken, aber die Eigentümer nicht.

Dann soll er zur nächsten Eigentümergemeinschaft einen entsprechenden Antrag zur Gebrauchsregelung stellen. Er will ja etwas ändern.
Ihr lehnt diesen mehrheitlich ab und gut ist.

Bei dieser Restbreite ist ja auch kein Rettungsweg versperrt.

(Wichtig ist natürlich immer noch, was zum Gebrauch in der Teilungserklärung steht.)

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"Heike aus Bochum"


von Heike J am 09.09.2010 10:08
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